Übungsleiterfreibetrag

  • Hallo,


    ich bin Übungsleiter für Fussball bei einer Sporteinrichtung einer Universität.


    Dazu habe ich 2 Fragen:


    Wir haben 2x wöchentlich Fussballtraining, dazu bringe ich meine eigenen neongelben Leibchen mit, zum aufteilen der Mannschaften bei Trainingsspielen.
    Diese Leibchen müssen jede Woche 2x gewaschen werden, da sie durchgeschwitzt sind.
    1.)Kann ich diese Waschkosten auch angeben beim Finanzamt, sowie die Reisekosten von meinem Zuhause zum Fussball-Trainingsplatz?
    2.)Gelegentlich muss ich auch mit der Uni telefonieren, um Trainingsinhalte und Teilnehmerzahlen zu besprechen, kann ich diese Telefonkosten auch beim Finanzamt angeben?


    Auf Ihren Internetseiten habe ich dies dazu gefunden:
    "Aufwendungsersatz: Unabhängig davon, ob Sie für Ihr Ehrenamt Geld bekommen oder nicht, haben Sie laut § 27 BGB immer Anspruch darauf, Aufwendungen für das Ehrenamt ersetzt zu bekommen. Dabei geht es zum Beispiel um Reisekosten, Gebühren für Telefongespräche oder auch Ausgaben für Materialien"


    Vielen Dank für Antwort
    Gruß
    Trader1977