Kurzfristig arbeitslos

  • Hallo,


    ich werde zum 30.06.2015 arbeitslos.


    Ob eine Sperrzeit greift kann meine Agentur für Arbeit mir noch nicht sagen.


    (Ich habe aus gesundheitlichen Gründen gekündigt und auch ein Attest)


    a. Keine Sperrzeit
    Neuer Arbeitsvertrag ab dem 06.07.2015 über der Beitragsbemessungsgrenze.
    Reichen 3 Tage Arbeitslosigkeit um in die GKV zu wechseln?


    b. Sperrzeit
    Was geschieht in diesem Fall?


    Kein Einkommen, kein ALG, die GKV nimmt mich zum 01.07.2015 in die Familienversicherung meiner Frau.
    Ist das möglich?


    gruß