Rentenbeiträge und private Krankenversicherung

  • Hallo,


    Hintergrundinfos: bin verh., bei den Vereinten Nationen beschäftigt. Der Arbeitgeber zahlt wie sonst in D Beiträge zur PKV und zur Rente. Die PKV ist eine UN private Versicherung die Rente wird über die UN in einem Fonds verwaltet.
    Inwiefern besteht hier die Möglichkeit diese Vorsorgeaufwendungen in der gemeinsam veranlagten Steuererklärung gelten zu machen?


    Da ich nicht direkt dem deutschen Steuersystem unterliege, jedoch meine intern eingehalten Pauschale mit den jährlichen deutschen UN Beiträgen verrechnet wird sollte dies möglich sein, oder?


    also
    1. absetzbar?
    2. wo einzutragen?
    3. AG & AN anteil?

  • Ich bin mir nicht ganz sicher welche Pauschale und welche jährlichen UN Beiträge Sie meinen aber fakt ist, dass die UN den Arbeitslohn ihrer Angestellten intern besteuert und mit Sozialabgaben belegt und diese dann über ein Umlageverfahren an das Wohnsitzland des Angestellten abführt. Ich nehme an Sie meinen das.


    Grundsätzlich ist es aber so, dass der Lohn eines UN Mitarbeiters in D steuerfrei ist. Daher greift für Sie § 10 Abs. 2 EStG:


    "Voraussetzungen für den Abzug .... ist, dass sie
    1. nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen...."


    Da dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie diese nicht absetzen, da Ihr Arbeitslohn in D steuerfrei ist. Deshalb haben Sie in der Zusammenveranlagung auch keinen Anspruch auf den Arbeitnehmerpauschbetrag (ich kann mich erinnern, dass Sie das in einem anderen Thema gefragt hatten), es sei denn Sie hätten noch eine im Inland nicht steuerfreie Beschäftigung.