Mietabtretung in der Insolvenz des Vermieters nach Freigabe der Immobilie

  • Ich habe hier eine Frage an die Profi´s im Insolvenzrecht.


    Es geht darum, dass die Miete einer Immobilie als Sicherheit an eine finanzierende Bank abgetreten ist. Nun ist der Vermieter (Eigentümer der Immobilie) in die Insolvenz gegangen. Kurz nach Eröffnung des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Insolvenzmasse herausgelöst und freigegeben. Zum einen legte die Bank nun die Mietabtretung offen und verlangt weiterhin die Miete vom Mieter der Einliegerwohnung. Zum anderen teilte der Eigentümer (Vermieter) dem Mieter mit, dass durch Freigabe der Immobilie er wieder "Träger sämtlicher Rechte und Pflichten sei" (Zitat aus der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters). Dabei beruft er sich ausdrücklich auf dem § 110 (1) Insolvenzordnung. Dort heißt es:


    "(1) Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht. Ist die Eröffnung nach dem fünfzehnten Tag des Monats erfolgt, so ist die Verfügung auch für den folgenden Kalendermonat wirksam."


    Somit wäre es so zu verstehen, dass die Mietabtretung nach Insolvenzeröffnung spätestens ab dem 2. Monat nach Insolvenzeröffnung unwirksam ist und sämtliche Zahlungen wieder an den Vermieter (Eigentümer in Insolvenz) zu zahlen sind. Eine Erneuerung der Mietabtretung zugunsten der Bank erfolgte nicht. Ebso weigert sich die Bank, im Rahmen eines Zwangsverwalters Zugriff auf die Mietforderungen zu erhalten, da die Mieten offenbar nicht ausreichen würden, um die Verfahrenskosten zu decken.


    Nun ist der Mieter jedoch verunsichert und zahlt die Komplettmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) auf ein Hinterlegungskonto.


    Frage:
    Wem steht nun ab dem 2. Monat nach Insolvenzeröffnung die Miete zu? (Wenn möglich mit Rechtsquelle oder Aktenzeichen eines Urteils)

  • Frage:
    Wem steht nun ab dem 2. Monat nach Insolvenzeröffnung die Miete zu? (Wenn möglich mit Rechtsquelle oder Aktenzeichen eines Urteils)


    Ja, klar - logisch! Nur mit Angabe der Rechtsquelle und Aktenzeichen des Urteils...


    Manchmal bleibt mir der Mund offen stehen angesichts der Anspruchshaltung, die hier teilweise zum Ausdruck kommt.


    Okay, der Thread wendet sich an die "Profis im Insolvenzrecht". Aber arbeiten Profis wirklich kostenlos?


    Bin mal echt gespannt, wer sich hierzu äußert.