Haftpflichtversicherung

  • Eine Best-Leistungs-Garantie bietet im konkreten Fall welchen Mehrwert?


    Mit Verlaub - ein konkret gewählter Leistungsumfang, der ausreicht, ist ausreichend.


    Die meisten dieser Garantien sind mit "Zaubertinte" geschrieben und das Papier nicht wert, wenn man sie juristisch bewertet.

  • Ich habe meine bei der wgv bestehenden Versicherungen überprüft und auf die aktuellen Bedingungen umgestellt.
    Dabei habe ich zufällig festgestellt, dass in der Privathaftpflichtversicherung die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
    enthalten ist. Bisher hatte ich eine Privathaftpflichtversicherung und eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
    Die wgv hat die Gewässerschadenversicherung aufgehoben und den nicht verbrauchten Beitrag erstattet.
    Es lohnt sich, regelmäßig seine Versicherungen zu überprüfen.


    Das gleiche gilt für die R+V ( Gebäudeversicherung, Rechtsschutz ); weitere Gefahren sind nun versichert und der Beitrag wurde sogar geringer !


    Grüße Togo / RWG

  • Nachdem ich nun sowohl die Finanztip-Seiten zu privaten Haftpflichtversicherung inkl. der Testseite sowie den ursprünglichen Test der Finanztest 10/2017 gelesen habe, bleiben für mich 2 Verständnisfragen:


    1)

    Neben der inhaltlichen Bewertung der Best-Leistungs-Garantie war uns wichtig, dass Sie die Versicherung sofort online abschließen können oder zumindest den Antrag dazu stellen können. An der Bedingung, im Internet verfügbar zu sein, scheiterte ein Tarif.

    Warum muss bei bei Finanztip eine Versicherung unbedingt online abschließbar sein? Ich bevorzuge das ja auch, aber warum wird deswegen eine Versicherung ausgeschlossen? Sind nicht letztlich die Versicherungsbedingungen und ggf. der Preis die entscheidenden Merkmale?



    2) Laut der Testbeschreibung war die Onlineverfügbarkeit das zuletzt geprüft Merkmal. Wäre es möglich, Bewertung und Name des Versicherers zu veröffentlichen, der nur an der fehlenden Onlineabschlussmöglichkeit gescheitert ist? Spricht allgemein etwas dagegen, in der Testbeschreibung die konkret in den jeweiligen Runden ausgeschiedenen Versicherer zu benennen? Dann könnte man leichter prüfen, wie der eigene Versicherer einzuordnen ist, falls er einer der getesteten ist.



    Ansonsten danke für eure Arbeit und macht weiter so

  • @Anika, @Anika S. können Sie da bei der Beantwortung helfen?

  • Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Beharrlichkeit... :thumbup:


    Und Ihr stellt auch sehr gute Fragen, musste ich kurz noch mal in mich gehen und mein Handeln reflektieren. Und ich nehme Eure Fragen auch gern mit in die nächste Testrunde. Aber nun erst mal zum aktuellen Test:


    Sofort online abschließbar soll die Privathaftpflichtversicherung sein, damit - für den Fall, dass wer wirklich keine hat und sich sonntags dieses Umstandes bewusst wird - er sofort eine abschließen kann, die dann auch ab sofort gilt. Egal, welchen Zustandekommensweg diese Versicherung dann nimmt, mit dem Antrag beginnt auch der Versicherungsschutz. Dann kann dem Vorhaben nichts mehr zuvorkommen und den Abschluss verzögern oder verhindern. Das ist unsere Idee dahinter.


    Über die Reihenfolge der Prüfung habe ich außerdem nachgedacht, glaube aber, dass es keine anderen Versicherer wären, die ins Finale kamen. Denn uns kommt es auf die kleine Überschneidungsmenge von Best-Leistungs-Garantie-Anbieter und Online-Abschluss-Ermöglicher.


    Aber für die nächste Testrunde können wir gern den Schwerpunkt auf "online abschließbar" legen.


    Könnt Ihr da mitgehen?


    Danke und Gruß
    S.Kursawe

  • Hallo @s-kurs,


    bitte erzählen Sie keine Märchen, die im worste case zu einer Haftung von Finanztip führen könnten.


    Egal, welchen Zustandekommensweg diese Versicherung dann nimmt, mit dem Antrag beginnt auch der Versicherungsschutz.


    Mit dem Antrag kann der Versicherungsschutz beginnen, er muss es nicht.


    „Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.“


    https://www.gdv.de/resource/bl…rsicherung--ahb--data.pdf


    Für das kann gibt es also zwei Voraussetzungen:


    • Der Versicherer nimmt den Antrag an und stellt den Versicherungsschein auf den gewünschten Beginntermin aus und
    • Der Versicherungsnehmer bezahlt den Erstbeitrag.

    Gruß Pumphut

  • Pumphut: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


    Natürlich beginnt dann nur unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich der Versicherungsschutz.


    Gehen Sie mit, dass das der wesentliche Teil ist, den der Kunde zum Zustandekommen unter Vorbehalt (er ist ja zunächst schwebend wirksam bis entweder ein Widerspruch, Widerruf oder das harte Urteil der uU strengen Einlöseklausel den Verträg jäh beendet) leisten kann, muss?

  • Hallo @s-kurs,


    es tut mir leid Frau Kursawe, da kann ich nicht mitgehen. Vielleicht verwechseln Sie das mit der Pflichtversicherung Kfz- Haftpflicht. In der Privathaftpflichtversicherung hat der Antrag des potenziellen Versicherungsnehmers keinerlei Bindungswirkung für den Versicherer. Er kann den Antrag annehmen oder nicht. Für die Ablehnung braucht er keinerlei Gründe angeben und wenn es intern nur den Grund gibt, wir können die Antragsflut derzeit nicht verarbeiten. Der Versicherungsnehmer hat erst Gewissheit über seinen Versicherungsschutz, wenn er den Versicherungsschein in der Hand hält (oder adäquate Erklärungen des Versicherers). Dort kann der Versicherer natürlich rückwirkend ab Antragsdatum Versicherungsschutz gewähren, aber auch das muss er nicht.


    Die nicht gezahlte Erstprämie kann u.U. geheilt werden, da gebe ich Ihnen Recht, das war aber nicht die Frage.


    Ihr Hauptargument für den Online- Abschluss

    Sofort online abschließbar soll die Privathaftpflichtversicherung sein, damit - für den Fall, dass wer wirklich keine hat und sich sonntags dieses Umstandes bewusst wird - er sofort eine abschließen kann, die dann auch ab sofort gilt. Egal, welchen Zustandekommensweg diese Versicherung dann nimmt, mit dem Antrag beginnt auch der Versicherungsschutz. Dann kann dem Vorhaben nichts mehr zuvorkommen und den Abschluss verzögern oder verhindern. Das ist unsere Idee dahinter.


    Ist damit leider ein Scheinargument.


    Beispiel: Mir fällt Samstagabend ein, morgen will ich eine große Radtour machen und ich erinnere mich, eine Privathaftpflichtversicherung wäre nicht schlecht. Da ich bei Finanztip gelesen habe, bei der Haftpflichtkasse kann ich einen Online- Antrag stellen, setze ich mich an meinen PC und stelle den Antrag ab Sonntag 0.00. Die Haftpflichtkasse bearbeitet den Antrag aber erst in der kommenden Woche. Bei meinem Radausflug verletze ich Personen sehr schwer; ein Millionenschaden droht. Das muss ich der Haftpflichtkasse unverzüglich anzeigen. Wird die mir noch rückwirkend für den Sonntag Deckung geben?


    Gruß Pumphut

  • Guten Morgen, @Pumphut


    da muss ich aber ganz tief in meinen Unterlagen zu den Grundlagen des Versicherungsrechts kramen. Mal gucken, wie weit ich noch komme: Antragsmodell - VN beantragt ein bestimmtes Datum. Dabei hilft gerade jede Online-Anwendung, die darauf hinweist, zu wann der Antrag frühestens gestellt werden kann. Wenn das erst der jeweils morgige Tag ist, hat Ihr Beispiel-Antragsteller dann Glück, wenn ihm das am Abend vorher einfällt. Nehmen wir an, das passt.


    Dann nimmt der Versicherer den Antrag wie gestellt an. Wenn er daran was ändert, muss er auf die Abweichungen hinweisen. Dann ist es am Versicherungsnehmer, die Änderungen hinzunehmen oder der Vertrag kommt nicht zustande.


    Soweit die Theorie. Das weiß ich.


    Was raten Sie denn einem Freund, der heute noch keine private Haftpflichtversicherung hat, aber für morgen eine Radtour plant? Wie kommt er zu absolut sicherem Versicherungsschutz?

  • @s-kurs
    Hallo Fr. Kursawe,


    Dann nimmt der Versicherer den Antrag wie gestellt an. Wenn er daran was ändert, muss er auf die Abweichungen hinweisen. Dann ist es am Versicherungsnehmer, die Änderungen hinzunehmen oder der Vertrag kommt nicht zustande.


    Soweit die Theorie. Das weiß ich.


    genauso ist es, der Versicherer kann eine Rückwärtsversicherung anbieten, er muss es aber nicht. Ich habe bei der Haftpflichtkasse nirgendwo gelesen, dass sie es automatisch auf den Zeitpunkt der Online- Antragstellung macht.


    Ich weiß nicht, ob es inzwischen Fintechs gibt, bei denen die vollautomatische Antragsprüfung in Sekunden erledigt ist und damit ein echter Mehrwert bei einer Online- Antragsstellung entsteht. Die von Finanztip betrachteten „klassischen“ Haftpflichtversicherer, insbesondere Ihr Testsieger Haftpflichtkasse, machen noch die manuelle Antragsprüfung, die halt etwas Zeit braucht (was ich nebenbei auch gut finde). Insofern spart der Antragsteller mit der Online- Antragstellung nur die Brieflaufzeit und die Briefmarke ein.




    Was raten Sie denn einem Freund, der heute noch keine private Haftpflichtversicherung hat, aber für morgen eine Radtour plant? Wie kommt er zu absolut sicherem Versicherungsschutz?


    Dem von mir im Beispiel postulierten Freund würde ich sagen: Die Haftpflichtversicherung als zweitwichtigste Versicherung nach der Krankenversicherung schließt man nicht wegen einer spontanen Idee ab, sondern überlegt sich spätestens mit Volljährigkeit, wie bin ich versichert. Wenn man eine PHV benötigt, stellt man den Antrag rechtzeitig, so dass diese ganzen Diskussionen überflüssig sind.


    Wie @trumpet richtig bemerkt hat, gibt es natürlich noch die vorläufige Deckung. Aber ob ich da einen zeichnungsberechtigten Mitarbeiter Samstagabend erreiche, ist fraglich.


    Ich würde vorschlagen, Finanztip argumentiert in diese Richtung statt mit einem Kriterium Onlineantragstellung potenzielle Versicherungsnehmer in einer falschen Sicherheit zu wiegen.



    Gruß Pumphut