Hausratversicherung

  • Hallo,


    ich beschäftige mich gerade mit meiner Hausratversicherung und damit, ob ich sie eventuell kündigen sollte...


    Ich bin Mieter einer Wohnung im 2. Stock und in Ihrem Artikel schreiben Sie:


    "Könnten Sie es sich theoretisch leisten, auf einen Schlag die
    notwendigen Gegenstände in Ihrem Haushalt neu anzuschaffen? In dem Fall
    brauchen Sie keine Hausratversicherung."


    Meine Antwort auf diese Frage ist: "ja". Allerdings habe ich in anderen Quellen gelesen, dass eine Hausratversicherung auch dann sinnvoll sein kann, wenn man (unverschuldet) einen Wasserschaden verursacht, bei dem z. B. die Wohnung des Mieters unter einem zu Schaden kommt. DIese Absicherung erscheint für mich schon sinnvoll zu sein und lässt mich noch an der Kündigung zweifeln. Da dies in Ihrem Artikel nicht erwähnt wird, wollte ich mal nachfragen, wie Ihre Einschätzung dazu aussieht.


    Vielen Dank schon eimal!

  • Einfach gesagt, ist es wie folgt:


    Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen.


    Wirkt sich der "Ihr" Wasserschaden auf die Wohnung unter Ihnen aus, dann müssen Sie möglicherweise Schadenersatz leisten. Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese (hoffentlich) die Zahlung Ihrer Kosten. Bei unverschuldeten Schäden kann eine Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung gegeben sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde meine Hausratversicherung in meiner Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) kündigen, da die Leistungen den Preisrahmen nicht entsprechen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Danke für die Antworten! Kann man das denn wirklich auf den einen Satz herunterbrechen: "Wenn man alles im Hausrat sofort ersetzen könnte, braucht man keine Hausratversicherung"? Ich will nur nichts übersehen haben. Z. B. hatte ich gerade über die (mit vermietete) Einbauküche nachgedacht, aber dann schon nachrecherchiert, dass diese ja Sache der Vermieterin ist, wenn sie z. B. komplett abbrennen würde.
    Oder gibt es noch andere Fälle, wo man sagen würde, dass man da unbedingt eine Hausratversicherung bräuchte? Ich zahle 6,41 € im Monat, aber wenn ich sie nicht brauche, kann ich ja auch kündigen. ;)

  • dass man da unbedingt eine Hausratversicherung bräuchte

    ist ja alles relativ und abhängig vom eigenen Einkommenn oder Vermögen.


    Hier mal eine Übersicht, was alles bei einer Hausrat abgesichert ist:


    http://www.wgv.de/portal/de/po…ung/hausrat_2/tarife.html


    Mich würd´s schon ärgern, wenn meine ganze TV- und HiFi-Ausstattung bei einem Diebstahl weg wäre und ich die Wiederbeschaffung selbst zahlen müsste...

  • @Nostradamus,
    Sie schreiben "wenn man unverschuldet einen Wasserschaden verursacht"
    das ist ein Widerspruch in sich.
    ln der Hausratvers.sind auch mit vers."Reparaturkosten fuer Leitungswasserschaeden an Bodenbelägen,Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten Wohnungen.Auch wenn ein anderer einen solchen Schaden schuldhaft verursacht wird ggf.dessen Privat HV nur.den Zeitwert ersetzen 249 BGB'daher die eigene Hausratvers.in Anspruch nehmen,denn diese zahlt den Neuwert.
    trumpet

  • Allerdings habe ich in anderen Quellen gelesen, dass eine Hausratversicherung auch dann sinnvoll sein kann, wenn man (unverschuldet) einen Wasserschaden verursacht, bei dem z. B. die Wohnung des Mieters unter einem zu Schaden kommt. DIese Absicherung erscheint für mich schon sinnvoll zu sein und lässt mich noch an der Kündigung zweifeln.


    Einfach gesagt, ist es wie folgt:


    Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am Mobiliar sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung entstehen.


    Wirkt sich der "Ihr" Wasserschaden auf die Wohnung unter Ihnen aus, dann müssen Sie möglicherweise Schadenersatz leisten. Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese (hoffentlich) die Zahlung Ihrer Kosten. Bei unverschuldeten Schäden kann eine Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung gegeben sein.


    Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese (hoffentlich) die Zahlung Ihrer Kosten. Bei unverschuldeten Schäden kann eine Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung gegeben sein.


    Hier ist das sogenannte Regressverzichtsabkommen zwischen den Sparten Privathaftpflicht und Wohngebäudeversicherung zu beachten. Schäden bis 150.000 Euro übernimmt demnach die Gebäudeversicherung des Gebäudeinhabers.



    Danke für die Antworten! Kann man das denn wirklich auf den einen Satz herunterbrechen: "Wenn man alles im Hausrat sofort ersetzen könnte, braucht man keine Hausratversicherung"? Ich will nur nichts übersehen haben. Z. B. hatte ich gerade über die (mit vermietete) Einbauküche nachgedacht, aber dann schon nachrecherchiert, dass diese ja Sache der Vermieterin ist, wenn sie z. B. komplett abbrennen würde.
    Oder gibt es noch andere Fälle, wo man sagen würde, dass man da unbedingt eine Hausratversicherung bräuchte? Ich zahle 6,41 € im Monat, aber wenn ich sie nicht brauche, kann ich ja auch kündigen. ;)

    Auch wenn sich viele Deutsche in der Versicherung davor scheuen einen Selbstbehalt einzubauen, obwohl ich das für unsinnig halte. Kleinstschäden bis 150 Euro werden leider nicht selten von Menschen abgeholt, die Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt empfinden. Da sollte sich jeder überlegen, ob er/sie mit denen in einer Schiksals-/Versichertengemeinschaft sein möchte. ;)
    6,41 Euro im Monat = 76,92 Euro/Jahr --> erste Einsparmöglichkeit: jährlich zahlen spart bis zu 8% vom Beitrag :D
    bei 500 Euro Selbstbehalt lassen sich ca. 30% vom Beitrag sparen


    Eines möchte ich noch zu bedenken, viele Menschen unterschätzen den Wert (in Hausrat Neuwert) Ihres Hausrats enorm. Wenn ich mit Kunden eine Aufstellung mache, passiert es regelmäßig, dass ich großes Erstauen erlebe. Ist eigentlich auch klar, dass man Dinge nicht so wertig empfindet, wenn sie über einen langen Zeitraum peu á peu angeschafft wurden.
    Wenn die auf einmal zerstört sind, wollen aber die wenigsten von Flohmarkt zu Flohmarkt gehen für den Ersatz. Dann ist das Thema Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung wichtig. Einen jahrealten Tisch, ein Sofa, den Fernseher, etc., all das kann ich von der Entschädigungssumme der Hausrat dann neu anschaffen.


    Und überlegt mal: Warum bemisst die Hausrat 650 Euro Versicherungssumme pro qm? Das sind immerhin 65.000 Euro für den Unterversicherungsverzicht...


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Euer
    Michael

  • Hier ist das sogenannte Regressverzichtsabkommen zwischen den Sparten Privathaftpflicht und Wohngebäudeversicherung zu beachten. Schäden bis 150.000 Euro übernimmt demnach die Gebäudeversicherung des Gebäudeinhabers.

    Die Ausgangsfrage war ja, ob die Hausratversicherung des VN auch die Schäden am Hausrat in der Wohnung darunter zahlt. Insofern ist es zwar beruhigend, wenn die Wohngebäudeversicherung (auch) für bestimmte Schäden einspringt. Sie wird das aber nicht für beschädigten Hausrat des Fremden tun, oder?

  • @Nostradamus
    dieser Fall artet langsam aus.Ich empfehle Ihnen die Kündigung der Hausratvers,denn Sie haben die Frage mit
    "ja"beantwortet.Wichtiger ist allerdings eine gute PrivatHV,natürlich nur dann wenn Sie keinen alten "DDR" Vertrag
    haben,die von der Allianz weitergeführt werden.Ein entsprechendes Deckungskonzept hatte auch der "Westen"in den VHB 42.
    Zum Schluß noch ein Tip:Sollte es in Ihrem Wohnhaus zu einem Leitungswasserschaden kommen bei dem auch
    Hausrat von Bewohnern zu Schaden kommt,verweisen Sie diese immer an die eigene Hausratvers.Sollte keine bestehen muß jemand überführt werden der dann haftet.
    trumpet

  • Allerdings habe ich in anderen Quellen gelesen, dass eine Hausratversicherung auch dann sinnvoll sein kann, wenn man (unverschuldet) einen Wasserschaden verursacht, bei dem z. B. die Wohnung des Mieters unter einem zu Schaden kommt.


    Die Ausgangsfrage war ja, ob die Hausratversicherung des VN auch die Schäden am Hausrat in der Wohnung darunter zahlt. Insofern ist es zwar beruhigend, wenn die Wohngebäudeversicherung (auch) für bestimmte Schäden einspringt. Sie wird das aber nicht für beschädigten Hausrat des Fremden tun, oder?


    Wie zu sehen, war laut Ausgangspost schon die Frage zu klären welche Versicherung hier was zahlt. Von der eigenen Hausrat nicht - war ja schon beantwortet. Wenn ich einen Schaden an fremden Sachen oder Personen verursache, ist zunächst mal die Haftpflicht dran. Der Schaden ("Wasserschaden verursacht, bei dem z. B. die Wohnung des Mieters unter einem zu Schaden kommt.) am Gebäude und mit dem Gebäude fest verbundene Bestandteile ist jedoch nicht von der eigenen Privathaftpflicht zu tragen, sondern wegen Regressverzichtsabkommen von der Gebäudeversicherung des Hausbesitzers.

  • Es gibt aber doch auch noch den Fall - der allerdings nicht explizit angesprochen wurde - dass es zu einem schuldhaften Wasserschaden kommt. Wenn ich also meine Badewanne volllaufen lasse, das Telefon klingelt, mich meine Frau zwei Stunden am Telefon aufhält und ich irgendwann merke, dass ich nasse Füße bekomme, dann ist das wohl ein Fall, der - unabhängig von der Frage der groben Fahrlässigkeit - doch gar nicht vom Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung gedeckt ist.


    Und dann wird doch das Regressverzichtsabkommen kaum greifen, oder?

  • Es gibt aber doch auch noch den Fall - der allerdings nicht explizit angesprochen wurde - dass es zu einem schuldhaften Wasserschaden kommt. Wenn ich also meine Badewanne volllaufen lasse, das Telefon klingelt, mich meine Frau zwei Stunden am Telefon aufhält und ich irgendwann merke, dass ich nasse Füße bekomme, dann ist das wohl ein Fall, der - unabhängig von der Frage der groben Fahrlässigkeit - doch gar nicht vom Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung gedeckt ist.


    Und dann wird doch das Regressverzichtsabkommen kaum greifen, oder?

    Ich würde meinen es sei darüber gedeckt, kann mich aber irren. Ich wüsste jemanden, der es mir genau sagen kann (mit Quelle etc.). Interesse bzw. wichtig genug? ;)

  • Liebe Finanztip Community,
    Ich möchte eine Hausratsversicherung abschließen. Mein erster Antrag wurde abgelehnt, da ich angegeben habe, dass sich im Nachbarhaus ein Fitnessstudio befindet. Es wurde nach Betrieben in 10 Meter Entfernung gefragt, nun frage ich mich, ob geregelt ist, wie diese 10 Meter zu messen sind? Von Hauswand zu Hauswand sind es weniger als 10 Meter. Zwischen meiner Wohnung und dem Nachbarhaus sind es mehr als 10 Meter, da sich noch eine weitere Wohnung dazwischen befindet. Kennt jemand die genaue Regelung für diese Frage? Vielen Dank!

  • Hallo @Luisa,
    der Hintergrund ist folgender:Sollte in dem Fitnessstudio ein Brand entstehen,
    stellt sich die Frage wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,daß dieser Brand auch auf
    Ihr Haus/Wohnung übergreift.M.E.ist daher die geringste Entfernung relevant.
    Gruß
    trumpet

  • @Oekonom  Vorsorgemanagement,
    das sogenannte "Regressverzichtsabkommen"gilt m.E.nur für das Feuer Risiko.
    Der Schaden durch das Leitungswasser aus der Badewanne ist selbstverständlich
    sowohl über die Wohngebäude Vers als auch über die Hausrat Vers der Mieter
    abgedeckt.Anwendung findet jetzt § 86 VVG.Die Verursachung durch Oekonom ist
    grobfahrlässig,so daß er nach § 823 BGB haftet.Die Wohngebäude bzw.Hausrat Versicherer
    werden sich daher intern bei der PrivatHV von Oekonom einen Teil (Zeitwert) holen.
    Gruß
    trumpet

  • danke trumpet - ich dachte eigntlich, eine überlaufende Badewanne ist kein Leitungswasserschaden?


    In meinen VGB steht u.a.:


    3. Nässeschäden
    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.


    Da gehört eine Badewanne eigentlich nicht dazu, oder?

  • Hallo @Luisa,


    ich glaube die Antwort von trumpet ist nicht vollständig. Es hilft Ihnen nicht, wie die Entfernung definiert wird, da jeder Versicherer seine eigenen Annahmerichtlinien hat. Es herrscht Vertragsfreiheit und kein Versicherer muss mit Ihnen einen Versicherungsvertrag abschließen (Kfz- Haftpflicht ist ein spezieller Fall - Pflichtversicherung). Um die Frage zugespitzt zu verdeutlichen; der Sachbearbeiter, der Ihren Antrag in die Hände bekommt, kann in ablehnen, weil heute Donnerstag ist. Und wenn dieser Versicherer Angst vor Fitnessstudios in der Nähe hat, werden Sie keine Chance haben, egal mit wieviel Metern die Nähe nun definiert ist.


    Allerdings haben Sie jetzt ein Problem. Wenn Sie jetzt zum nächsten Versicherer gehen, den eventuell Fitnessstudios in der Nähe nicht interessieren, fragt der mit hoher Wahrscheinlichkeit, ob ein anderer Versicherer schon abgelehnt hat. Die Frage sollten sie wahrheitsgemäß beantworten. Ob er Ihnen dann noch die Hausratversicherung anbietet, ist fraglich. In Ihrem Fall sollten Sie zu einem Versicherungsmakler in Ihrer Nähe gehen. Der hat hoffentlich die Marktübersicht, dass er nur bei solchen Versicherern anfragt, die keine Angst vor Fitnessstudios haben und/oder die Frage nach abgelehnten Anfragen nicht stellen.


    Gruß Pumphut

    • @Pumphut &trumpet: Vielen Dank für die ausführliche Antwort auf meine Frage! Ich hoffe, nicht alle Versicherungen werden ein Fitnessstudio als problematisch sehen und ich werde es mit einem Makler probieren.