So holen Sie das meiste Elterngeld für sich raus

  • Hallo,


    mal ne Frage zu den Abzügen zum Elterngeld.
    Unser Sohn ist am 11.0.7. zur Welt gekommen. Für den 2. und 14. Lebensmonat habe ich Elternzeit und Elterngeld beantragt. Das wären dann jeweils vom 11.08. - 10.09.
    Vorher und nachher arbeite ich. Also auch im August und September. Nur eben nicht während der Elternzeit.
    Das (anteilige) Gehalt wird aber am Monatsende ausgezahlt, soll heißen genau im Bezugsmonat. Das dürfte auch bei so ziemlich allen Eltern sein, die jeweils einen Monat Elternzeit nehmen.
    Wird das ausgezahlte Gehalt trotzdem vom Elterngeld abgezogen, weil Zuflussprinzip usw.?


    LG
    Rayko

  • Hallo @Belenos,


    wenn du einen Monat kein Einkommen hast, aber in dieser Zeit Elterngeld bekommst, wird für diesen Monat nichts vom Elterngeld abgezogen.


    Stell es dir so vor.
    Du arbeitest vom 01.08. bis 10.08., dafür wirst du bezahlt. Dann bist du 1 Monat in Elternzeit und erhältst kein Einkommen, sondern 65% vom Netto Elterngeld. Dann arbeitest du vom 11.09. bis 30.09. und erhältst Gehalt. Abzüge gäbe es nur, wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Das ist bei dir aber nicht der Fall.

  • Hi @chris2702,


    danke für die fixe Antwort!
    Meine Bedenken sind eben, dass das Einkommen während der Elternzeit ausgezahlt wird. Während meiner letzten Elternzeit 2015 war der Fall schon mal und die Elterngeldstelle sprach vom Zuflussprinzip. Also egal, wann ich es verdient habe, sondern wann ich es bekommen hab.


    LG
    Rayko

  • Dann würde ja jeder, dessen Kind nicht am Monatsersten geboren wurde, einen Zufluss und damit Abzüge haben. Finde ich eine sehr merkwürdige Vorstellung und bei mir war das 2015 definitiv nicht so. Aber vielleicht kann hier jemand anderes eine Erklärung liefern.

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu Abzügen / Anrechnungen von Gewerbeeinkünften aus Fonds im Bezugszeitraum:


    Ich habe in Fonds investiert, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren. Diese sind auf meinen Steuerbescheiden negativ ausgewiesen, sowohl im Bemessungs- als auch im Bezugszeitraum. Soweit ich die Fondanlagen verstehe (Infrastrukturprojekte u.ä. weltweit), generieren sie hauptsächlich Gewinne im Ausland und die Versteuerung für mich als Investor findet bei einem Betriebsfinanzamt der Gesellschaft in Deutschland und etliche Jahre nachgelagert statt. Ich erhalte darüber (ebenfalls Jahre nachgelagert) nur ein kurzes Schreiben des Fonds mit einer Zusammenfassung für ein Jahr.


    Daher (insbesondere wegen der negativen Einkünfte laut Steuer) habe ich mir über die tatsächlichen Zahlungsflüsse wenig Gedanken gemacht (zumal bei Beantragung die Einkünfte noch unbekannt waren), wurde nun aber beim Nachreichen des Steuerbescheids für den zweiten Bezugszeitraum aufgefordert, wie bei tatsächlicher Selbständigkeit diese Gewinnermittlungsformulare auszufüllen.


    Dabei musste ich feststellen, dass gemäß Zuflussprinzip sowohl im Bemessungszeitraum als auch im Bezugszeitraum positive Beträge auf meinem Konto eingegangen sind (und die Investitionen (=Kosten) in früheren Jahren waren = irrelevant). Ich kann mir das nur so erklären, dass durch die Versteuerung im Ausland, Steuergestaltung u.ä. das (deutsche) Gewerbeeinkommen zwar negativ ist, aber ich dennoch eine (somit wohl weitgehend in Deutschland steuerfreie) Ausschüttung erhalte. Welche Kosten dabei gegen die Gewinne gerechnet wurden, ist mir nicht bekannt und kann ich somit nicht (und schon gar nicht taggenau(!)) angeben.


    Nun habe ich versucht, mich dazu einzulesen und bin auf wenig Erhellendes gestoßen. §2d BEEG ist ja sehr allgemein gehalten, verweist aber in Satz 3 doch irgendwie auf den Einkommensteuerbescheid. Aber was das für das Thema Fonds mit Gewerbeeinkünften bedeutet, dazu habe ich nichts gefunden. Nur weitere Komplexitäten wie z.B. ein paar Urteile des BSG (AZ: B 10 EG 9/13 R und B 10 EG 2/14 R), wonach nur in Deutschland oder in Europa (EWR) versteuerte Einkünfte zu berücksichtigen sind - wenn ich es richtig verstehe sowohl bei der Bemessung als auch beim Bezug.


    Aber erst mal allgemein gefragt:
    1) Gilt das Gewerbeeinkommen aus den Fonds als 0/negativ laut Einkommensteuerbescheid oder müssen die Ausschüttungen berücksichtigt=angegeben werden?
    2) Wenn berücksichtigt, wie könnte ich Kosten geltend machen oder bleibt mir nur die 25% Abzug für pauschale Ausgaben anzusetzen?
    3) Und wenn im Bezugszeitraum berücksichtigt, dann hoffentlich wenigstens auch im Bemessungszeitraum, oder? Bin nämlich noch nicht bei 1800 € Anspruch aus meiner eigentlichen nichtselbständigen Arbeit.


    Und dann eben im Speziellen:
    Gibt es diese Aufsplittung in D/EWR-versteuerte Einkünfte und sonstige ausländische, so dass es sinnvoll sein könnte, eine Aufschlüsselung von der Fondgesellschaft anzufordern?



    Dachte nicht, dass ich mit so einer Anlage Probleme wie ein Selbständiger (bei gleichzeitig null Einfluss auf Zeitpunkte u.ä.) bekommen würde... :(
    Viel Unmuß für Beträge, die aufs Jahr gerechnet kaum ins Gewicht fallen würden (<200 €/m), aber nach Zuflussprinzip ggf. eine drastische Kürzung eines Elterngeldmonats bedeuten könnten (z.B: 2000 € Ausschüttung in einem Monat des Bezugszeitraums = 0 € Elterngeld, oder? bzw. ggf. -25% = 1500 € Abzug --> bleiben noch ein paar € übrig).


    Sorry auch für die längliche Beschreibung und schonmal vielen Dank für Ideen oder Einschätzungen.


    Viele Grüße
    Dietmar