Einmaliges Entgeld bei Riestervertragsauflösung

  • Hallo,


    ich bin Besitzer eines Riester-Banksparplanes bei einer Sparkasse. Diesen Riestervertrag möchte ich nun Auflösen, um das Guthaben zur EIgenheimfinanzierung heran zu ziehen. Der entsprechende Antrag wurde von der Zentralen Zulagenstelle bewilligt, jetzt müßte also nur noch die Sparkasse das Guthaben auszahlen.


    Dafür möchte sie nun ein anscheinend eigens dafür erstelles Formular haben, in dem ich dem folgenden Passus zustimme:


    "Für die Entnahme des Eigenheimbetrages berechnet die Sparkasse ein einmaliges Entgeld in Höhe von 50,00".


    Mir stellt sich nun die Frage, ob ich dieser einmaligen Entgeldforderung für die Auflösung zustimmen muss. Mir ist keine dem entsprechende Vereinbarung zwischen der Sparkasse und mir bekannt, eine rechtliche Grundlage für diese Forderung habe ich ebenfalls nicht entdecken können. Es erscheint mir so, als könnte ihr ein beliebiger Betrag (nebenbei ohne Währungskennzeichen) stehen und ich müßte ihn annehmen.


    Muss ich diese Forderung annehmen? Hat die Sparkasse ein Recht auf dieses einmalige Entgeld? Wie würden Sie dies sehen?


    Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen
    D. Gruen

  • Diese Gebühren sind meistens in den AGB oder sonstigen Vertragsbestandteilen des Riestervertrags geregelt. Ich habe das schon öfters gesehen.
    Die BHW verlangt dafür bspw. sogar 100 Euro, andere Anbieter dagegen nichts.


    Ob das rechtens ist, ist eine andere Frage (wie seinerzeit bei den Bearbeitungsgebühren). Ob es sich wegen 50 Euro lohnt das einen Juristen prüfen zu lassen ist eine andere Sache...

  • Genau das habe ich auch vor und habe nahezu keine Informationen zum technischen Ablauf gefunden.


    Können Sie mir sagen, wie lange das ganze bis zur Auszahlung gedauert hat? Haben Sie sich parallel an Zulagenstelle und Sparkasse gewandt?


    Vielen Dank für die Infos