Internetkosten in der Steuererklärung absetzbar ?

  • Hallo Community,


    ich erziele Kapitalerträge mit Aktien und Aktienfonds. Um das Depot zu verwalten und um mich zu informieren benutzte ich fast zu 100% das Internet.
    Wie kann ich diese Kosten für das Internet (Gebühr pro Monat ca. 20 €) in der Steuererklärung angeben ?


    Mit freundlichen Grüßen
    PLE

  • Gar nicht.
    § 20 Abs. 9 S. 1 EStG: "der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen."


    Depotkosten etc. ebenfalls nicht. Es gibt nur noch den Sparerpauschbetrag iHv. Euro 801,- egal ob Sie Werbungskosten haben oder nicht.

  • Hallo RaphaelP,


    danke für die Antwort. Ist ja keine gute Nachricht.
    Ich hätte noch die Idee, das als Transaktionskosten geltend zu machen, wäre sowas evtl. möglich ?


    Mit freundlichen Grüßen
    PLE

  • Transaktionskosten sind sog. Anschaffungsnebenkosten nach § 20 Abs. 4 EStG, sprich sie erhöhen den "Kaufpreis" des Wertpapiers. Das wirkt sich allerdings erst beim Verkauf aus.


    Beispiel:
    Nominalpreis 200,- ; Verkaufspreis 250,-; Transaktionskosten 10,-


    Gewinn: 250,- ./. 200,- ./. 10,- = 40,-


    Ohne Transaktionskosten wäre der Gewinn 50,-.
    Diese Transaktionskosten berücksichtigt die Bank automatisch beim Anschaffungspreis der Wertpapiere (sollte sie zumindest).
    Daher gilt nur das was auf der Bescheinigung der Bank steht. Und die wird Ihnen keine Internetgebühren reinrechnen. Und das Finanzamt geht stur nach der Bescheinigung, da kann man in die KAP eintragen was man will....