Hallo,
zum Thema Unterversicherung sollte Ihnen Ihr Versicherer bei einem Schaden von 1000,-€ eine
Unterversicherung anrechnen wollen,weil der Vers.Wert 100000,-€,die Vers.Summe aber nur 50000,-€
beträgt und somit nur 500,-entschädigt werden,sollten Sie fragen wie er auf 100000,-€ kommt.
Kann er natürlich nicht.Den Vers.Wert können nur vereidigte Sachverständige ermitteln,die aber nur
bei Großschäden eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang noch folgender Hinweis:Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert(Neuwert).
Das ist der Wert einschl.Mehrwertsteuer.In der Hausratvers.muß ich aber z.B.das entwendete Fernsehgerät nicht
wieder anschaffen.Es wird nur dessen Wiederbeschaffungswert ermittelt.In diesem Fall wollen die Versicherer die
Mehrwertsteuer nicht entschädigen.Empfehle Ihnen dann alle Belege von den täglichen Einkäufen von Lebensmitteln,
Kleidung und sonstigen beweglichen Sachen pp.zu sammeln,denn das ist alles Hausrat und enthält die Mehrwertsteuer.
Dadurch können Sie die abgezogene Mehrwertsteuer v Wiederbeschaffungswert nachweisen.Zum Schluß die Frage:Was ist eine Vollvers für Wertsachen?
trumpet
Hausratvers."Schützen Sie Ihr Hab und Gut"v 2.2.15,@Saidi Sulilatu,@Josefine Lietzau
- trumpet
- Erledigt
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Hallo,
hätte gern eine Antwort auf meine Frage.
trumpet