Nachträgliche Absetzung

  • Ist ein nachträglicher Steuerabzug für zurückliegende Jahre möglich, auch wenn den Steuerbescheiden nicht widersprochen wurde. Beispiel: Nachholung versäumter Absetzung von Unterhaltskosten für im Haushalt mitwohnender Kinder (noch in Ausbildung, ohne eigene Einkünfte, ohne staatlicher Unterstützung), für die es aufgrund der Altersgrenzen keinen Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibeträge gab. Wie kürzlich gelesen, sollen derartige Unterhaltskosten als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar sein. Pech gehabt? Oder gibt es Wege zur Nachholung von versäumten Steuerabzügen?

  • Das geht leider nicht, außer Ihre Bescheide enthalten eine Vorläufigkeit nach "§ 164 AO". Schauen Sie mal auf der ersten Seite unter "Art der Festsetzung", aber da steht vermutlich nur "§ 165 AO".


    Der Änderung von bestandskräftigen Bescheiden sind sehr enge Grenzen gesetzt. Das ginge nur bei "Offensichtlicher Unrichtigkeit", "nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen" oder "Steuerverkürzung bzw. -hinterziehung".


    Dass Sie das mit dem Unterhalt nicht gewusst haben, hilft hier leider nicht, Sie hätten sich sachkundigen Rat suchen müssen.
    Das es rein formal nicht geht, heisst aber nicht, dass es nicht manchmal Finanzbeamte gibt, die ein Einsehen haben. Schreiben Sie einen rührseeligen Brief ans Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer, listen Sie die Kosten auf, erwähnen Sie die familiäre Situation, wie sehr sie sie finanziell belastet und dass sie erst jetzt davon erfahren haben und kein Geld für einen Steuerberater hatten. Vielleicht bringts ja was. Alles andere geht leider nicht und Rechtsanspruch darauf haben Sie leider nicht.


    Und investieren Sie bei der nächsten Steuererklärung etwas Zeit und Geld in eine Erstberatung bei einem Steuerberater was Sie absetzen können bzgl. Unterhalt. Denn das ist leider bei Kindern im eigenen Haushalt nicht so einfach (kostenlose Wohnung etc.). Die allermeisten meiner Berufskollegen sind menschlich und werden in Ihrem Fall eine kostengünstige Erstberatung machen und dann wissen Sie was geht und was nicht.