Diese Woche ging bei uns folgender Leserbeitrag zum Thema Gefälligkeitsschäden ein:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Tenhagen,
Sie haben das Thema "Gefälligkeitsschäden bei Umzug" erwähnt! Ich habe einem Freund bei einem Umzug geholfen.
Hierbei ist der 5 Jahre alte, sehr große Flachbildschirm, durch meine Schuld, herunter gefallen. Ich habe Gefälligkeitsschäden mit
eingeschlossen. Die Versicherung zahlt aber nur den Zeitwert, das heißt in diesem Fall Euro 80,00. Die Neuanschaffung kostet aber knapp Euro 1.000,00, Reparatur ist nicht mehr möglich, da, laut Hersteller, zu alt! Diese Differenz muss ich jetzt selbst zahlen.
Warum wird nicht darauf mal in Ihrem Haus hingewiesen als sogenannte "Profis", dass die Versicherung sich so immer rausreden kann? Oder gibt es eine Lösung?