Ablauf Lebensversicherung - keine Auszahlung Bewertungsreserven

  • Hallo zusammen,


    meine Lebensversicherung ist abgelaufen und mir wurde nach 12 Jahren am 01.08.2014 die Gesamtleistung überwiesen. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven, sofern sie die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven übersteigen, wurde nicht mit ausgezahlt.
    Darf mein Versichererer (VGH) die gesamte Summe kürzen, auf Grund der Gesetzesänderung? Oder darf er gar nichts kürzen, da das Gesetz erst mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft tritt, somit am 07.08.2014?


    Viele Grüße,
    Nils

  • Hallo Nils,


    vielen Dank für diesen Beitrag - eine wichtige Frage!


    Unser Versicherungsexperte Saidi Sulilatu wird Ihre Frage diese Woche nicht beantworten können, aber ich kann Sie auf seinen früheren Beitrag zum Thema verweisen:


    Frist für LV Leistungsbescheid? - Frage stellen - Finanztip Community


    Zitat: "Zum 1.9. werden damit keine freien Bewertungsreserven mehr ausgeschüttet." Ich denke, dass Saidi meint, dass Auszahlungen wie Ihre nicht darunter fallen. Selbstverständlich werde ich das aber noch einmal mit ihm checken. Vielleicht schauen Sie spätestens in einer Woche noch einmal vorbei? Dann kann das aus fachlicher Sicht besser beurteilt werden.


    Viele Grüße


    Franziska

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nils,


    zum 1.8. mussten die Bewertungsreserven noch ausbezahlt werden. Wir haben mehrere Erfahrungsberichte von Lesern, bei denen dies auch noch erfolgt ist.
    Ich vermute folgendes: Viele Versicherer haben bereits im Juli ihre Computersysteme umgestellt, da sie davon ausgegangen waren, dass das Gesetz noch im Juli in Kraft tritt. Auch die VGH hatte schon angekündigt, die Reserven zu streichen. Das Gesetz kam dann aber doch erst am 7.8. Wahrscheinlich haben die Versicherer es nicht geschafft, die Änderung ihrer Systeme wieder rückgängig zu machen.
    Grundsätzlich müsstest Du also eine Nachberechnung von der VGH erhalten.
    Ich würde aber proaktiv werden und die Beteiligung an den Bewertungsreserven mit Hinweis auf das Gesetz schriftlich einfordern.
    Wir freuen uns, wenn Du hier Deine weiteren Erfahrungen für alle schilderst.


    Viele Grüße
    Saidi

  • Die ERGO hat mir genau den bereits Anfang des Jahres 2014 mitgeteilten Sockelbetrag der Bewertungsreserven zum Ablauf (nicht Kündigung) gestern 01.09.2014 ausgezahlt. Das sind reichlich 3.500,00 Euro weniger, als in der Abrechnung Ende Juli 2014. So schnell geht das. Über die Auszahlung des im selben Gesetz heraufgesetzten Risikogewinns wurde kein Wort verloren. Und auch keine Mehr-Zahlung geleistet. Kann ich gegen die Ablaufleistung Einspruch erheben oder "unter Vorbehalt" annehmen? Ich meine: vorbehaltlich einer fachanwaltlichen Prüfung der Ablaufleistung oder vorbehaltlich einer erfolgreichen Klage vor Gericht.


    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Gast JoKo

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Gast,


    vor der Einschaltung einer fachanwaltlichen Prüfung, welche Kosten verursacht, würde ich zuerst die ERGO anschreiben und um Erläuterung der Zusammensetzung der Auszahlungssumme bitten.


    In diesem Schreiben kannst Du ja Bezug nehmen auf die im LVRG eingeführten Bestimmungen zur Auszahlung der erhöhten Risikogewinne verweise.


    Wenn Du dieses Schreiben vorliegen hast, können weitere Schritte ja noch folgen.

  • Hallo, Henning!


    Danke für die schnelle Antwort. Ich werde es genau so machen, wie Du es vorgeschlagen hast.Ich hatte Sorge, eine/n Frist/Einspruch/Verjährung zu verpassen. Nach dem Motto: "Durch die Annahme der Leistung haben Sie dieser vollinhaltlich zugestimmt!"


    Nochmals: Danke, und
    freundliche Grüße aus Norderstedt


    Gast JoKo

    • Offizieller Beitrag

    Wäre toll, wenn Du von deinen Erfahrungen und vielleicht auch dem Ergebnis von der ERGO hier berichten würdest.

  • Hallo, Henning!


    Ich habe soeben Antwort von der ERGO erhalten, in der mir die Zusammensetzung des LV-Auszahlungsbetrages mitgeteilt wird.
    Daraus ergibt sich recht eindeutig, das das schon zwischen 2010 und 2011 vonstatten ging.


    Mitteilung Wertermittlung 2010: Schlussüberschussanteile 2.768,00 Euro
    Sockelbetrag der Bewertungsreserven 692,00 Euro


    Mitteilung Wertermittlung 2011: Schlussüberschussanteile: 699,00 Euro
    Sockelbetrag der Bewertungsreserven 2.798,00 Euro


    Hier wurden Schlussgewinne in Bewertungsreserven "umgetauft". Das heißt, es wurden überhaupt keine "echten" Bewertungsreserven ausgezahlt.


    Dafür erhielt ich noch den Hinweis, das Risikogewinne erst ab 2015 erhöht werden müssen. Aber damit habe ich schon gerechnet.
    Achtung an alle, die noch über eine Kündigung grübeln: Ich gehe fest davon aus, das auch der Sockelbetrag 2015 nicht mehr ausgezahlt wird.
    Und ob dann Bewertungsreserven zurück getauft werden in Schlussgewinne, wage ich zu bezweifeln.


    Vielen Dank, Herr Schäuble - das war es denn, liebe SPD, vergelte es Gott, Herr Gauck. Ein tolles Husarenstück.


    Mein aufrichtiger Dank an die Moderatoren von Finanztip. Und freundliche Grüße aus Norderstedt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    wurde denn Seitens der ERGO auch eine Mitteilung aus welchen Grund bzw. mit welchen rechtlichen Möglichkeiten diese ¨Umtaufung¨ der Reserven vorgegangen wurde?


    VG

  • Hallo, Henning!


    Habe alle relevanten Schreiben über die Wertentwicklung nochmals durchgelesen. Ein nicht genormter Hinweis stand in dem Schreiben vom April 2012:
    "Das Zuordnungs- und Zuteilungsverfahren für die Bewertungsreserven der VICTORIA wurde in 2008 durch die axis Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs- Gesellschaft zertifiziert."


    Und im Juli 2006: "In Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird bei der Gewinnzuteilung 2006 ein Ausgleich für die Differenzierung der Überschußbeteiligung in 2004 nach der Höhe des Rechnungszinses vorgenommen. Die bereits garantierten Gewinnanteile bei den zuletzt erfolgten Wertangaben sind davon nicht betroffen. Eine eventuelle Verringerung der in dieser Standmitteilung ausgewiesenen gesamten Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn gegenüber dem zuletzt mitgeteilten Wert ist auf diese Maßnahme zurückzuführen."


    Freundliche Grüße


    Gast JoKo aus Norderstedt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo JoKo,


    es steht in diesem Schreiben " in Abstimmung mit der BaFin", daher muss es hierzu ja in der Regel auch eine rechtliche Quelle, ein Rundschreiben o.ä. geben.


    Ehrlich gesagt würde ich mir diese Information bei der Versicherung einholen bzw. geben lassen.

  • Hallo Saidi,
    du schreibst, dass die Lebensversicherer einen Sockelbetrag für das Geschäfstjahr festlegen müssen.
    Die Aachenen Münchener schreibt mir, dass sie diese festlegen können, aber nicht müssen.
    Hat die AAM hier einen Fehler gemacht? Ich habe gekündigt u. wenn ich hier klagen könnte würde ich
    das auch tun. Sind die Lebensversicherer dazu verpflichtet eine Sockelbetrag an Bewertungsreseven
    festzulegen oder nicht? Ich habe mit der AAM telefoniert,dass sie mir schriftlich mitteilen sollen, warum
    sie keinen Sockelbetrag an Bewertungsreserven festlegen müssen. Ich bin verunsichert.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die Lebensversicherer müssen das (leider) nicht tun. Wenn sie es zu Jahresbeginn getan haben, dann müssen sie die Sockelbeteiligung für dieses Jahr auch ausbezahlen.


    Wenn ich irgendwo geschrieben habe, die Versicherer müssen eine Sockelbeteiligung haben, dann bitte ich um Hinweis, wo das steht, damit ich das korrigieren kann.


    VG

  • Hallo Evita,


    leider kann ich die Seite nicht aufrufen. Vielleicht wurde sie in der Zwischenzeit von der Redaktion gelöscht oder der Link lautet mittlerweise anders?


    Wenn ja, haben Sie noch den Originaltext vorliegen, auf den sich Ihr Beitrag bezog? Dann können wir das hier weiter diskutieren.


    Viele Grüße


    Franziska

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube @Evita meinte folgenden Artikel (Glückwunsch an die Presseabteilung von Finanztip):


    http://www.focus.de/finanzen/d…ro-retten_id_3977515.html


    War vermutlich auch an @Saidi gerichtet.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Evita,


    es stimmt natürlich, was Saidi hier angegeben hat: Die Lebensversicherer sind nicht zur Festlegung von Sockelbeteiligungen gezwungen.


    Möglicherweise beziehen Sie sich auf die folgenden Passagen?


    Zitat

    Der überwiegende Teil ist in der Jahresdeklaration der Versicherer bereits für 2014 festgelegt und kann erst ab nächstem Jahr aus den Verträgen gekürzt werden.


    Zitat

    Ein Großteil der Bewertungsreserven, die Mindest- oder Sockelbeteiligung, wird dem Kunden bei einer Kündigung bis zum 1. Dezember noch ausbezahlt. Das Finanzministerium erklärte gegenüber Finanztip: „Die Unternehmen legen die Sockelbeteiligung im Rahmen ihrer Jahresdeklaration fest. Daran sind die Unternehmen gebunden.“


    Im Artikel selbst kann ich jedenfalls keinen Hinweis auf eine Pflicht der Versicherer entdecken. Oder geht es um eine andere Stelle? Für Hinweise in diese Richtung sind wir dankbar.