Rücklage als Selbständige? Wie abschreiben?

  • ich bin über einen Punkt in meiner Lohnsteuererklärung gestolpert und denke gerade nach ... ich lege seit 2014 monatlich einen festen Betrag aus meinen Betriebseinnahme als "Rente" weg. Ich komme zwar an das Konto ran, möchte aber so ein Polster für die Rente aufbauen.


    ... kann ich das nicht irgendwie und irgendwo in der Steuer angeben? Das minimiert ja mein "flüssiges" Geld. :/


    Bitte nicht schimpfen - ist nur so ein Gedanke, weil mir diese Posten in der AnlEÜR803 Zeile 85 aufgetaucht ist.


    1000 Dank, Nicole

  • Niemand schimpft hier, wenn einfache Fragen aufgrund mangelnden Wissens gestellt werden.


    Was mich stört, sind die Schnorrer, die ausgesprochen komplizierte Einzelfälle, bei denen es zum Teil richtig um viel Geld geht, hier ins Forum stellen und einen kostenlosen Rechtsrat - möglichst noch mit Aktenzeichen und Quellenangabe - abräumen wollen. Und hinterher finden sie es nicht einmal für notwendig, überhaupt wieder hier reinzuschauen geschweige denn, sich zu bedanken.


    Zu Ihrer Frage: Die Rücklagen im Formular AnlEÜR betreffen ganz andere Sachverhalte.
    Ihre "Rücklage" ist leider steuerlich völlig irrelevant. Ob Sie das Geld für die Rente zurücklegen oder für ein neues Auto oder einen tollen Urlaub, interessiert den Fiskus nicht.


    Wenn Sie steuerlich begünstigt für das Alter vorsorgen wollen, geht das nur in einem Finanzprodukt, welches dafür geeignet ist. Da Sie Freiberuflerin zu sein scheinen, kommt vor allem die "Basis-Rente" (=Rürup-Rente) in Betracht.
    Diese Beiträge können Sie zum großen Teil steuerlich absetzen und damit Ihr steuerliches Einkommen vermindern.


    Pferdefuß dabei: Sie geben das Geld bis zum Eintritt in den Ruhestand aus der Hand. Was einmal in einen solchen Vertrag eingezahlt ist, bekommen Sie nur als Rente wieder heraus - ganz analog zur gesetzlichen Rentenversicherung.


    Trotzdem kann es sich lohnen.