Grexit - Vorsicht bei Flugbuchungen

  • Mehrere Flugvermittler bzw. Online-Reisebüros mit Sitz in Griechenland bieten Online-Flugbuchungen auf ihrer jeweiligen Website mit der Endung .de an, darunter bspw.: 'Tripair.de' und 'Tripsta.de' (möglicherweise noch weitere oder welche mit neutralen Domainendungen (info., com, net und so weiter). Dabei muss der Flugpreis zunächst beim jeweiligen Flugvermittler bezahlt werden (Zahlung also per Lastschrift, Sofortüberweisung, Kreditkarte usw. nach Griechenland), da dieser häufig für die Ariline inkassoberechtigt ist.


    Dieser Flugvermittler hat danach innerhalb bestimmter Fristen entweder mit der Fluggesellschaft direkt oder über eine Clearingstelle bei der IATA abzurechnen. Das kann zu Schwierigkeiten führen, weil Zahlungen aus Griechenland in das Ausland derzeit Kontrollen unterliegen und nur mit einer besonderen Genehmigung zulässig sind. Sollte es dadurch zur einer Fristversäumnis bei der Abrechnung des Flugvermittlers mit der Fluggesellschaft oder der Clearingstelle kommen, kann es passieren (muss es aber nicht passieren), dass die Fluggesellschaft betroffene Flugbuchungen storniert. Deshalb rate ich allen Usern vor einer Onlinebuchung von Flügen sorgfältig zu prüfen, wo der Vermittler seinen Firmensitz hat und wenn der in Griechenland ist, sich des Risikos bewusst zu sein, dass die Flugbuchung platzt und man sein Geld nicht zurückerhält.


    Die Überprüfung kann so aussehen, daß man eine denic-Abfrage auf denic.de macht, in das jeweilige Impressum oder in die jeweiligen AGB schaut, wo der Flugvermittler oder das Online-Reisebüro seinen Sitz hat.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)