Schufa-Korrektur

  • Ich habe vor kurzem meine Schufa-Azskunft beantragt und sie auch prompt ein paar Wochen später bekommen, Der Wert ist ziemlich gut, aber einer der Einträge ist nicht mehr aktuell und hat so wahrscheinlich den Wert unnötigerweise beeinflusst. Auf dem Dokument heißt es daß nicht-aktuelle Einträge gelöscht werden.


    Sie sagen, man kann das ändern lassen. Was ist, wenn die Bank, die die Angabe gemacht hat wiederspricht? D. h. muss ich von meiner Seite einen Nachweis bringen, dass ich da nicht mehr Kunde bin und somit auch ein Eintrag keinen Sinn mehr macht?

  • Ich habe vor kurzem meine Schufa-Azskunft beantragt und sie auch prompt ein paar Wochen später bekommen, Der Wert ist ziemlich gut, aber einer der Einträge ist nicht mehr aktuell und hat so wahrscheinlich den Wert unnötigerweise beeinflusst. Auf dem Dokument heißt es daß nicht-aktuelle Einträge gelöscht werden.


    Sie sagen, man kann das ändern lassen. Was ist, wenn die Bank, die die Angabe gemacht hat wiederspricht? D. h. muss ich von meiner Seite einen Nachweis bringen, dass ich da nicht mehr Kunde bin und somit auch ein Eintrag keinen Sinn mehr macht?


    Hallo Gast,


    es ist leider nicht so, dass jede nicht aktuelle Information bei der Schufa sofort gelöscht wird. Abhängig davon, um was für einen Eintrag es sich handelt, können unterschiedliche Speicherfristen gelten. So können bespielsweise Informationen über Kredite bis zu 3 Jahre nach Rückzahlung des Kredits in Ihrer Schufa ersichtlich sein.


    Hat Ihre Bank denn schon einer Korrektur widersprochen, obwohl der Eintrag nicht mehr gespeichert sein dürfte?
    Normalerweise sollte Ihre Bank selbst überprüfen können, ob Sie noch eine bestehende Kundenbeziehung haben. Natürlich kann es immer mal wieder vorkommen, dass Daten nicht übereinstimmen. Wenn Sie in einem solchen Fall Ihrer Bank aber beispielsweise die Kopie der Bescheinigung über eine Kontoauflösung oder ähnliches Zusenden können, sollte alles seinen Gang gehen.


    Parallel können Sie natürlich auch die Schufa in einem Schreiben auf den Fehler aufmerksam machen und direkt den Nachweis beifügen. Obwohl die Schufa sich immer darauf beruft, nur Daten zu speichern, die sie von Ihren Partnern gemeldet bekommt (und somit auch erst löscht, wenn eine Meldung erfolgt), spricht natürlich nichts dagegen, dass die Schufa die Korrektur selbst vornimmt.


    Sollte sich keine der beiden Seiten (also die Schufa oder Ihre Bank) bewegen und sich die ganze Sache im Kreis drehen, weil jeder immer auf den anderen verweist, können Sie Ihre Angelegenheit auch dem Ombudsmann der Schufa übergeben.


    Das Verfahren des Ombudsmanns und die Kontaktadresse ist hier beschrieben:
    https://www.schufa-verbraucher…verfahren/verfahren_1.jsp


    Ich würde an Ihrer Stelle dann auch noch einfordern, eine berichtigte Selbstauskunft nach §34 BDSG zu erhalten. So haben Sie dann auch noch Ihre aktuellen Bonitätswerte, ohne dafür eines der kostenpflichtigen Angebote der Schufa nutzen zu müssen.


    Viel Erfolg und ich würde mich freuen, wenn Sie hier in der Community berichten, ob Ihr weiteres Vorgehen zum gewünschten Ergebnis geführt hat.


    Beste Grüße
    Martin Berg

  • Danke für die Info! Das hilft mit echt weiter!


    Aber die Nachweise habe ich natürlich nicht mehr... Da müsste ich bei der Bank, bei der ich Kunde war, nachfragen... sonst steht mein Wort gegen das der Schufa. Es ist ja gottseidank nichts so dramatisches, aber irgendwann hätte ich das gerne raus.