Büromöbel im Ausland gekauft - im Inland absetzen?

  • Hallo,


    wenn man das eigene Gewerbe im Inland registriert hat, aber regelmäßig auch Zeit im Ausland verbringt, kann man dann eigentlich im Ausland erworbene Büromöbel und Büroausstattung beim deutschen Finanzamt absetzen? Mein Hauptbüro ist in Deutschland aber ich habe ein weiteres im Ausland, wo ich mich regelmäßig aufhalte.

  • So wie sich Ihr Sachverhalt anhört, sind Sie im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil Sie die meiste Zeit (mehr als 180 Tage pro Jahr) im Inland sind.


    Wenn diese Voraussetzung zutrifft, dann können Sie alle Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe bei der Einkommensermittlung ansetzen - egal wo diese Kosten entstehen. Für bestimmte Bereiche (z.B. Verpflegungspauschalen) gibt es im Hinblick auf das Ausland Sondervorschriften. Aber grundsätzlich sind Kosten, die im Ausland entstehen, abzugsfähig.


    Dies gilt auch für Büromöbel. Allerdings gelten auch für diese im Ausland erworbenen Wirtschaftsgüter die Vorschriften über die AfA (Absetzung für Abnutzung), die Sie im Inland beachten müssen.


    Sollten Sie überwiegend im Ausland sich aufhalten, liegen die Dinge anders. Dann könnte es sein, dass Sie im Inland nur beschränkt steuerpflichtig sind. Dann wird es allerdings kompliziert und ist ohne Einzelfallprüfung nicht zu beantworten.