falsche Restschuld durch DB berechnet für Forwarddarlehen!!!

  • Hallo und ich hoffe ich bekomme hier etwas Hilfestellung:


    Im Sept 2012 haben wir ein Forward Darlehen bei der DB abgeschlossen um
    ein Hypothekendarlehen nach 10 Jahren vorzeitig abzulösen und
    umzuschulden wegen der aktuell günstigeren Zinsen. Das soll jetzt zum
    03.08.15 passieren.


    Gestern haben wir einen Brief der DB zugesandt bekommen in dem jetzt
    eine höhere Restschuld als Forderung steht als unser Darlehen eigentlich
    vorsieht. Wir sollen jetzt zusätzlich über 3000 € an die DB überweisen,
    weil das der Betrag ist der nicht über das Darlehen abgedeckt ist.


    Nach meiner ersten Prüfung hat sich die DB wohl in 2012 stur an den
    Tilgungsplan gehalten und nicht beachtet, dass das Hypothekendarlehen
    damals fast 1 Jahr verzögert zur Auszahlung kam und wir somit natürlich
    auch ein Jahr weniger getilgt hatten und somit jetzt eine höhere
    Restschuld offen steht.


    Meine Frage jetzt: Müssen wir der Forderung der DB auf Zahlung der über
    3000 € einfach so nachkommen, oder hat nicht die Bank bei der Berechnung
    des Darlehens den "amateurhaften" Fehler gemacht und sich stur an einen
    10 Jahre alten Tilgungsplan orientiert ohne vielleicht mal beim
    Darlehensgeber mal nachzufragen wie hoch denn die tatsächliche
    Restschuld zum Termin sein wird??? Erst Recht unverständlich für mich,
    weil genau dieselbe Bank und Geschäftsstelle ja unsere gesamte BauFi
    damals abgewickelt hatte und eigentlich doch auch wissen müsste und
    hätte sehen müssen in ihren Unterlagen dass dieses Hypodarlehen damals
    verzögert zur Auszahlung kam!!!!!


    Ist es jetzt evtl. sogar möglich, dass das gesamte Forward Darlehen von
    uns außerordentlich gekündigt werden kann, weil ja die Berechnung
    schlichtweg falsch ist??!


    Ich muss sagen dass wir schon ziemlich schockiert sind über diese Forderung.


    Im Übrigen wurden wir UND die DB damals 4 Wochen nach
    Vertragsunterzeichnung von der Versicherung, die das Hypothekendarlehen
    gestellt hatte, damals auch angeschrieben in dem die höhere Restschuld
    auch stand. Aber die DB hat das offenbar gar nicht beachtet oder
    bemerkt, wie wir auch nicht.


    Aber ich darf doch als Verbraucher, der sich von einer Bank beraten
    lässt und dafür sogar noch viel Geld bezahlt, erwarten können, dass die
    in der Lage sind eine Anschlussfinanzierung richtig zu berechnen!!!


    Haben wir jetzt evtl. ein außerordentliches Widerrufsrecht des Forward Darlehens????


    Ich freue mich auf hoffentlich hilfreiche Antworten.

  • Sie haben diesen Text schon einmal im Mai gepostet...


    Wenn hier niemand antwortet, liegt es daran, dass dieses Forum nicht richtige Ort ist, um sich einen komplizierten Einzelfall kostenlos juristisch aufarbeiten zu lassen. Sie sollten anwaltlichen Rat einholen.


    Im Übrigen gilt folgendes:


    1. Ein "ausserordentliches Widerrufsrecht" gibt es nie. Entweder es besteht ein Widerrufsrecht oder es besteht keines.


    2. Für Dauerschuldverhältnisse wie es Darlehensverträge darstellen, könnte ein ausserordentliches Kündigungsrecht in Betracht kommen, insoweit eine Leistungsstörung vorliegt. Das scheint mir jedoch bei Ihnen nicht der Fall.


    Ich verstehe Ihre Aufregung überhaupt nicht. Es ist ja offensichtlich so, dass Sie durch die "verspätete" Auszahlung des Annuitätendarlehens für eine gewisse Zeit die Annuität gespart haben. Logischerweise sind Sie daher noch stärker im Debet als ursprünglich beabsichtigt.


    Was die Bank jetzt verlangt, ist schlicht die Lücke zwischen dem Forward-Darlehen und Ihrem aktuellen Debet-Saldo. Natürlich müssen Sie für diese Lücke aufkommen. Wer denn sonst? Sie haben doch monatelang eine zu niedrige Annuität bezahlt, denn die Annuität wäre ja entsprechend höher gewesen, wenn Sie die kürzere Laufzeit bis zum Forward-Darlehen berücksichtigt hätten. Also holen Sie mit dieser Zahlung jetzt nur etwas nach, was Sie in den letzten Monaten versäumt haben. Wo ist das Problem?


    3. Ob die entstandene Situation dazu genutzt werden kann, das Forward-Darlehen ausserordentlich zu kündigen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, kann nur in intensiver Einzelfallprüfung ermittelt werden. Dabei wird es darauf ankommen, was Ihnen bei der Finanzierungsberatung zugesagt wurde und was Sie davon beweisen können. Generell stehen die Chancen eher schlecht, hier einen "Beratungsfehler" nachzuweisen.


    Objektiv betrachtet holen Sie mit der jetzt von Ihnen verlangten Zahlung nur etwas nach, was Sie die letzten Monate unterlassen haben. Da ist ein Schaden nicht ersichtlich, bzw. der Schaden ist eher auf Seiten der Bank zu vermuten, denn sie hätte die ganze letzte Zeit eine höhere Raten von Ihnen bekommen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Nach meiner ersten Prüfung hat sich die DB wohl in 2012 stur an den
    Tilgungsplan gehalten und nicht beachtet, dass das Hypothekendarlehen
    damals fast 1 Jahr verzögert zur Auszahlung kam und wir somit natürlich
    auch ein Jahr weniger getilgt hatten und somit jetzt eine höhere
    Restschuld offen steht.


    Ich gebe @muc Recht ... individuelle Ratschläge bedürfen einer kompetenten Überprüfung, welche dieses gute Forum nicht liefern kann und sicherlich auch nicht liefern möchte.


    Die Zusammenfassung ist von @muc ja sehr gut.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Nach langem hin und her mit der Filiale haben wir den Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt.
    Und siehe da, nach 1 Woche kam ein Schreiben vom Kundenservice aus Frankfurt in dem sie den Fehler der Bank bei der Berechnung eingestehen und nicht mehr nachvollziehen können warum man damals seitens der Filiale nicht reagiert hat.
    Die DB verzichtet komplett auf die zusätzliche Forderung von über 3000 €!


    Es zahlt sich sehr wohl aus standhaft zu bleiben und sich nicht von Bankangestellten die Fehler gemacht haben unter Druck setzen zu lassen.
    Den Vertrag lassen wir dennoch von der Verbraucherzentrale prüfen wegen evtl. fehlerhafter Widerrufsbelehrung.



    Sorry, aber Sie haben nicht verstanden worum es geht! Ich habe nicht in Frage gestellt das wir den Betrag zu zahlen haben! Hier ging es darum das eine Bankfiliale nicht in der Lage war bzw. ganz klar Fehler bei der Berechnung gemacht hat.
    Und das die Bank jetzt im Rahmen ihrer Kulanz auf genau diesen Betrag verzichtet zeigt ganz deutlich das sie den Fehler eingestehen.