Dauerhaft geplante Mehrarbeit, Überstundenausgleich durch Dienstwagen

  • Guten Tag,


    ich bin alleinerziehende Mutter und arbeite seit 3 Monaten als Teamleitung in einem ambulanten Pflegedienst.
    In meinem Arbeitsvertrag ist eine gesamt Arbeitszeit von 30Std./ in der Woche festgelegt.
    Weiter ist vertraglich festgelegt, dass ich nach der Probezeit einen Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung bekomme mit welchen alle Überstunden abgegolten sind.
    Mein Bruttogehalt beträgt monatlich 2100€
    Nun wurde mir mündlich erklärt, dass ich die 30 Std in der Pflege leisten muss und alle Leitungsaufgaben zusätzlich leisten soll. Dies seien 10 Std./ Woche die ich auch Nachweisen soll.
    Durch das große Volumen der Pflegeaufträge überschreite ich schon alleine in der Pflege die 30 Std./Woche um 5 Std.
    Im Dienstplan sind jedoch keine Bürozeiten für mich eingeplant. Es stehen nur die Pflegeeinsätze, Frei, oder Nichts drin.
    Im Monat Juli habe ich 27 Arbeitstage, 4 freie Tage, und 2 Tage in denen nichts geplant ist, nicht drin steht.



    Nun zu meinen Fragen:


    Ist es rechtlich erlaubt die Überstunden pauschal durch die privaten Nutzung des Autos abzugelten?
    Meine Übersunden haben ja einen höheren Wert als das Auto und ich bekomme das Auto ja auch nicht nach Kündigung!
    Ich eine geplante Mehrarbeit von 40-60 Überstunden im Monat in meinem Fall erlaubt?



    Vielen Dank

  • Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann, stellt rechtlich und steuerlich einen "geldwerten Vorteil" dar.
    D.h. das ist so etwas ähnliches wie Gehalt. Dieser Vorteil wird auch dementsprechend bei Steuer und Sozialversicherung erfasst. Der Arbeitnehmer zahlt deshalb Lohnsteuer und Sozialbeiträge auf die Dienstwagennutzung.


    In gewissen Grenzen sind die Parteien des Arbeitsverhältnisses frei in ihrer Vertragsgestaltung. Häufig gibt es jedoch Tarifverträge, die die Gestaltungsfreiheit stark einschränken.


    Wenn nicht eine tarifvertragliche Regelung entgegensteht, könnte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass für die Dienstwagennutzung eine gewisse Anzahl von Überstunden geleistet werden muss.


    Das geht allerdings nicht pauschal. Es gibt Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine pauschale Vereinbarung von Überstunden für einfachere Tätigkeiten als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers verbietet.


    Im höheren Management gelten wiederum andere Spielregeln.


    Bei dem von Ihnen angegebenen Verdienst von 2.100 € gilt jedenfalls, dass pauschale Überstundenvereinbarungen unzulässig sind.


    In dem Zusammenhang erscheint mir auch eine Vereinbarung von 40-60 Überstunden pro Monat als unangemessen.
    Bei einer 30-Stunden-Woche bedeutet dies, dass Sie pro Monat bis zu zwei Wochen Mehrarbeit leisten - gemessen an Ihrer regulären Arbeitszeit. Damit haben nach meiner Rechtsaufassung die Überstunden ein Ausmaß erreicht, bei dem eine unangemessene Benachteiligung vorliegt.


    Wie Sie aus meinen Ausführunen erkennen, hängt es sehr von der Rechtsauffassung ab.
    Ein gesetzliches Verbot besteht nicht. Und die Rechtsprechung entscheidet immer Einzelfälle.
    Allerdings haben Sie - so wie Ihr Fall liegt - gute Chancen, dass ein Arbeitsrichter Ihren Arbeitgeber dazu verurteilen würde, die 40 bis 60 Stunden Mehrarbeit auch zu bezahlen.

  • Hallo,ich sehe hier im Vorgehen des Arbeitgebers einen Fall von Sozialbetrug. Für 30 std. Sozialabgaben zahlen und für die Überstunden ? Leider gibt es solche "Teilzeitregelungen" immer öfter.