Bleibe ich jetzt auf den Kosten des Mahnbescheids sitzen ??

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich auch durch die Hilfe des Forums fast alle Kreditbearbeitungsgeb. incl. Zinsen erstattet bekommen habe,


    besteht noch eine Restforderung gegenüber der Santanderbank, auf die ich wegen des Verhaltens der Bank nicht verzichten möchte.


    Die Santanderbank hat mir die KB erstattet, aber nicht die Zinsen in Höhe von 58,50 €.


    Um die Verjährung zu hemmen, habe ich Ende 2014 einen Mahnbescheid beantragt, gegen den Widerspruch eingelegt worden ist.


    Nachdem ich leider danach noch einmal eine mail an den Vorstand geschrieben habe, hat man mir 50,20 € erstattet.


    Jetzt fehlen noch 8,30 € auf die ich ja noch verzichten würde, aber
    darüber hinaus sind auch noch 42,-- € incl. meiner Nebenkosten für den
    Mahnbescheid offen.


    Die bekomme ich dann nur, in dem ich Klage einreiche oder sehe ich das falsch.


    Danke + VG





    Mehr hierzu bei: Wie erhalte ich die Kosten des Mahnbescheids erstattet ? - Geld zurück - Finanztip Community

  • Zahlt die Santander die Kosten des Mahnverfahrens nicht freiwillig, bleibt nur - sofern noch nicht geschehen - beim Mahngericht die Durchführung des streitigen Verfahrens zu beantragen, weitere 73,00 EUR Gerichtskosten einzuzahlen, sodann auf Anforderung des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, eine § 253 Abs. 2 ZPO genügende Anspruchsbegründung einzureichen und den Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe der erhaltenen 50,20 EUR für erledigt zu erklären.


    Dabei zu bedenken ist: Bei Santander-Krediten wurde das Bearbeitungsentgelt oft nicht zu Beginn, sondern anteilig über die Darlehenslaufzeit mit jeder einzelnen Rate gezahlt. Entsprechend geringer ist der Anspruch auf Nutzungszinsen, sodass abhängig von dem weiteren prozessualen Verhalten der Santander Bank ggf. eine (teilweise) Klageabweisung mit entsprechender Kostenfolge droht.