Hallo und ich hoffe ich bekomme hier etwas Hilfestellung:
Im Sept 2012 haben wir ein Forward Darlehen bei der DB abgeschlossen um
ein Hypothekendarlehen nach 10 Jahren vorzeitig abzulösen und
umzuschulden wegen der aktuell günstigeren Zinsen. Das soll jetzt zum
03.08.15 passieren.
Gestern haben wir einen Brief der DB zugesandt bekommen in dem jetzt
eine höhere Restschuld als Forderung steht als unser Darlehen eigentlich
vorsieht. Wir sollen jetzt zusätzlich über 3000 € an die DB überweisen,
weil das der Betrag ist der nicht über das Darlehen abgedeckt ist.
Nach meiner ersten Prüfung hat sich die DB wohl in 2012 stur an den
Tilgungsplan gehalten und nicht beachtet, dass das Hypothekendarlehen
damals fast 1 Jahr verzögert zur Auszahlung kam und wir somit natürlich
auch ein Jahr weniger getilgt hatten und somit jetzt eine höhere
Restschuld offen steht.
Meine Frage jetzt: Müssen wir der Forderung der DB auf Zahlung der über
3000 € einfach so nachkommen, oder hat nicht die Bank bei der Berechnung
des Darlehens den "amateurhaften" Fehler gemacht und sich stur an einen
10 Jahre alten Tilgungsplan orientiert ohne vielleicht mal beim
Darlehensgeber mal nachzufragen wie hoch denn die tatsächliche
Restschuld zum Termin sein wird??? Erst Recht unverständlich für mich,
weil genau dieselbe Bank und Geschäftsstelle ja unsere gesamte BauFi
damals abgewickelt hatte und eigentlich doch auch wissen müsste und
hätte sehen müssen in ihren Unterlagen dass dieses Hypodarlehen damals
verzögert zur Auszahlung kam!!!!!
Ist es jetzt evtl. sogar möglich, dass das gesamte Forward Darlehen von
uns außerordentlich gekündigt werden kann, weil ja die Berechnung
schlichtweg falsch ist??!
Ich muss sagen dass wir schon ziemlich schockiert sind über diese Forderung.
Im Übrigen wurden wir UND die DB damals 4 Wochen nach
Vertragsunterzeichnung von der Versicherung, die das Hypothekendarlehen
gestellt hatte, damals auch angeschrieben in dem die höhere Restschuld
auch stand. Aber die DB hat das offenbar gar nicht beachtet oder
bemerkt, wie wir auch nicht.
Aber ich darf doch als Verbraucher, der sich von einer Bank beraten
lässt und dafür sogar noch viel Geld bezahlt, erwarten können, dass die
in der Lage sind eine Anschlussfinanzierung richtig zu berechnen!!!
Haben wir jetzt evtl. ein außerordentliches Widerrufsrecht des Forward Darlehens????
Ich freue mich auf hoffentlich hilfreiche Antworten.