Flugverspätung

  • Kann es sein, dass Airlines Flüge manchmal absichtlich streichen, da diese Entschädigungen günstiger sind und man lieber 2 halb leere Maschinen zu einer vollen zusammenfasst? Haben Sie da einmal etwas mitbekommen, den ich habe da so einen Verdacht...

  • Habe folgendes Problem: Wir haben bei Air France Flüge von München nach Costa-Rica und zurück für Februar 2014 gebucht. Heute (5.12.13) teilt Air France mit, dass der zentrale Langstreckenflug München - Atlanta storniert wurde und wir deshalb auf eine andere Strecke München - Paris - Atlanta - San Jose (Costa Rica) umgebucht wurden. Der ursprüngliche Flug hatte 1 Stopp und traf am gleichen Tag (!) am Ziel an. Die neue Flugstrecke enthält 2 Stopps, einen Zwischenaufenthalt über Nacht in Atlanta und Ankunft in Costa Rica am nächsten Tag! Verspätung ca. 16 Stunden. Wir wollen dies nicht akzeptieren. Der Rückflug kann bisher stattfinden wie ursprünglich gebucht.


    Können wir verlangen, dass Air France uns eine bessere Verbindung anbietet, was lt. Flugplan durchaus möglich ist? Falls Air France dazu nicht bereit ist, können wir sämtliche Flüge oder nur den Hinflug stornieren und den gezahlten Preis zurück verlangen? Air France antwortet weder telefonisch noch per eMail innerhalb angemessener Zeit. Wäre für jeden nützlichen Rat dankbar.


    JOMISA

  • Antwort von der Finanztip Expertin Frederike Roser:


  • hallo experin/expertedie


    fluggastrechte nehmen ja immer bezug auf die fluggesellschaft, die etwas falsch gemacht. gelten die rechte nun auch, wenn man bei einem reiseveranstalter ein pauschalarrangement gebucht hat, also flug und hotel als paket. wen muss ich in diesem fall belangen, den veranstalter oder die fluggesellschaft. und: welche ansprüche habe ich im folgenden konkreten fall (ich lebe in der schweiz): gebuchter abflug ab genf, schweiz nach ägypten. nach flugannulierung (hin und zurück, 5 tage vorher kommuniziert) alternativflug um 9.00 ab köln (deutschland). meine fragen: muss der reiseveranstalter die bahnreise und den hotelaufenthalt entschädigen? kann ich alternativ zum hotelaufenthalt auch den nachtzug nehmen? habe ich zusätzlich anspruch auf die 600 euro entschädigung (mehr als 3500 km)? p.s. der reiseveranstalter will weder den nachtzug noch das hotel bezahlen (obwohl eine an- bzw. rückreise am selben tag aus der schweiz unmöglich ist), sondern lediglich ein "zug-zum-flug-ticket" und offeriert 70 euro entschädigung. herzlichen dank für die antworten und gruss, rene

  • Antwort von der Finanztip Expertin Britta Beate Schön:


  • Zitat

    Da die Schweiz kein Mitgliedstaat ist, gilt die Verordnung dort nicht unmittelbar. Allerdings ist sie aufgrund eines bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EG auch in der Schweiz anwendbar. Sie können sich also darauf berufen.


    Die Schweiz ist nicht Mitgliedsstaat der EU. Die Schweiz hat mit der EU ein bilaterales Abkommen geschlossen, wonach sie die Europäische Fluggastrechteverordnung, die VO (EG) 261/2004, übernimmt.Doch so klar ist das alles nicht! Insofern muß man die Frage 'Gilt die EU-Fluggastrechteverordnung auch in der Schweiz?' mit einem deutlichen 'Jein!' beantworten. Näheres siehe in meinem Blogbeitrag.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo,


    wir hatten im Rahmen einer Pauschalreise von den Kanarischen Inseln auf dem Rückflug eine Verspätung von mehr als 4 Stunden. Am Flughafen hat die Airline Verzehrgutscheine in Höhe von 15€ pro Person ausgegeben. Nach meinem Verständnis steht uns nun pro Person eine Entschädigung von 400€ zu. Stimmt das? Nehme ich nun die Airline oder den Reiseveranstalter in die Pflicht?


    Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen.


    Vielen Dank


    Daniel

  • Antwort von der Finanztip Expertin Frederike Roser:


  • Zitat

    Auch für einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise in der EU gilt grundsätzlich die europäísche Fluggastrechteverordnung und Passagiere haben bei einer Verspätung über drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Unser Ratgeber Flugverspätung und unser Rechner helfen Ihnen, den eigenen Fall einschätzen zu können: http://www.finanztip.de/flugverspaetung/ . Ihre Ansprüche machen Sie auch bei einer Pauschalreise am besten direkt bei der Airline geltend.


    Der unterstrichene Satz ist richtig, kann auch mißverstanden werden. Pauschalreisende melden Ansprüche gem. der europ. Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004) nicht nur 'am besten' sondern ausschließlich (!) bei der Airline an. Der Anspruch nach der 'EU-Fluggastrechte-Verordnung' ist direkt an das Luftfahrtunternehmen zu richten. Hierzu auch: BGH v. 11.03.2008, Az.: X ZR 49/07, veröffentlicht in RRa 2008, 175, besagt: VO (EG) Nr. 261/2004 gewährt Ansprüche ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht gegen den Reiseveranstalter.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vielen Dank, ich habe die Airline mit Ihrem Musterschreiben zur Zahlung aufgefordert. Eine Antwort steht jedoch aus. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

  • Hallo,


    wollte nur mitteilen, dass ich mit dem Finanztip-Musterschreiben bei Annullierung eines Lufthansa-Flugs die Ausgleichszahlung von Lufthansa anstandslos bekommen habe. Da gab es keine Diskussionen wegen außergewöhlicher Umstände. Hat gut funktioniert.


    Beste Grüße

  • Hallo Elfi17,


    das freut mich zu hören! Ihr Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen, und bei einer Annullierung des Fluges sofort zu handeln.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Zitat

    wollte nur mitteilen, dass ich mit dem Finanztip-Musterschreiben bei Annullierung eines Lufthansa-Flugs die Ausgleichszahlung von Lufthansa anstandslos bekommen habe.


    Zitat

    Hallo Elfi17, das freut mich zu hören!


    Gratulation - auch von mir!!!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Zitat

    Vielen Dank, ich habe die Airline mit Ihrem Musterschreiben zur Zahlung aufgefordert. Eine Antwort steht jedoch aus. Ich halte Sie auf dem Laufenden.


    Ich habe heute die Antwort erhalten. Die Airline hat uns 400€ pro Person als Flug-/Reisegutschein zur Verfügung gestellt. Für uns absolut akzeptabel, deshalb auch von unserer Seite ein ganz dickes DANKESCHÖN für das Musterschreiben!!

  • Hallo zusammen,

    wie sieht es denn aus, wenn man über Lufthansa gebucht hat, der Flug von United Airline ausgeführt wird und der Flug von Washington DC nach Frankfurt mehr als 3 Stunden Verspätung hatte??



    Vielen Dank

  • Hallo Gast,


    das ist eine wirklich gute Frage, die andere betroffene Passagiere sicherlich auch brennend interessiert! Denn "normalerweise" sind Entschädigungen für Flüge üblich, die innerhalb der EU starten.


    Hier ist es so: Sie sind aus den USA abgeflogen, aber in einem EU-Land gelandet. Dadurch haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Die Lufthansa hat ihren Sitz in Köln, United Airlines hat den Sitz in Chicago. Bei einer Buchung über die in Deutschland ansässige Lufthansa über Code-Sharing ist es möglich, dass Sie Entschädigung erhalten werden. Allerdings muss das nicht zwingend der Fall sein.


    Ich empfehle Ihnen, diese Frage mit einem Fachanwalt abzuklären. Die Fragestellung werde ich ebenfalls an unser Rechtsteam weiterleiten. Da wir zur Zeit wegen der Ferienzeit Engpässe haben, kann es ein bisschen dauern, bis sie sich die Sachlage ansehen können. Schauen Sie doch einfach spätestens in 2,3 Wochen noch einmal vorbei! Dan haben wir möglicherweise eine klarere Aussage für Sie.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Zitat Gast:
    "wie sieht es denn aus, wenn man über Lufthansa gebucht hat, der Flug von United Airline ausgeführt wird und der Flug von Washington DC nach Frankfurt mehr als 3 Stunden Verspätung hatte??"


    Ich gehe davon aus, daß der Flug von Anfang an, d. h., bereits bei der Buchung über Lufthansa bei der amerikanischen Fluggesellschaft 'United Airline' gebucht worden war. Es handelt sich um einen Flug von Amarika nach Frankfurt.
    Da es sich um eine Nicht-EU-Fluglinie handelt, die aus einem Land der Nicht-EU startet, kommen die Bestimmungen der europ. Fluggastrechtsverordnung (VO (EG) 261/2004) hier nicht zum Tragen.
    Dieser Aussage steht auch nicht entgegen, daß man über die 'Lufthansa' gebucht hat, denn die VO (EG) 261/2004 spricht immer vom 'ausführenden Luftfahrtunternehmen'. Dieses ist in Art. 2 Buchst. b) der VO (EG) 261/2004 legaldefiniert und somit eindeutig United Airline. Wo und wie man das Ticket erworben hat (direkt bei der Airline, über eine andere Airline oder über ein Reisebüro) spielt keine Rolle. Somit keine Ansprüche nach der europ. Fluggastrechteverrondung gegen United Airline in diesem Fall.


    Aber:
    Hat der Passagier aufgrund der Verspätung einen konkret bezifferbaren Schaden erlitten, z. B. Kosten für nicht stornierbare Bahnfahrten, nicht stornierbare Anschlußflüge oder Hotelzimmer, Verdienstausfall o. ä., so kann er diesen Schaden bei der Airline gem. Art. 19 Montrealter Übereinkommen geltend machen (Achtung: Schaden muß hier konkret beziffert und belegt wrden können!).

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo,


    ich wollte mal fragen, ob die französischen Überseedepartements als EU gelten oder da wegen irgend einer Regelung vielleicht nicht drin sind. Im konkreten Fall wurde unser Flug Paris Reunion (> 9000 km) von Air France von 21 Uhr Abflug auf 9 Uhr Folgetag Abflug verlegt (Verzögerung 12 Stunden). Sind das dann die 400 Euro wegen EU?


    Und kann ich den ersten fehlenden Hoteltag auch irgendwo geltend machen, der uns wegen Air France nun fehlte? (Geplante Ankunft ca. 11 Uhr Ortszeit, tatsächliche Ankunft laut http://de.flightaware.com/live/flight/AFR642 22:14, Ankunft im Hotel gegen Mitternacht)


    Vielen Dank für Ihre freundliche Unterstützung
    Stephan

  • Vielen Dank, @Schlesinger - sehr gut erklärt! Das würde im Großen und Ganzen auch wesentlich mehr Sinn machen. Danke auch für den Tipp, die einzelnen Kosten aufzustellen und mit Nachweisen zu bestücken. Somit kann man zumindest einen bestimmten Teil geltend machen.


    Stephan Das ist ebenfalls eine wirklich gute (und wichtige!) Frage. Grundsätzlich gehe ich von einem "Ja" aus, aber auch hier gilt, dass sich ein Rechtsexperte das mal besehen sollte. Ich leite es auf jeden Fall weiter.