Volksbank, keine Zusendung von Geschäftsbedingungen, nur einsehbar?

  • Zu einem Volksbankkonto, über das ich verfügungsberechtigt bin, wollte ich mir die aktuellen Geschäftsbedingungen zuschicken lassen. Erstens verfüge ich über das Konto nur online und zweitens kann ich schecht dahin kommen.
    Nachdem ich 14 Tage keine Rückmeldung bekam, habe ich da heute angerufen und erhielt fogende Auskunft: "Die Geschäftsbedingungen könne man mir nicht schicken. Sie wären nur vor Ort in der Filiale einsehbar. Man würde sie grundsätzlich nicht herausgeben. "
    Die Antwort macht mich sprachlos. Ist das wirklich rechtens? Ich wollte nachlesen welche Gebühren die Bank für Abbuchungen von Gewinnspielanbietern, wie zum Beispiel Lotto Niedersachsen, erhebt. Bekanntlich nehmen die Onlinebanken zum Beispiel bei ausländischen Anbietern über VISA eine Barauszahlungsgebühr (Comdirect). Macht es Sinn sich bei der Bankenaufsicht zu beschweren oder ist das Normalität?

  • Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.


    Allerdings verlangt das Gesetz nur die "Möglichkeit zur Einsichtnahme" - und zwar bei Vertragsschluss.


    Es gilt § 305 Abs. 2 BGB:


    (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss


    1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und


    2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,


    und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.


    Ich würde an Ihrer Stelle den Vorstand der Bank anschreiben und unter Hinweis auf Ihre Schwierigkeiten, die Bank zu erreichen, um Übersendung der AGB bitten.


    Wenn das nichts hilft, ist eine Beschwerde hier:


    Kundenbeschwerdestelle beim
    Bundesverband der Deutschen
    Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR
    Schellingstraße 4
    10785 Berlin


    sicherlich angezeigt.

  • Zwar etwas spät, aber:
    Wenn Sie Ihr Konto sowieso online führen, dann können Sie die Gebühren (sofern welche erhoben werden) auch online einsehen. Weiterhin sind die AGB's auf jeder Homepage einsehbar.

  • @ChrNie Selbst die Stiftung Warentest kapituliert vor der Vorgehensweise der Volksbanken und wenn ich mich nicht sehr täusche ist dies sogar gerichtsfest. Weil es in den Bedingungen heißt Gebühren werden per Aushang mitgeteilt.