Nachträgliche Versicherung in GKV nach Scheidung (Krankenversicherung)

  • Folgende Frage bitte:
    Meine Ex- Frau und ich sind seit 2014 geschieden. Wir haben eine gemeinsame Tochter (10).
    Ich bin selbstständig (PrivKrankenVers), meine Ex- Frau Angestellte (GesKrankenVers), unsere Tochter in der GKV familienversichert.
    Die GKV meiner Ex- Frau fragt mein Einkommen aus 2013 ab. Dieses lag über dem Höchstsatz, so das unsere Tochter bei mir, oder nachträglich in der GKV versichert werden müsste. Also eine Nachzahlung.
    Mein Steuerbescheid liegt seit 04/2015 vor, die Scheidung war 06/2014, das Einkommen aus 2013 wird abgefragt. Ein Sachbearbeiter der GKV sagt aus, dass mein Einkommen aus 2013 nicht mehr zu einer Nachversicherung führen wird, da der Steuerbescheid nach der Scheidung eingegangen ist. Einige Sachbearbeiter sind anderer Meinung.
    Kann dazu jemand eine verbindliche Aussage machen? Einen entsprechenden Beitrag zu dieser Konstellation konnte ich nicht finden. Bitte keine persönlichen Meinungen, sondern gerne nachvollziehbare Aussagen. Vielen lieben Dank.