Kostenübernahme bei Nasenkorrektur?

  • Hallo liebes Forum,


    ich möchte gerne wissen, wann die Krankenkasse eine (Schönheits-) Operation an der Nase übernimmt? Ist eine Übernahme der Kosten nur möglich wenn medizinisch notwendig? Und in welchen Fällen kann das auftreten, muss man dafür privat versichert sein?

  • Du sagst es eigentlich schon, in der Regel werden die Kosten nur bei medizinisch notwendigen Fällen übernommen. Darunter fallen allerdings nicht Nasen-OPs die mit dem Schönheits-„Ziel“ verbunden sind bzw. ästhetische Korrekturen. Die medizinischen Fälle treten dann auf, wenn beispielsweise die Atmung gefährdet ist z.B. bei einer verrutschten Nasenscheidewand. Das müsste allerdings erstmal mit einem HNO Arzt abgesprochen werden und zudem muss man sich bei der entsprechenden Krankenkasse informieren. Medizinisch-funktionelle Operationen werden anteilig oder sogar ganz übernommen, was sich wiederum nach dem Versicherungsstatus und Bedingungen richtet.


    Ich kenn das aber nur zu gut, habe selbst mit einer Pollenallergie im Sommer zu kämpfen aber das wird dann mit Tabletten abgefertigt und selbst wenn die Nase auf eine Art und Weise nicht so ist wie sie sein soll, wird sich meiner Meinung nach die Kasse mehr quer stellen da dies auch anders behandelt werden kann. Das ist ja mehr oder weniger ein „akuter“ Fall.


    Anders sieht dann wieder aus wenn wie schon erwähnt eine medizinische Begründung vorliegt – dann zahlen auch die Kassen. Und unter der Voraussetzung, dass dein behandelnder HNO-Arzt die Operation für sinnvoll hält. Ich glaube das macht sogar die GKV und die PKV übernimmt ja eh alles. Da hast du bestimmt den Vorteil, dir eine Klinik und einen Arzt aussuchen zu dürfen, dem du vertraust. Zum Beispiel werden in der Klinik von Prof. Mang oft Nasenkorrekturen durchgeführt, eigentlich eher zu Schönheitszwecken aber natürlich können ja gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden, indem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ebenfalls beseitigt werden durch die Korrektur. Jedoch sind ästhetische Veränderungen der Nasen vom Patienten selbst zu tragen, außer diese sind bei Unfällen bzw. Fehlbildungen entstanden/vorliegend. Zur Sicherheit kann man auch Kostenvoranschlag einholen, um diesen im Fall der privaten Versicherung oder unter Beihilfe einzureichen. Muss man aber nicht unbedingt. Am besten aber erst einmal bei der Krankenkasse nachfragen, denn es gibt auch andere Einzelfälle in denen Kosten übernommen werden.


    Liebe Grüße