Hallo,
müsste nicht folgender Punkt bei Steuern und Sozialabgaben ergänzt werden:
"Wer Elterngeld bezieht, muss daraus keine Abgaben für die gesetzliche Kranken-, Renten oder Pflegeversicherung zahlen. Während der Elternzeit bleiben Sie dennoch vollständig krankenversichert. Bei der gesetzlichen Rente schlägt die Zeit, in der man Elterngeld bezieht, als Kindererziehungszeit zu Buche. Wer privat krankenversichert ist, zahlt in dieser Zeit weiter wie gewohnt."
Soweit ich weiß, zahlen freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige weiterhin Beitrag, ebenso freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht (weil sie nicht verheiratet sind oder der Ehegatte privat versichert ist). Hier bleibt m.E. nur der "Hausfrauentarif" iHv. ca. 150 Euro pro Monat.
Ich lasse mich aber gerne von den Experten korrigieren, falls ich falsch liege.