Sehr geehrte Damen und Herren,
heute richte ich mich mit einer mir persönlich wichtigen Frage an Sie.
Ich habe einer Bekannten vor über 5 Jahren eine große Summe Geld geliehen, habe mir das aber nie schriftlich bestätigen lassen. Ich muss dazu sagen, ich hatte ihr vertraut. Ich hab mich auch die Jahre über von ihr hinhalten lassen, mit leeren Versprechungen was die zurück Zahlung betrifft.
Ich war auch schon bei einer Anwältin, die meinte ohne einen direkten Beweiß das ich ihr das Geld geliehen hab, kann ich nicht vor Gericht gehen. Also forderte ich Sie auf, einen von mir aufgesetzten Schuldenvertrag zu unterzeichnen. In diesem forderte ich sie auf die Summe in Raten zurück zu zahlen. Heute, endlich, bekam ich von Ihr einen "Ratenvertrag" zugeschickt, den ich Ihnen im Anhang übersende. Ich habe Namen und Ortsangaben unkenntich gemacht.
Nun zu meiner Frage.
An dieser Stelle frage ich Sie, ob ich mit diesem Schriftstück rechtlich gegen die oben genannte Person vorgehen kann? Ich werde es nicht Unterschreiben, da es gänzlich zu ihren Gunsten ausgeht. Nur würde ein Gericht daraus erkennen das sie mir das Geld schuldet bzw. es anerkennen?
Ich bedanke mich schon vorab für ihre Hilfe.
MfG