Kinder freiwillig gesetzlich versichern

  • Guten Tag,


    ich bin als Angestellte gesetzlich krankenversichert bei der IKK classic und verheiratet. Mein Mann - ebenfalls Angestellter ist mit einem Gehalt, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, privat krankenversichert. Wir haben 3 gemeinsame Kinder. Unser jüngstes Kind konnte ich nach der Geburt (2015) freiwillig bei der IKK classic gesetzlich versichern lassen. Gleichzeitig wollten wir auch die beiden älteren Kinder (geb. 2009 und 2011, beide privat versichert bei der Krankenkasse des Vaters) nun endlich ebenfalls freiwillig gesetzlich versichern lassen. Das ist jedoch bei der IKK classic nachträglich nicht möglich. Bereits 2009 nach der Geburt des ersten Kindes wurde uns mitgeteilt, dass eine Versicherung nur bei der Krankenkasse des Vaters möglich ist. Die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kannten wir damals nicht, deshalb liessen wir das Thema so auf sich beruhen.
    Besteht trotzdem eine Möglichkeit, die beiden älteren Kinder nachträglich freiwillig gesetzlich zu versichern?


    Beste Grüße und vielen Dank.

  • Kinder, bei denen ein Elternteil privat und der andere Elternteil gesetzlich versichert sind, haben ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Leider gibt es für die Ausübung dieses Rechts eine Dreimonatsfrist (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 SGB V).


    Der Fristlauf beginnt bei Geburt oder bei Beendigung der Familienmitversicherung, weil ein Elternteil in die PKV gewechselt ist. Da Ihre ersten beiden Kinder bereits 2009 und 2011 geboren wurden, ist diese Frist längst abgelaufen.


    Insoweit sehe ich keine Möglichkeit, die beiden älteren Kinder noch freiwillig in die GKV zu bekommen.