Hallo,
folgendes habe ich in ihrem Artikel gelesen:
Während der Sperrzeit bleiben Sie zunächst bei der eigenen Krankenkasse
krankenversichert: Es besteht eine beitragsfreie
Nachversicherungspflicht. Ab Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit
übernimmt die Agentur die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung bis
zum Ende der Sperrzeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/sperrz…slosengeld/#ixzz3eYmAov5f
Nun habe ich heute die Mitteilung vom Arbeitsamt bekommen, dass noch geprüft wird, ob eine Sperrzeit vorliegt, da ich selber gekündigt habe und zunächst ALG erst ab Mitte August bewilligt wird. Als Nachsatz steht dort, dass ich, solange ich kein Arbeitslosengeld erhalte, nicht kranken- und pfelgeversichert bin und mich umgehend bei meiner Krankenkasse nach den Voraussetzungen für einen lückenlosen Verischerungsschutz erkundigen soll.
Also zahlt das Arbeitsamt (ab 2. Monat) während der Sperrzeit doch nicht die Krankenversicherung?