Haftpflichtversicherung

  • Hallo



    @Vers.BeraterGamper mir ist die Studie ziemlich egal. Ob Vertriebsverantwortliche sie kaufen werden, weiß ich nicht.


    Viel interessanter ist für mich die Fragestellung von @chris2702, die sich jeder durchschnittliche Verbraucher stellen muss:



    „Lieber viel Leistung zum angemessenen Preis? Das Beste vom Besten? Nur das Nötigste?“



    Sie gilt ja nicht nur für den Kauf von Versicherungen sondern für alle etwas höherwertigen Güter. Wenn man nicht gerade Spezialist auf dem Gebiet ist, gibt es m.E. nur zwei Möglichkeiten:


    • Man macht sich selbst schlau, u.a. mit Nutzung der diversen Portale, hier z.B. Finanztip oder
    • Man kauf das Best- of in der Hoffnung, alle relevanten Erwartungen werden erfüllt.


    Für den hier behandelten Fall der PHV mit einem Einsparpotenzial von 10-20 EURO zwischen preiswertem Best-of und Einzelselektion spielt die Frage keine große Rolle. Anders ist es bei einer z.B. privaten Krankenversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Hier könnte sich ggf. die Bezahlung des Honorars für einen Versicherungsberater lohnen, bei der PHV nicht.



    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    im Grunde stellen Sie die richtigen Fragen. Was bleibt, sind aber die individuellen Bedürfnisse der Menschen im Hinblick auf die PHV. Welche Menschen recherchieren schon stundenlang wegen einer PHV, um wirklich den für sie besten bzw. passenden Versicherungsschutz zu erhalten? Die meisten wohl eher nicht. Bei der PHV wird nach meiner Erfahrung schnell zugegriffen bzw. abgeschlossen, obwohl es offensichtlich einige Wissensdefizite gibt.


    Es lohnt sich sicherlich nicht, zu einem Versicherungsberater zu gehen und ihn im Bereich einer PHV nach einer Zweitmeinung zu fragen oder eine Überprüfung des Vertrages durchführen zu lassen.


    Ich komme mit der PHV immer dann in Berührung, wenn ich die Betreuung eines vollständigen Versicherungsbestandes für einen Kunden (gegen Honorar) übernehme und alles auf Nettotarife umstelle. In meinem Betreuungshonorar (das ich übrigens wie andere Honorarberater auch nach dem Bruttoeinkommen meiner Kunden bemesse) ist die Beratung inkludiert. Und das gilt natürlich auch für die PHV. Im Rahmen der Umstellung auf einen Nettotarif frage ich auch die individuellen Bedürfnisse meiner Kunden ab. Da ist mir egal, ob es sich um eine PHV oder Hausratversicherung oder RSV usw. handelt. Da ich auf die langfristige Betreuung meiner Kunden setze, rechnet sich das für beide Seiten über die Zeit. Wie Sie wissen, ist auch in eine PHV (wie in fast alle Sachversicherungen) eine Abschlussprovision (oder Courtage) i.H. von 20% der Jahresprämie (im ersten Jahr) sowie eine Bestandsprovision in Höhe von 10 bis 20 % der dann folgenden Jahresbeiträge hereinstrukturiuert.


    MIt besten Grüßen

  • Kann man bei einer PHV wirklich was falsch machen, ausser dass man erst gar keine hat? Ich denke nein, der Gesetzgeber hat da schon ziemlich ein Auge drauf bei den Anbietern was da so in den AGBs steht, das gäbe ziemlich Ärger wenn sich da ein Versicherer ein Hintertürchen einbauen würde. Gelegentlich lohnt sich ein Wechsel, weil die Leistungen (bei gleichem, sogar besserem Preis!) besser werden. Zum Beispiel habe ich jetzt den Forderungsausfall und Firmenschlüssel mit drin, und zahle insgesamt weniger als zuvor! (Bei einem anderen Anbieter, der alte Anbieter wurde stets um die 10% teuerer jedes Jahr, aber was ist das schon bei 50 Euronen das Jahr). Wer auf Nummer hundertprozentig sicher gehen will, kann ja ein paar Mark in eine Zeitschrift der Stiftung Warentest investieren, da gibt es manchmal eine Beurteilung der privaten Haftpflichtversicherungen, welche Mindestkriterien erfüllen müssen. Aber wirklich notwendig ist das denke ich nicht, ausser vielleicht, man wählt wirklich ein Mauerblümchen von Versicherungsgesellschaft.

  • Kann man bei einer PHV wirklich was falsch machen, ausser dass man erst gar keine hat? Ich denke nein, der Gesetzgeber hat da schon ziemlich ein Auge drauf bei den Anbietern was da so in den AGBs steht, das gäbe ziemlich Ärger wenn sich da ein Versicherer ein Hintertürchen einbauen würde. Gelegentlich lohnt sich ein Wechsel, weil die Leistungen (bei gleichem, sogar besserem Preis!) besser werden. Zum Beispiel habe ich jetzt den Forderungsausfall und Firmenschlüssel mit drin, und zahle insgesamt weniger als zuvor! (Bei einem anderen Anbieter, der alte Anbieter wurde stets um die 10% teuerer jedes Jahr, aber was ist das schon bei 50 Euronen das Jahr). Wer auf Nummer hundertprozentig sicher gehen will, kann ja ein paar Mark in eine Zeitschrift der Stiftung Warentest investieren, da gibt es manchmal eine Beurteilung der privaten Haftpflichtversicherungen, welche Mindestkriterien erfüllen müssen. Aber wirklich notwendig ist das denke ich nicht, ausser vielleicht, man wählt wirklich ein Mauerblümchen von Versicherungsgesellschaft.

    1, falsch machen? JA! wenn mögliche Risiken nicht versichert sind!


    2. Es gibt keine gesetzliche Kontrolle der AGB (es heißt AVB)!


    3. es gibt viele "Hintertürchen" oder besser gesagt = Leistungsausschlüsse oder fehlende Leistungseinschlüsse!


    4. das Preis-/Leistungsverhältnis, dass NICHTS mit Schäden zu tun hat! Die Beiträge steigen, weil die Schäden steigen und nur deshalb! und wenn etwas günstiger ist, dann ist es temporär oder NETTO!


    Ggf. auch weil Sie in einem altem Kollektiv sind, und Sie sich nicht kümmern! oder keinen KÜMMERER haben.


    5. Man kann eine Zeitschrift kaufen oder jemanden beauftragen, der sich kümmert!


    P.S.: Ich mache keine PHV!! Nur falls jemand denkt, dass das Werbung sein könnte!

  • Das käme mir auch noch in den Sinn, mir von Ihnen eine Versicherung verkaufen zu lassen ...
    Übrigens ist es eine Netiquette in Internetforen, nicht den kompletten Beitrag eines Users zu zitieren.

  • Übrigens ist es eine Netiquette in Internetforen, nicht den kompletten Beitrag eines Users zu zitieren.

    danke für den Hinweis ... war mir neu ... werde ich sehr gerne beachten!


    P.S.: ich verkaufe keine Versicherungen


    Wir kaufen aber sehr wohl für unsere Mandanten passenden Versicherungsschutz ein!

  • Wir kaufen aber sehr wohl für unsere Mandanten passenden Versicherungsschutz ein!

    Wovon Sie sich dann eine Krawatte kaufen, nachdem Sie den Mandanten (ist ja wie beim Anwalt) das Geld abgeknöpft haben. Ist doch egal, ich gönne Ihnen ja was zum beissen... Es heisst übrigens AHB, nicht AVB. Die private Haftpflichversicherung ist weitgehend standartisiert. Deshalb kann man da eben nichts falsch machen. Alles darüber hinaus ist Schnickschnak und nicht erforderlich. Man kann es praktisch komplett weglassen! Da man den Kunden aber schon mal an der Angel hat, verkauft man ihm gleich noch Zubehör. Die Preise steigen, weil die Versicherungen den Hals nicht voll kriegen, und nur deshalb!


    5. Man kann eine Zeitschrift kaufen oder jemanden beauftragen, der sich kümmert!

    Man kann viel Geld ausgeben und dann hinterher genau so schlau sein wie vorher. Oder man kann eine kleine Summe investieren, um sich selbst zu bilden und unabhängig zu sein, und dabei auch noch viel viel Geld zu sparen.

  • Der Begriff §Geld abknöpfen'" ist schon unpassend.


    AHB sind AVB ( Allgemeine Versicherungsbedingungen) und sie unterliegen sogar der AGB Kontrolle.


    PHV ist zwar im Kern des Produktes immer gleich, unterscheidet sich aber im Detail deutlich.


    Ob das 'Schnickschnack ist, ist eine Frage der individuellen Bedürfnisse und der persönlichen Lebenssituation.


    Man kann natürlich etwas falsch machen, wenn man Risiken nicht erkennt und deshalb nicht absichert und es im Standard nicht enthalten ist.


    Und sicher gibt es Versicherer, die Ihre Produkte mit überdurchschnittlichen Margen an den Markt bringen.


    Und weil wir in einer freien Gesellschaft leben, darf sich da jeder so informieren, wie er es für richtig hält.


    P.S.:


    Versicherungsberater verkaufen keine Versicherungen, sondern beraten Verbraucher und Unternehmen.


    Versicherungsmakler kaufen für den Kunden 'Versicherungen ein.


    Verkaufen tun nur Versicherungsvertreter bzw. Versicherer.


    Frage: was machen Sie beruflich? Kann man das nicht auch einsparen? Eigentlich ist doch jede Art von Tätigkeit gegen Geld in Frage zu stellen. Bekommt man alles ja auch umsonst!

  • Ich biete Ihnen ein einfaches Beispiel: Kite Surfen.


    Sie machen Urlaub am Meer und wollen es einmal ausprobieren .....


    Und nun schauen Sie doch bitte nach, ob es versichert ist - i.d.R nicht!


    Natürlich spielt das keine Rolle, wenn Sie niemals auch nur im Ansatz auf die Idee kommen würden es zu tun. Das ist aber eben immer anders .....


    PHV ist zwar nicht meine persönliche Kernkompetenz, aber es ist ja mein gelernter Beruf und ich habe auch auf solche 'Themen ein Auge.


    Ich gebe Ihnen aber insoweit Recht, dass nicht jeder den vollumfänglichen Premium Schutz braucht .... es geht um die individuelle Situation!

  • ich finde Sie sehr höflich, erstaunlich nach meinen ungekonnten Attacken. Mein Gebiet ist die Technologie und deren Anwendungen, ich möchte gerne dass wir Menschen weiter kommen, wir stehen praktisch ganz am Anfang der Entdeckung und dann muss ich mich über bescheissende Versicherungsfritzen ärgern (bescheissen heist für mich auch viel zu viel verlangen), an die man sich vertrauensvoll gewandt hat, um sich irgendwie ein klein wenig fürs Alter abzusichern, oder im Falle eines Falles andere entschädigen zu können, und muss feststellen, dass deren Hirn gerade dazu ausreicht, um mit professioneller Ausnutzungsstrategie andere Menschen, die denen im Grunde völlig schnurz egal sind (Masse statt Klasse) übern Tisch zu ziehen.


    Da laut Gesetz jeder verpflichtet ist, für einen Schaden an anderen aufzukommen (ist doch toll diese Regelung) sieht der Gesetzgeber sehr wohl hin, was die Versicherungen da anbieten. Und ich bleib dabei: Alles was da mehr angeboten wird, ausser für die Haftpflicht abgedeckt zu sein, fällt raus aus dem "sollte/muss man haben".


    Versichern tut man sich gegen Dinge, die einem die Existenz kosten können.

  • Hallo,


    @mpollers und @VersSulting Ihre persönlichen Differenzen sollten Sie besser untereinander ausmachen. Da hier aber noch andere Interessierte mitlesen zur Klarstellung:


    Der „Gesetzgeber“ im engeren Wortsinn, d.h. der Deutsche Bundestag, bestimmt den Inhalt der Bedingungen der PHV wie aller anderen Versicherungen nicht. Er legt Randbedingungen fest, z.B. im Versicherungsvertragsgesetz. Die Zeiten, wo Versicherungsbedingungen im Wortlaut durch das damalige Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen genehmigt werden mussten, sind (manchmal könnte man sagen leider) vorbei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt unverbindlich Musterbedingungen für verschiedene Versicherungssparten, auch für die PHV. Jedes Versicherungsunternehmen ist aber frei, diese Empfehlungen 1:1 umzusetzen, weniger oder auch mehr Leistungen zu bieten. Selbstverständlich dürften sich deutlich geringere Leistungen als in den Musterbedingungen nur schwer am Markt durchsetzen. Dass Ihre konkrete Police aber im Einzelfall geringere Leistungen als die Musterbedingungen enthält, ist damit nicht ausgeschlossen. Und natürlich unterliegen die Versicherungsbedingungen den rechtlichen Regelungen der AGB- Kontrolle. Stark zum Nachteil der Versicherungsnehmer ausgestaltete Versicherungsbedingungen haben damit langfristig keinen Bestand, da sie auf dem Rechtsweg für ungültig erklärt werden. Das ist natürlich ein staatlicher Eingriff, aber ein sehr indirekter und er dauert lange.


    „…und dann muss ich mich über bescheissende Versicherungsfritzen ärgern (bescheissen heist für mich auch viel zu viel verlangen), an die man sich vertrauensvoll gewandt hat, um sich irgendwie ein klein wenig fürs Alter abzusichern, oder im Falle eines Falles andere entschädigen zu können, und muss feststellen, dass deren Hirn gerade dazu ausreicht, um mit professioneller Ausnutzungsstrategie andere Menschen, die denen im Grunde völlig schnurz egal sind (Masse statt Klasse) übern Tisch zu ziehen.“


    Ich habe mein halbes Berufsleben mit solchen Menschen zu tun gehabt und da waren einige dabei, die ich nicht ganz so sympathisch fand. Aber grundsätzlich muss man doch feststellen, dass das System die Menschen zu dem macht, was sie sind. Und nun können Sie versuchen, sich im System zurechtzufinden oder es zu ändern. Ich glaube, Finanztip ist nur für die erste Variante das richtige Forum.


    Gruß Pumphut

  • moin,


    mit Musterbedingungen bewegt sich der GDV allerdings auf ganz dünnem Eis ...


    "Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die Freistellung vom Kartellverbot für Mitversicherungsgemeinschaften (Pools) und die branchenweite Statistikarbeit mit Einschränkungen zu verlängern. Eine Verlängerung der GVO für Musterversicherungsbedingungen und Sicherheitsrichtlinien war dagegen nach Meinung der Kommission nicht notwendig. In diesen Bereichen dürfen die Versicherer zukünftig ohne sektorale Sonderregelung auf der Grundlage des allgemeinen Kartellrechts zusammenarbeiten."


    24.03.2010 - http://www.gdv.de/2010/03/gdv-…rbeit-weiterhin-moeglich/


    P.S.: ich habe hier keine persönliche Differenz, sondern vertrete eine fachliche Ansicht.....

  • Guten Morgen liebe Community,



    ich bin ganz neu hier und hätte natürlich gleich eine Frage an euch. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


    Ich werde demnächst mit meinem Partner zusammenziehen und natürlich kam da auch das Thema der privaten Haftpflichtversicherung bzw. eines gemeinsamen Tarifes auf. Ich bin derzeit noch familienversichert und mein Partner hat einen eigenen Tarif bei der HUK (PH Classic). Jetzt wäre es ansich natürlich um einiges günstiger für beide wenn ich einfach bei ihn seinem Tarifvertrag eingetragen werde. Nun habe ich mich aber in die Problematik der Regressansprüche bei Personenschäden zwischen mitversicherten Personen eingelesen und werde da ehrlich gesagt nicht ganz schlau daraus. Hier auf der Finanztipseite steht, dass bei der HUK Regressansprüche bei Personenschäden zwischen mitversicherten Personen nicht mitversichert sind. Ich finde jedoch eine Passage in den allgemeinen Versicherungsbedingungen die besagt:



    3.1.5 Ansprüche von Versicherungsnehmer, Angehörigen, mitversicherten
    Personen, wirtschaftlich verbundenen Personen [...]


    d. Nicht versichert sind Ansprüche von:
    aa. Ihrem mitversicherten nichtehelichen Lebenspartner oder seinen mitversicherten Kindern gegen Sie;
    bb. einer mitversicherten Person gegen eine andere mitversicherte Person. Dieser Ausschluss gilt aber nicht für Ansprüche von Personen, die nach A 1.3.8, A 1.3.9 oder A 1.3.11 mitversichert sind.
    cc. den in c. genannten Personen gegen mitversicherte Personen.
    Die Regelung in d. gilt nur für die direkten Ansprüche des geschädigten Dritten und für abgetretene Ansprüche. Dagegen haben Sie Versicherungsschutz für Regressansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang, bspw. für Regressansprüche der Krankenkasse.



    Könnte mir vielleicht jemand erklären, was genau mit dieser Klausel gemeint ist? Am Telefon konnte mir nur gesagt werden, dass man ja bei Schäden untereinander keinen Regress nimmt (okay); aber ich habe erwähnt was passiert wenn beispielsweise die Krankenkasse ihre verpflichtenden Forderungen stellt und es wurde daraufhin nur gesagt: Ja dann wird das abgeschmettert und auf mich würden ja in keinem Fall Kosten zukommen.



    Um nun zum Punkt zu kommen: Stimmt das so? Oder sollten wir doch lieber einen Tarif wie den von der Haftpflichtkasse Darmstadt nehmen bei der explizit darauf hingewiesen wird, dass mitversicherte Personen auch gegen Regressansprüche untereinander bzw. auch gegen die der Krankenkassen etc. abgesichert sind. (Hier konnten mir leider auch nicht so genau Auskünfte am Telefon erteilt werden).



    Entschuldigt den langen Text und ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten, da ich im Moment echt nicht genau weiß, was besser/sinnvoller wäre und sich das ganze für mich wie ein kleiner Dschungel gestaltet.



    Vielen lieben Dank schonmal.


    Schönen Freitag wünsche ich euch.


    Nelia28

  • @Nelia28


    Beispiel: Du läufst zuhause gegen den Schrank, wodurch der Projektor heruntergeworfen wird und deinem mitversicherten Partner auf den Kopf fällt. Dein Partner zieht sich einen Kopfverletzung zu und du rufst einen Krankenwagen. Hierbei entstehen mindestens folgende Kosten/Schäden:
    a) Krankenwageneinsatz
    b) Behandlung deines Partners im Krankenhaus
    c) Zerstörter Projektor


    Die Kosten für a) + b) werden von der Krankenkasse deines Partners übernommen. Die Krankenkasse wird sich allerdings nach Feststellen der Umstände beim Unfallverursacher, dh bei dir, melden und die Kosten zurückfordern. Dies wird von der HUK24 übernommen.


    Darüberhinaus bist du deinem Partner gegenüber für den c) zerstörten Projektor schadenersatzpflichtig. Dies übernimmt die PHV nicht, dh Kosten für einen neuen Projektor musst du / müsst ihr aus eigener Tasche bezahlen.


    Wenn du einen eigenen PHV-Vertrag hättest und nicht bei deinem Partner mitversichert wärst, würde die HUK24 auch den Schaden aus c) übernehmen.


    Aber Achtung: Diese Ausnahme von der Ausnahme gilt nur für die in 3.1.5 "d" aufgeführten Personen, dh für die in "a" bis "c" aufgeführten Personen übernimmt die HUK24 offenbar auch keine Forderungen aus Regressansprüchen. Dh wenn du deinen Partner heiratest und ihm danach den Projektor auf den Kopf haust, übernimmt die HUK24-PHV auch keine Kosten der Krankenkasse mehr. Daher vermutlich auch der Hinweis auf Finanztip dass bei HUK24 Ansprüche zwischen Mitversicherten nicht versichert sind.


    Natürlich alles ohne Gewähr.


    Meiner Ansicht nach sind die Familientarife in der PHV daher eine Mogelpackung. Die Wahrscheinlichkeit dass man Schäden gegenüber Menschen verursacht, die einen täglich umgeben und mit denen man zusammenwohnt, ist doch am höchsten. Ausgerechnet diese sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Habe aufgrund Hinweise hier im Portal vor 1,5 Jahren zur Interrisk gewechselt, jetzt wir sie im aktuellen Artikel gar nicht mehr erwähnt! Was ist da passiert, warum ist die Interrisk bei den Empfehlungen "rausgefallen"???


    Kann da mal jemand von Finanztip Stellung zu nehmen.....

  • Habe aufgrund Hinweise hier im Portal vor 1,5 Jahren zur Interrisk gewechselt, jetzt wir sie im aktuellen Artikel gar nicht mehr erwähnt! Was ist da passiert, warum ist die Interrisk bei den Empfehlungen "rausgefallen"???


    Kann da mal jemand von Finanztip Stellung zu nehmen.....

    Das würde mich auch interessieren.

  • @Annika und/oder wer sonst noch "zuständig" ist:


    hier sei nochmal meine Frage von "oben" wiederholt:
    ____
    Habe aufgrund der Hinweise hier im Portal vor 1,5 Jahren zur Interrisk
    gewechselt, jetzt wird sie im aktuellen Artikel gar nicht mehr erwähnt!
    Was ist da passiert, warum ist die Interrisk bei den Empfehlungen
    "rausgefallen"???
    Kann da mal jemand von Finanztip Stellung zu nehmen.....
    ____
    so langsam dürfte doch der eine oder andere FinanztipPELBRUDER (oder Schwester) wieder aus dem Urlaub zurücksein :D

  • Gut erholt melde ich mich aus dem Urlaub zurück. Vielen Dank, dass Sie so geduldig gewartet haben. Aber nun komme ich sofort zu Ihrer Frage..


    Sie müssen Ihren Interrisk-Vertrag nicht kündigen, auch wenn diese Gesellschaft nicht mehr explizit von uns empfohlen wird. Das gab das Testdesign in diesem Jahr aber nicht her: wir haben nur aus den Tarifen unsere Empfehlungen abgeleitet, die eine Best-Leistungs-Garantie erklären - also sagen, dass sie, wenn sie das schon nicht anbieten, sich aber eine andere Gesellschaft findet, die das versichert, das dann auch versichern.


    Und die Interrisk hat eine solche Klausel eben nicht.


    Mit bestem Gruß aus Berlin
    Silke Kursawe

  • @s-kurs, möge die Erholung noch lange anhalten :) .


    Aha, ok, verstehe, danke für die Aufklärung! Eine solche Klausel ist sicher besser, zumindest in der Theorie, wie das in der Praxis dann tatsächlich eine positive Wirkung entfallte, bleibt abzuwarten.
    Ich sehe die Klauseln analog zu "Bestpreisgarantien", da gibt es auch viele Ausreden warum ein Händler einen Anderen Tiefstpreis nicht anerkennt.....
    Fazit: es gibt also keinen "akuten Grund" bei interrisk zu kündigen, das ist erst mal die Hauptsache, für die Zukunft werde ich auf solche Klausel mal achten....