Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherung

  • Guten Tag,
    da ich die Unterlagen meiner Eltern und Schwiegereltern mitverwalte :thumbup: fasse ich meine beiden Anliegen in einer Nachricht:


    Fall 1:
    meine Eltern haben Ihr Haus über den Baustein Lebensversicherung vor 14 Jahren (ca. 2000/1999) mit Sondertilgungsoption finanziert . Die ersten Jahre waren ja so zu sagen die Bearbeitungsgebühr Jahre!
    Vor 4 Jahren haben sie noch offene Finanzierungssumme bei LV durch Bausparvertrag abgelöst aber die Lebensversicherung läuft weiterhin als Rentenabsicherung.
    Meine Fragen wären dazu:
    1) kann man noch die Lebensversicherung auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen und ggf. die zuviel gezahlten Zinsen zurück verlangen. Der damalige Zins lag immerhin bei 6,1% nominal?
    2) Kann man da noch die Ansprüche wegen der Bearbeitungsgebühr geltend machen
    3) Würde sich die Kündigung jetzt lohnen, um die Bewertungsreserven zu sichern?
    Fall2:
    bei meinen Schwiegereltern; Immobilien finanziert auch über Lebensversicherung im Jahr 2002
    Lebensversicherung wurde zum Okt.2013 gekündigt und Immobilie abgezahlt. Die Fragen wären im Prinzip die gleichen bis auf die Kündigung?
    Vielen Dank im Voraus
    Katharina

  • Hallo Katharina,


    schön, wieder von Ihnen zu lesen! Als mittlerweile mehrfache Beitragsschreiberin lade ich Sie herzlich ein, sich zu registrieren. Dann können Sie im Fall von Rückfragen auch direkt in der Community per privater Nachricht Kontakt mit mir aufnehmen.


    Da das eine recht komplizierte Ausgangslage ist und wir in Bayern kurz vor einem Feiertag stehen (in dieser Hinsicht haben wir es gut...), kann es ein bisschen dauern, bis wir auf Sie zurückkommen. Bis dahin wünsche ich Ihnen erstmal ein schönes Wochenende!


    Franziska

  • Hallo Franziska,
    vielen Dank für das kurze Feedback! Ich wünsche Ihnen ein schönes langes Wochenende und bin aus die Antworten gespannt.
    viele Grüße
    Katharina

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Katharina,


    zu Fall 1:
    1) Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können Sie die LV rückabwickeln und die Beiträge zzgl. Zinsen zurückverlangen. Prüfen Sie aber den jetzigen Wert der LV, ob sich das rechnet. Potentiell könnte schon eine ordentliche Verzinsung aufgelaufen sein. Die an die Bank gezahlten Zinsen haben nichts mit der LV zu tun und können nicht zurückverlangt werden.
    2) Wenn Sie mit Bearbeitungsgebühr die Abschlusskosten für die LV meinen, die in den ersten Jahren angefallen sind, siehe unter 1) Genau die holt man sich durch die Rückabwicklung wieder.
    3) Bis Jahresende kann nur die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven durch Kündigung gerettet werden. Besorgen Sie sich mit unserem Fragebogen die notwendigen Daten und geben Sie sie in unseren Excel-Rechner ein.
    http://www.finanztip.de/lebens…erung-bewertungsreserven/


    Fall 2:
    Auch hier ist eine Rückabwicklung grundsätzlich möglich, dürfte aber ungleich schwieriger sein, da der Vertrag ja nicht mehr besteht. Probieren geht über Studieren. Aber: Vorher prüfen, ob sich die Sache überhaupt rechnet!


    Beste Grüße


    Saidi Sulilatu

    • Offizieller Beitrag

    Handelte es sich um ein so genanntes Policen-Darlehen oder war es eine klassische Baufinanzierung über einen Versicherer?


    Hier spielt eventuell noch eine Entscheidung des BGH eine Rolle, hier ein Artikel aus Fondsprofessionell


    http://www.fondsprofessionell.…cherer/gid/1016239/ref/4/

  • Hallo und danke schon Mal für die erste Informationen. ich denke es handelt sich um eine klassische Finanzierung über die Versicherung.
    Die Finanzierung wurde damals (bei beiden Fällen) bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen. Der monatliche Betrag setzte sich aus dem Versicherungsbetrag + Zinsen.
    Es wurde aber als "normale" Lebensversicherung auf allen Unterlagen deklariert.


    Hat es eine bedeutende Rolle?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Katharina,


    vielleicht können Sie die einzelnen Bausteine der Finanzierung namentlich benennen. Dies kann bei der ausführlichen Beleuchtung des Sachverhaltes tendenziell von Vorteil sein.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Leute,


    vorweg möchte ich kurz erwähnen, dass ich die Seite super finde und die sehr Informativ ist.


    Zu meiner Frage, die vielleicht der Finanzexperte Herr Saidi beantworten könnte.


    Mein Vater hat eine Lebensversicherung die er vielleicht widerrufen möchte, allerdings würde er gerne vorher die Höhe des rückabgewickelten Betrages erfahren, damit er sich auch dafür entscheiden kann.


    Herr Saidi gibt es vielleicht eine Excel Tabelle für die Rückabwicklung der Lebensversicherung in dem auch die Basiszinsssätze berücksichtigt sind?


    Wird die Rückabwicklung wie bei einem Darlehen berechnet?


    Sein Anwalt sagte auch, dass er bei der Rückabwicklung den Risikoabschlag in Höhe von 10% berücksichtigten muss, ist das so richtig?


    Danke vorab schon mal.