Das Rad gegen Diebstahl und Schäden versichern vom 10.7.2015

  • Hallo,
    es handelt sich hier um die versicherte Gefahr "Diebstahl" für Fahrräder pp.Die Gesellschaften
    haben hierfür eine entsprechende Klausel in ihre Hausratvers eingebaut,diese Klausel ist unterschiedlich.
    Die Autoren sprechen u.a.von Vers.Summe,Unterversicherung und Anzahl der einzelnen Räder.M.E.ist dies nicht richtig.
    Beispiel:Vers.Summe der Hausratvers 60000,-€,für das Diebstahlrisiko der Räder vereinbaren Sie eine Entschädigungsgrenze
    von 2% der Vers.Summe,also 1200,-€.,es ist im Schadenfall egal ob z.B.1,2 oder 3 Räder entwendet wurden.Maximal werden also
    1200,-€ ersetzt.Für die Festsetzung der Entschädigungsgrenze ist also auch entscheidend ob z.B. 3 Personen zusammen fahren
    und dann 3 Räder abstellen,die bei dem selben Ereignis entwendet werden
    Auch in diesem Zusammenhang würde Unterversicherung nur angerechnet,wenn der Vers,Wert höher ist als die Vers.Summe.
    Ist UVerzicht vereinbart gilt dies auch hier.
    Gruß
    trumpet