Flugverspätung

  • Was meinen die Experten zur empfohlenen Vorgehensweise der Anspruchstellung vor folgendem Hintergrund: Flugverspätung > 4 Stunden im Zusammenhang mit einer Pauschalreise; 3 Reisende (2 Erwachsene, 1 Kind), ermittelter Anspruch: 400 Euro pro Person.


    Sollte jeder Reisende einzeln seinen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen oder eher eine Art "Sammelanspruch" formuliert werden.


    Ich denke daran, dass die Fluggesellschaft einem Anspruch von 400 Euro (der von einer einzelnen Person gestellt wird) anders begegnen wird als einem über 1.200 Euro. Andererseits ist bei letzterer Variante der Aufwand für die Gesellschaft geringer.


    Gibt es hier Erfahrungswerte oder einen ganz praktischen Tipp?

  • Hallo Finnie,


    dazu habe ich leider keine Erfahrungswerte vorliegen. Aber ich frage mich: Warum sollte es einen Unterschied machen? Gerade für die Kinder muss ein Erwachsener ja "mitschreiben". Der Verwaltungsaufwand wird für die Airline so oder so da sein.


    Was ich weiß: Solange man im Recht ist, muss man sein Geld auch bekommen. Und da haben Nutzer hier ganz unterschiedliche Wartezeiten erwähnt. Ich schlussfolgere daraus, dass es eher Airline-abhängig als Antrags-abhängig ist.

  • Hallo noch einmal von mir,


    inzwischen haben wir bei der Airline den Anspruch auf Kostenerstattung aufgrund der Verspätung im Oktober eingereicht und haben nun die Antwort bekommen, dass wir keinen Anspruch darauf haben, da sich angeblich eine Maus im Cockpit befand und dieser Vorfall außerhalb ihrer Handlungsmöglichkeiten und somit nicht vermeidbar war.


    The flight was delayed "due to a mouse in the cockpit.. We consider this disruption to be caused by extraordinary circumstances that we were unable to avoid."


    Während der Verspätung habe ich jedoch regelmäßig die Aktualisierungen auf der Homepage der Airline verfolgt und dort stand, dass diese durch einen technischen Deffekt verursacht wurde. Von der Meldung gibt es auch einen Screenshot.


    Nun meine Frage, wie gehe ich am besten vor? Die Website sagte technischer Deffekt, dies wäre ja ein Grund für eine Ausgleichszahlung. Die Airline sagt nun es läge an einer Maus und somit an etwas, dass sich nicht hätte verhindern lassen und wollen somit logischerweise nicht zahlen.


    Vielen Dank im Voraus

  • Es ist halt die Frage, wie bewiesen werden kann, was tatsächlich vorlag oder ob die Maus lediglich eine 'Ausrede' ist, um eben zu behaupten, es wäre höhere Gewalt gewesen. Erst einmal werden wir Einspruch gegen die Entscheidung einlegen und dann wahrscheinlich tatsächlich über ein Fluggasthelferportal gehen.

  • Hallo,


    Folgender Fall: Wir haben mit British Airways einen Flug von Buenos Aires nach München gebucht. Dieser führte über den Zwischenstopp London. Der erste Teil von Buenos Aires nach London war pünktlich, aber der Anschlussflug von London nach München wurde storniert und auf einen späteren Flug umgebucht. Das führte zu einer Verspätung von mehr als 4 Stunden am Ankunftsort in München. Nun die Frage: Habe ich Anspruch auf 600 € oder nur 250 € Entschädigung, d.h. zählt in diesem Fall die Gesamtdistanz meiner Reise (mehr als 3500 km) oder nur die kurze Distanz zw. London und München?
    Dank schon mal für euren Rat.

  • Hallo,


    Folgender Fall: Wir haben mit British Airways einen Flug von Buenos Aires nach München gebucht. Dieser führte über den Zwischenstopp London. Der erste Teil von Buenos Aires nach London war pünktlich, aber der Anschlussflug von London nach München wurde storniert und auf einen späteren Flug umgebucht. Das führte zu einer Verspätung von mehr als 4 Stunden am Ankunftsort in München. Nun die Frage: Habe ich Anspruch auf 600 € oder nur 250 € Entschädigung, d.h. zählt in diesem Fall die Gesamtdistanz meiner Reise (mehr als 3500 km) oder nur die kurze Distanz zw. London und München?
    Dank schon mal für euren Rat.


    Siehe da: Flugverspätung Anschlussflug - Reise & Urlaub - Finanztip Community

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ich habe mit EU Flieger sehr gute Erfahrungen gemacht. Geht deutlich schneller als bei den bekannten Namen und die Betreuung war ebenfalls angenehm.

  • Hallo zusammen!


    Vielen Dank für die gute Zusammenfassung und Erklärungen!


    Ich hatte letzte Woche einen Flug, der von Bangkok über Helsinki (Finnair) nach Düsseldorf ging. Durch Verspätung in Bangkok wurde der Anschlussflug nicht erreicht und ich musste über München nach Düsseldorf zurück fliegen. Dabei kam es zu einer Ankunftsverspätung von ca. 5-6h. Airhelp hat mir kürzlich eine Entschädigung von ca. 400€ zugesagt. Nach ihrem Artikel müssten mir aber doch eigentlich 600€ zustehen, oder? Der Flug war über 4h verspätet und es waren über 3000km. Der Flugpreis lag allerdings bei ca. 550€.


    Kann die Flugentschädigung über dem Flugpreis liegen? Google spuckt leider nichts Vernünftiges aus.


    Und: Wenn ich Ihren Musterbrief nutze und von der Fluggesellschaft abgewimmelt oder irgnoriert werde - kann ich dann noch immer mich an die Services wie Airhelp oder andere Dienstleister wenden, die meine Rechte zur Not gesetzlich durchbringen?


    Vielen lieben Dank,
    Jean

  • Hey JeanLB,


    du hast Anspruch auf 600 Euro! Lass dich also nicht mit weniger abwimmeln. Mein Geheimtipp ist euflieger.de. Wird inzwischen sogar von Anwälten empfohlen (http://www.123recht.net/Flugau…densersatz-__a157801.html). Die Kundenbetreuung ist sehr gut und jeder Fall wird individuell bearbeitet und eingeklagt, sodass der ganze Vorgang sehr schnell geht. Ich meine das es auch einen Musterbrief auf der Seite gibt. evtl einfach mal googlen. Jedenfalls kansnt du natürlich erst selbst versuchen das Geld selbst zu bekommen. Wenn es nicht klappt kannst du es dann einfach zB an euflieger.de geben.


    Viel Erfolg,


    Jonas

  • Hallo Jonas,


    vielen Dank für die rasche Antwort. Ich werde es erstmal mit dem Musterbrief hier versuchen und ansonsten auf eine der anderen Anbieter zurück greifen.


    Ich bin mir allerdings noch nicht ganz sicher, welchen Flug bzw. Flüge ich beanstande.
    Mein erster Flug ging von Bangkok nach Helsinki. Dort hatten wir ca. 2h Stunden Verspätung und haben dadurch den Anschluss verpasst weswegen ich insgesamt mehr als 4h später an meinem Zielort angekommen bin. Ich würde jetzt die gesamte Reise beanstanden und bei den Flugnummern und Abflugsorten beide Flüge auflisten.


    Wenn da jdm. noch mal eine Empfehlung hat - gerne her damit.
    VG,
    Pierre La Baume

  • Der Anspruch besteht gegen die ausführende Fluggesellschaft. Unproblematisch ist es wenn du alle Teilstrecken als "einen Flug" bei einer Airline gebucht hast. Sofern du also ein Ticket für die gesamte Reise von einer Airline hast, reicht es wenn du einfach die Buchungsnummer und die Flugnummern von allen Flügen angibst.