Unterhaltpflicht nach der Trennung/Scheidung

  • Hallo Franziska!
    Ich habe eine Frage bezüglich Unterhalt nach der Trennung/Scheidung...


    Wenn einer nach der Trennung/Scheidung arbeitet und andere nicht, und
    die beiden gemeinsames Sorgerecht haben, muss der arbeitende Unterhalt
    für den anderen zahlen, obwohl sie es so vereinbart haben, dass jeder
    für sich sorgt. Die Frage ist eher das, ob der Arbeitsamt dann den
    Unterhalt übernimmt oder den arbeitenden Elternteil dazu auffordert, den
    Unterhalt zu zahlen?


    Vielen dank im Voraus...

  • Das Arbeitsamt heißt schon seit ein paar Jahren "Bundesagentur für Arbeit" und wird unter Garantie niemanden den Unterhalt zahlen. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit setzen voraus, dass jemand zuvor Beiträge im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses bezahlt hat.


    Anderes gilt für das "Arbeitslosengeld II" - auch als Hartz IV bekannt. Diese Leistung erbringt das Jobcenter, das gemeinsam von der Bundesagentur und den Gemeinden betrieben wird.


    Wenn es allerdings Streit zwischen den ehemaligen Ehegatten gibt, wer für Unterhalt aufzukommen hat, kann dies nur im Einzelfall unter Berücksichtigung des gesamten Sachverhalts beurteilt werden.


    Hier ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr zu empfehlen.