Sehr geehrte Damen und Herren,
heute richte ich mich mit einer mir persönlich wichtigen Frage an Sie.
Ich habe einer guten Bekannten, vor knapp fünf Jahren eine größere Summe
Geld geliehen und mir diese Leihgabe nicht quittieren lassen. Leider
habe ich ihr vertraut und mich bisher von ihren weiteren Versprechungen,
was die Rückzahlung des Geldes angeht hinhalten lassen.
Ein Termin bei meiner Anwältin, hat mir nur insofern geholfen, als
das ich nun weiß, dass ich ohne einen schriftlichen Beweis nicht gegen
sie vorgehen kann. Natürlich habe ich Bankquittungen und Belege, die
beweisen aber nicht, dass ich ihr das Geld geliehen habe. Sie zeigen
lediglich, dass ich ihr das Geld gegeben habe. Im Falle einer
Gerichtsverhandlung stünde also Aussage gegen Aussage und somit hätte
ich keine Beweise.
Also forderte ich Sie auf, einen von mir aufgesetzten Schuldenvertrag
zu unterzeichnen. In diesem forderte ich sie auf die geliehene Summe in
Raten zurück zu zahlen. Heute, endlich, bekam ich von Ihr einen, sie
nennt es, "Ratenvertrag" zugeschickt, den ich Ihnen als Link übersende.
Ich habe Namen und Ortsangaben unkenntich gemacht. Dieses Dokument ist
komplett zu ihren Gunsten ausgelegt und wird von mir nicht
unterschrieben werden.
Die Frage, die ich Ihnen heute stellen möchte ist ob ich in diesem Fall
mit dem oben aufgeführten Schriftstück vor Gericht gehen kann und ob ich
damit rechtlich eine Chance hätte. In ihrem Ratenvertrag ist nämlich
ebenfalls nicht explizit aufgeführt, dass sie mir das Geld schuldet.
Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Tiara22