Geldanlage als Betreuer

  • Als gerichtlich bestellter Betreuer meiner Mutter habe ich ihr Vermögen wirtschaftlich zu verwalten. Gern würde ich Teile davon als Tages- und/oder Festgeld anlegen, was jedoch von einigen Banken abgelehnt wird, insbesondere den von Finanztip empfohlenen Direktbanken.


    Wie kann ich das Vermögen dennoch sinnvoll anlegen? Gibt es jemand, der andere Ideen hat, da ich mich ja in einem eng begrenzten Raum bewegen muss?

    • Offizieller Beitrag

    Für Direktbanken wird voraussichtlich der administrative Aufwand (u.a. Kontrolle der Wirksamkeit der Betreuung) zu hoch seiin.


    Sehe geringe Chancen dagegen etwas zu tun. was meint der Rest?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Eine von mehreren Antworten lautet so:


    Eine Kontoeröffnung ist ausgeschlossen für:

    · Konten auf den Namen von mehreren Personen
    · Konten auf den Namen von nicht voll geschäftsfähigen Personen (z.B. Minderjährige, Kunden die unter Betreuung stehen)
    · Wenn die Person kein Referenzkonto bei einer Bank in Deutschland hat
    · Kautionskonten (z.B. Mietkautionen)
    · Nachlasskonten (Neueröffnungen auf Erbengemeinschaften)
    · Treuhand- und Anderkonten

  • Ja, das wäre schön. Natürlich muss ich es wohl hinnehmen, wenn sich Direktbanken nicht auf Betreuerkonten einlassen, aber auch diese Sparte (betreute Menschen) müssen doch eine Chance haben, ihr Geld (halbwegs) gescheit anzulegen; sie benötigen ja ihr Geld, um den Heimaufenthalt mit zu finanzieren ...

    • Offizieller Beitrag

    Nur könnten die Direktbanken diese Konditionen nicht halten, wenn der administrative Aufwand verursacht werden würde.


    Betriebswirtschaftlich ist es für diese besser auf den Standard zu setzen.

  • Auch ich stehe vor dem Problem:
    Ich wollte für meine Mutter ein Tagesgeldkonto einrichten; ich besitze eine notarielle Generalvollmacht.
    Ein weiterer administrativer Aufwand würde der Bank daraus nicht erwachsen.
    Begründung der Consorsbank: Das entspricht nicht unserer Firmenpolitik.
    Eine Gruppe von Menschen wird somit nun wirklich entmündigt und ihrer Rechte beraubt.

  • Bevor hier von "Entmündigung" und "Rechteberaubung" die Rede ist, sollten wir uns vor Augen führen, dass wir in einem freien Land leben. Es gibt auch für Banken eine Vertragsfreiheit, die die Freiheit der Vertragspartnerwahl einschließt.
    Eine Bank muss nicht mit JEDEM ein Geschäft machen.


    Wie @Henning oben schon ausgeführt hat, geht es um Kosten und administrativen Aufwand.
    Meine Vermutung ist darüberhinaus, dass speziell die Direktbanken, die im Wertpapiergeschäft tätig sind, schon genug Ärger wegen vermeintlicher Falschberatung von geschäftsfähigen Kunden am Hals haben, dass sie sich nicht zusätzlich dem erhöhten Risiko aussetzen wollen, das entsteht, wenn jemand für eine betreute Person Geld anlegt.


    Den Betroffenen möchte ich raten, doch mal nüchtern zu überlegen, worüber hier gesprochen wird.
    Ist es denn bei den Minizinsen, die es zurzeit überall gibt, nicht ziemlich egal, ob es 0,05 % oder 1,5 % sind.


    Um welche Anlagebeträge geht es denn?


    Bei 100.000 € macht der Unterschied zwischen 0,05 % und 1,5 % ganze 1.450,00 € aus!
    Und davon geht noch rund 490,00 € an Steuern weg - also reden wir von knapp 1.000,00 € bei einem Vermögen von 100.000 €. Da lohnt doch nicht einmal der Wechsel der Bank.

  • Hier IST nicht von Entmündigung und Fechtberaubung die Rede und auch nicht von Kontrahierungszwang! Da gebe ich eher zu bedenken, dass ja für das Wohl des Betreuten zu sorgen ist, er selbst kann es ja nicht mehr. Auch das dürfte eine nicht zu vernachlässigende Pflicht sein. Ich will doch kein Geschäft mit Direktbanken erzwingen, weil ich verstehe, dass denen der Verwaltungsaufwand und das Risiko mit Generalvollmachten zu hoch ist.


    Erlaubt sein muß aber doch die Frage, welche sinnvollen Alternativen sich bieten, weil ja nicht nur von 12:00 Uhr bis mittag gedacht und auf höhere Zinsen gehofft werden kann.


    Außerdem frage ich mich, wer es auch so sieht, dass es sich bei 1.000 € beziehungsweise 1.450 € um keine nennenswerten Beträge handelt. Auf einen betreuten Menschen, der für seinen Aufenthalt und seine Pflege jeden Monat 4.200 € zahlen darf und dazu in Pflegestufe 2 insgesamt 1.330 € Zuschuss erhält, wirkt diese Ansicht wohl befremdlich. Schließlich darf ein Betreuter wohl erwarten, dass sich sein Betreuer entsprechend kümmert und es ihm gerade nicht egal ist, ob er bei zum Beispiel 100.000 € Vermögen nach gut 6 Jahren oder vielleicht erst 7 Jahren zum Sozialfall wird! Da lohnt sich vielleicht doch der Wechsel der Bank.

  • @Huenerbein:


    Ich wollte Ihre Gefühle nicht verletzen.


    Allerdings sind Zinsberechnungen aufgrund der finanzmathematischen Besonderheiten eben nicht trivial.
    Und daher verstehen die meisten Menschen die Wirkung des Zinses nicht.


    Wenn wir Ihr Beispiel nehmen: Pflegekosten 4.200 € und Zuschuss der Pflegeversicherung 1.330 €; dann verbleiben monatlich 2.870 € Finanzbedarf.


    Ein Betrag von 100.000 € reicht bei 0 Zinsen folglich für 34,84 Monate (100.000 : 2870 = 34,8432055).


    Bei einer 0,5 %-igen Verzinsung reichen die 100.000 € finanzmathematisch berechnet für 35,10591 Monate.
    Bei einer 1,5 %-igen Verzinsung reichend die 100.000 € finanzmathematisch berechnet für 35,64702 Monate.


    Dabei habe ich die Wirkung der KESt aus Vereinfachungsgründen noch nicht einmal berücksichtigt.
    Würde man die Steuer noch einberechnen, wäre die Laufzeit noch kürzer.


    Also - ohne Überheblichkeit - bleibe ich dabei: es ist für die betreute Person völlig egal!
    100.000 € reichen bei der genannten Konstellation KEINE 3 Jahre - ob mit oder ohne Zins.
    Nach weniger als drei Jahren ist die Kohle weg. So ist das einfach. Leider.

  • Ich bin als Vorsorgebevollmächtigter für mehrere Personen tätig und verstehe Huehnerbeins Problemstellung da sehr gut. Ein direkter Tipp: Dokumentieren Sie Ihre (erfolglosen) Bemühungen, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen so gründlich wie möglich.


    Denn lassen wir mal die momentane Höhe der Zinsen für Tagesgeldkonten außer Betracht und der Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunde ihren Platz, der Handlungsbedarf bleibt bestehen.
    Denn der Betreuer steht in der Pflicht, zum Wohle des Betreuten zu handeln. Das impliziert auch eine Abwendung von Vermögensschäden. Dafür ist der Betreuer dem Vormundschaftsgericht rechenschaftspflichtig; ist durch das Gericht ggf. in seiner Handlungsfähigkeit beschränkt. Spätestens die Erben werden genauestens Auskunft darüber haben wollen, was mit der Erbmasse passiert ist. Dadurch entsteht für den Betreuer/Vorsorgebevollmächtigten zusätzlich ein Haftungsrisiko (gegen das er zumindestens als "Berufsbetreuer" ansatzweise versichert ist).


    Die richtigen Stichworte sind vielleicht "Mündelgeld" bzw. "mündelsichere Anlage":
    https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCndelgeld
    Sie haben vielleicht selbst schon gesucht. Ansonsten habe ich diese Links hier noch gefunden:
    http://www.bundesanzeiger-verl…betreuung/wiki/Geldanlage
    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=9&t=226520

  • Vielen Dank, Sandmann, für das lesbare Verständnis für meine Situation. Natürlich treibt mich die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht und natürlich die irgendwann einmal auftretenden Erben. Endlich jemand, der die Situation versteht!
    In Teilen waren die Inhalte der Links mir zwar schon bekannt, aber es gibt auch noch eine ganze Menge Informationen, die mir weiterhelfen. Allerdings bleibt alles im rechtlichen Bereich stecken, zeigt mir, was nicht geschehen darf, aber hilft mir zunächst nicht in einer konkreten und möglichst fruchtbringenden Umsetzung, zu der ich ja verpflichtet bin.

    Gestattet sei daher nun nochmals die Frage an die Menschen, die von Finanzen etwas verstehen (hier soll es ja Finanztips geben):
    Wie kann ich das Vermögen dennoch sinnvoll anlegen? Gibt es jemand, der zielführende Ideen hat, da ich mich ja in einem eng begrenzten Raum bewegen muss? Was kann ich tun?

    • Offizieller Beitrag

    Der Hinweis auf die mündelsichere Anlagen war schon ziemlich gut .. lassen Sie sich doch in der örtlichen Sparkasse oder Volksbank eine Übersicht der dort angebotenen Möglichkeiten geben.


    Unter Umständen kann ein Investmentfonds (trotz Kosten) eine langfristig positive Wertentwicklung im aktuellen Niedrigzinsumfeld aufweisen.

  • Lieber @Huehnerbein,


    auch wenn Sie meine Ansicht wahrscheinlich wieder für "befremdlich" halten, muss ich Ihnen nochmals sagen, dass Sie sich entspannen können!


    Ich verstehe eine Menge von Recht UND Finanzen. Und in der gegenwärtigen - und wie ich es sehe auch noch die nächsten Jahre anhaltenden - Niedrigzinsphase kann Ihnen kein Erbe irgendeinen Vorwurf daraus machen, wenn Sie das Geld Ihrer Betreuten einfach nur ganz simpel auf einem Girokonto verwahren!


    Das, was Sie sich hier an "zielführenden Ideen" erwarten, GIBT ES NICHT!


    Alles, was heutzutage auch nur den Hauch einer Chance auf höhere Rendite bietet, ist mit einem - zum Teil deutlich - erhöhten Risiko verbunden. Das kommt für Mündelgelder nicht in Frage.


    Also - entspannen Sie sich und lassen Sie die Kohle auf dem Girokonto.
    Alles andere ist nicht machbar.

  • Tipp, für alle BürgerInnen, die die letzte Finanzkrise aus dem Jahr 2008 verschlafen haben:


    Ich würde keiner Bank mehr Geld anvertrauen.


    Geld abheben und ins Schließfach legen.


    Heutzutage schon ein Wunder, wenn das Geld nicht weniger wird; für Guthaben drohen uns doch sogar Strafzinsen.