Korrekte Berechnung beim Versorgungsausgleich für Beamte

  • Bei einer Scheidung zwischen einer Angestellten aus dem öffentlichen Dienst und einem Beamten werden die finanziellen Werte der ehelichen gemeinsamen Zeiten errechnet und durch zwei geteilt. Daraus ergeben sich dann die Werte für den Versorgungsausgleich.
    Können bei der Berechnung der Ehe-Zeit verschiedene zeitliche Abzüge geltend gemacht werden.
    Inwieweit verhält es sich mit dem Familienzuschlag, der bei einer Scheidung zusätzlich noch zum Wert des Versorgungsausgleich für den Beamten wegfällt und damit die Bezüge der Rente verkürzt. Muss der Beamte diesen wegfallenden Familien-Anteil dann noch alleine schultern oder kann dafür beim Familiengericht ein Antrag auf Ausgleich gestellt werden, so dass weniger Versorgungsausgleich für den Beamten anfällt.


    Wohin kann ich mich wenden, um die erhaltene Berechnung korrekt und gewissenhaft nachprüfen zu lassen.


    Danke erstmal bis hier hin!


    Wollye