Haftpflichtversicherung

  • @trumpet


    Danke für die Frage! In Hausrat, Privathaftpflicht, Wohngebäude habe ich hier leider auch keine Erfahrungswerte mit GVO.
    Äußern kann ich mich nur zur Glasversicherung - das ist auch der Spezialbereich von GVO. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei dieser doch sehr kleinen Versicherung in den anderen genannten Sparten namhafte Bestände gibt.


    Ich möchte aber betonen, dass "klein" bei Versicherungen nicht selten in Zusammenhang zu bringen ist mit "klein aber fein". Da gibt es kleine Versicherungen, die in verschiedensten Bereichen den "Großen" sehr viel voraus haben.


    Schöne Grüße,
    Michael

  • Hallo @Vorsorgemanagement


    die GVO bietet im Rahmen der HausratVers folgenden Vers.Schutz:
    Schäden durch Plansch-oder Reinigungswasser am Hausrat innerhalb des
    Vers.Ortes sind mitvers.
    Beispiel:Ein Eimer voll mit Reinigungswasser fällt um und beschädigt einen
    teuren Teppich im Wohnzimmer.
    Habe mit einer Sachbearbeiterin der SchadenAbt der GVO tel.Vers.Schutz besteht.
    Auch im Rahmen der WohngebäudeVers.z.B.Schaden am Parkett wäre vers,allerdings
    max.5000,-€ je Schaden und Vers.Jahr.
    In der HausratVers.ist für das SturmRisiko mind Windstärke 8 nicht erforderlich.
    Gilt natürlich nicht für Schäden durch "Durchzug"
    M.E.ist die GVO ein interessanter Versicherer.
    Gruß
    trumpet

  • Hallo, ich glaube, ich bin gedanklich mit "Vertragslaufzeit" und "Kündigungfrist" durcheinander gekommen. Der Vertrag bei der Interrisk XXL (Haftpflichtversicherung) läuft ein Jahr, aber ich muss eben nicht spätestens drei Monate vorher (wie bei anderen Versicherungen üblich) kündigen, sondern es reicht einen Tag vor Ablauf, also in meinem Fall am 31.12. als letztmöglichem Datum, nicht wahr?

  • Auch wenn ein Versicherungsvertrag nur für ein Jahr abgeschlossen wurde, enthalten die Versicherungsbedingungen i.d.R. eine Verlängerungsklausel. Danach verlängert sich der Vertrag sozusagen "automatisch", wenn dieser nicht 3 Monate vor dem Ablaufdatum gekündigt wird.


    Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsbedingungen und kündigen Sie rechtzeitig!

  • Hallo @Nostradamus
    Es gelten die "Allgemeine Vers.Bedingungen für das Privatgeschäft" B01
    § 6 Vertragsdauer,Verlängerung,Kündigung
    1.Vertrag mit Verlängerung
    1.1 Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen und verlängert
    sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr,wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.
    1.2 Sie können den Vertrag jederzeit mit Wirkung ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns oder zu einem von Ihnen
    gewünschten späteren Zeitpunkt kündigen.
    1.3 Wir können unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen
    Ablauftermin oder zum Ende jedes darauf folgenden Versicherungsjahres kündigen.
    Gruß
    trumpet

  • Mich würde interessieren, ob im Zweifel zwei Single-Haftpflichtversicherungen von einem Ehepaar bei Personenschäden untereinander zahlen würden. Das wäre ein besonders schockierendes und schmerzhaftes Ereignis, das wir unbedingt abgesichert haben wollen.


    Ich frage, weil wir einen Paar-Tarif, der Schäden untereinander abdeckt, gerade aufgrund anderer Konstellationen nicht wählen wollen.

  • Was für Schäden könntest du deinem Partner denn zufügen, die du versichern möchtest? Mir kommen nämlich am ehesten Fälle wie "Radfahrer überfährt Fußgänger" in den Sinn. Wie willst du deinem Partner versehentlich Schäden zufügen, die einen materiell bezifferbaren Schaden hinterlassen?


    Was geht ist, dass ihr das Geschirr als dein Eigentum definiert und wenn dein Partner einen Teller fallen lässt, zahlt die Versicherung. Aber da eine Paarversicherung viel billiger ist als zwei Singleversicherungen, könnt ihr viel Geschirr zerdeppern, bis sich das lohnt.

  • Hallo


    @salocinb, Ihr Vorhaben wird normalerweise nicht funktionieren. In den Verbandsempfehlungen des GDV zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (an die sich die meisten Gesellschaften halten) ist als Ausschluss formuliert:


    "7 Ausschlüsse
    Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:
    ...
    7.5
    Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
    (1)
    aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
    Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
    vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen,die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)...."


    Und diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob Sie einen Single- oder einen Familientarif wählen. Aber vielleicht finden Sie die eine Gesellschaft, die den Ausschluss nicht hat. Aber vor dem Abschluss die Bedingungen ganz genau durchlesen.


    Gruß Pumphut

  • @Pumphut
    Ach ja. Die Empfehlung eines Freundes beim Zusammenziehen mit meiner Freundin vor x Jahren war, getrennte HPVs zu erhalten. Dann könnten wir uns gegenseitig Schäden ersetzen. Mit der Heirat macht nur noch eine Familienversicherung Sinn.


    Richtig?

  • Hallo

    @salocinb, Ich hab ein bisschen recherchiert und festgestellt, dass inzwischen einige Versicherungsgesellschaften diesen strengen Ausschluss der Ziff. 7.5 AHB in ihren PHV- Bedingungen teilweise abbedingen; meistens für Personenschäden.


    Aber! Nach § 1359 BGB ist die Haftung der Eheleute untereinander eingeschränkt. Wenn ich es richtig verstanden habe, haften sie nur für vorsätzlich (grundsätzlich nicht versichert) oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.; nicht aber für einfache oder mittlere Fahrlässigkeit.


    Auch bei der Mitversicherung von Personenschäden untereinander würde die „Leistung“ der Haftpflichtversicherung dann u.U. darin bestehen, im Prozess nachzuweisen, dass der Schadenverursacher nur mit mittlerer und nicht mit grober Fahrlässigkeit gehandelt hat, d.h. der Verursacher haftet nicht und die Versicherung muss nicht zahlen.



    @chris2702 Bei vielen Gesellschaften sind die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt mitversichert; manchmal automatisch, manchmal nur bei expliziter Nennung des Namens. Im Umkehrschluss ist dann die Deckung für gegenseitige Schäden ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt (s.o.)


    Nun ist die Unterscheidung zwischen reiner WG und eheähnlicher Lebensgemeinschaft schwierig und manchmal auch fließend (selbst im zwischenmenschlichen Bereich). Aber dass die Gesellschaften bei identischer Adresse von Versicherungsnehmer und Anspruchsteller genau hinschauen, dürfte nachvollziehbar sein. Nennenswerte Vorteile (s.o. Geschirr) sollte man sich von allen möglichen Konstruktionen nicht erwarten.



    Gruß Pumphut

  • @chris2702:
    Mir geht es nicht um Sachschäden, um die Haftpflicht unbedingt auszuquetschen. Sondern den natürlich hoffentlich nie auftretenden Fall, dass meine Liebste durch eine Unachtsamkeit meinerseits oder was auch immer ihr Leben lang im Rollstuhl sitzt. Als Beispiel. Das könnte ich dann meinem Gewissen ohnehin schon nicht verzeihen. Ich würde aber gerne wissen, ob sich zumindest die finanziellen Folgen mit einer Haftpflicht abdecken lassen.


    Das es grundsätzlich möglich ist, zeigt mit der Familientarif der von Finanztip empfohlenen Interrisk XXL. Dort steht in den Bedingungen: "Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden der versicherten Personen untereinander • für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden (z.B. gesetzliche Rückgriffsansprüche von Versicherern oder Arbeitgebern), • bei Personenschäden auch für unmittelbare Ansprüche der versicherten Personen untereinander, • auch bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die nach Nr. 1 mitversicherten Familienangehörigen von den nach Nr. 4 und Nr. 5 mitversicherten Personen in Anspruch genommen werden."


    Hier ist mein angesprochener Fall anscheinend mitversichert. Wobei mir das, was @Pumphut geschrieben hat, da doch etwas dran zweifeln lässt. Ist das mehr als nur Vermutung, @Pumphut?


    Noch mehr als der Interrisk Familientarif interessiert mich aber die Frage, ob zwei Single-Verträge meinen beschriebenen Fall abdecken würden. Denn aufgrund anderer Vertragsbindungen würden wir gerne bei einer anderen Haftpflicht bleiben, die im Familientarif diese Schäden untereinander aber nicht führt. Deswegen die Idee zweier Single-Tarife.


    Ansonsten müssen wir überlegen ein solches Risiko eben anders abzusichern.

  • Hallo,
    @salocinb ich befürchte, Sie haben in Ihren Überlegungen einen Verständnisfehler. Ich hatte es zwar schon einmal an anderer Stelle erläutert, aber die Zeit ist schnelllebig:


    Dass eine Haftpflichversicherung einen Schaden bezahlt, ist in der Rangfolge erst die dritte Leistung. Davor kommen:
    1. Prüfung der Rechtslage;
    2. Abwehr unberechtigter Ansprüche und erst dann
    3. Befriedigung berechtigter Ansprüche (und zwar nur in der berechtigten Höhe).


    Und wenn Sie mit Ihrer Liebsten verheiratet sind, gilt § 1359 BGB. Sie zitieren richtig: "Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche..." D.h. selbst bei komfortabelster Deckung gibt es nur ein ganz schmales Segment aus allen möglichen Schadenszenarien, wo Ihnen eine Haftpflichtversicherung die Kosten für eine schwere körperliche Beeinträchtigung eines der beiden Ehepartner ersetzen würde. Da ist es vollkommen egal, ob Sie eine gemeinsame Familienversicherung oder jeder eine Single- Versicherung haben.


    Wenn Sie Ihr Rollstuhl- Szenario absichern wollen, bleiben nur:
    1. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließlich der Untervarianten (s. Erläuterungen bei finanztip) oder wenn nicht möglich oder zu teuer
    2. eine Unfallversicherung.


    Gruß Pumphut

  • Versicherte haben Wissenslücken bei Privathaftpflicht



    Über die Hälfte aller Haftpflichtversicherten in Deutschland weiß angeblich nicht, welche Leistungen in einer Privathaftpflicht standardmäßig abgedeckt sind und welche nicht. Vor allem bei den Schadenbereichen und Leistungsumfängen weisen die befragten Bundesbürger laut einer Studie deutliche Wissensdefizite auf. Die Studie wurde von Heute und Morgen (http://heuteundmorgen.de/) erstellt und zusammengefasste Ergebnisse wurden im Online-Magazin "Versicherungswirtschaftheute" veröffentlicht.


    "Demnach wissen nur 46 Prozent der befragten Deutschen, vor welchen Schäden Standardpolicen Schutz bieten und vor welchen nicht. So gehen beispielsweise viele Versicherte laut Umfrage davon aus, dass die Absicherung von Mietsachschäden, Schäden durch deliktunfähige Kinder, Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen sowie Gefälligkeitsschäden zu den Standard-Leistungen der PHV zählen. Zudem bestehe nur geringes Wissen darüber, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht nur Sach- und Personenschäden, sondern auch Vermögensschäden abdeckt.


    Zudem sei der Irrglaube weit verbreitet, dass Immobilienschäden, Allmählichkeitsschäden, Regresse der gesetzliche Sozialversicherung oder Forderungsausfalldeckungen grundsätzlich nicht in der PHV versicherbar seien. Auch die Möglichkeit zum Schutz vor Internetschäden ist nach Angaben von Heute und Morgen bislang nur wenig bekannt. Gleichzeitig kennen 58 Prozent der Privat-Haftpflichtversicherten laut Umfrage nicht einmal annähernd die Höhe der Deckungssumme ihrer eigenen privaten Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden. Bei den Vermögensschäden sind dies sogar 81 Prozent, heißt es weiter."


    Quelle: http://versicherungswirtschaft…en-bei-privathaftpflicht/

  • Hallo Pumphut,


    ich mache keine Werbung, weder für die Studie selber noch für die Ersteller/Besteller der Studie. im Gegenteil: Ich mache bei meinen Auftraggeber ganz andere Erfahrungen. Bei der Privathaftpflichtversicherung kennen diese sich meistens besser aus, als die Studie suggerieren will.


    Was meinen Sie zu den Ergebnissen der Studie?


    Mit besten Grüßen

  • Hallo Herr Gamper,


    ich finde es prinzipiell schwer einzuschätzen, was man wirklich braucht. Klar, der Versicherer würde einem auch 100 Billionen Versicherungssumme verkaufen ohne jeden Selbstbehalt, aber tritt das im wirklichen Leben auf? Andererseits ist die HPV eine eher günstige Versicherung, soll man da an 10 Euro im Jahr sparen?


    Ich habe das Glück über meinen Arbeitgeber an den Vermittler der Lufthansa "Albatros" zu kommen. Da meine Frau verschiedene dienstliche Schlüssel hat, haben wir uns für den besten Tarif entschieden. Er hat folgende Merkmale:


    Familienversicherung incl deliktsunfähige Kinder
    Summe 50 Mio
    Schlüsselverlust 250.000 Euro mit SB 100 Euro
    Gefälligkeitsschäden 500.000 Euro
    Forderungsausfall ohne SB
    Personenschäden nicht deliktsfähige Kinder 50 Mio
    Sachschäden nicht deliktsfähige Kinder 500.000 Euro
    Mietsachschäden Hotel 30.000 Euro
    Abhandenkommen geliehener/gemieteter beweglicher Sachen 5000 Eur (SB 250)


    Jahresbeitrag 71 Euro, Versicherer HDI.


    Mir erscheint es viel Leistung für wenig Geld. Ob ich jemals froh sein werde, mein Leben lang 10 Euro mehr im Jahr zu zahlen, weiß ich in 35 Jahren, wenn die Rente beginnt. Es ist mir aber auch erstmal egal, denn die 10 Euro belasten mich nicht, ein Schlössertausch bei einer Schließanlage wäre da ein ganz anderes Problem.


    Wie sehen Sie die Lage? Lieber viel Leistung zum angemessenen Preis? Das Beste vom Besten? Nur das Nötigste?


    Schönen Tag!

  • Hallo chris2702,


    Sie haben sich eingehend mit dem Thema HPV beschäftigt. Da ist gut so, denn der von Ihnen hier aufgeschlüsselte Versicherungsschutz sieht auf den ersten Blick gut aus. Im Endeffekt gehört die HPV in das individuelle Risikovorsorgekonzept wie eine RSV, BU usw. Daher kann man nur individuell prüfen, ob die HPV für einen Menschen passt (oder nicht).


    Das grundsätzliche Problem sehe ich in den Absatzwegen, in der hohen Standardisierung der Produktangebote und in dem Preisgefüge in Bezug auf die HPV. Viele Menschen schließen die HPV heute online (z.B. bei Direktversicherern), d.h. ohne jegliche Beratung ab. Auch die Testberichte von Finanztest u.a. fördern diesen Trend, da diese viele (und teilweise wertvolle) Informationen liefern, aber natürlich nicht den Anspruch verfolgen, den Verbraucher in eine Abschlusssituation hinsichtlich der HPV zu versetzen. M.E. geht es bei der HPV nicht um den niedrigsten Beitrag, sondern um eine HPV, die die individuellen Bedürfnisse möglichst ideal widerspiegelt und ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis aufweist. Da kann man ruhig mal 10,-- € mehr im Jahr zahlen.


    Mit besten Grüßen