nachehelicher unterhalt

  • Ich habe damals eine trennungsvereinbarung unterschrieben in der auch der nacheheliche unterhalt geregelt wurde.
    es wurde hierbei keine zeitliche Dauer festgehalten, auch steht da dass der unterhalt nicht nach unten korrigiert werden darf.
    Auch das ich hierfür mit meinem Vermögen hafte.
    Komme ich jemals noch da raus, habe ich überhaupt irgend eine Möglichkeit dagegen noch was zu machen, oder bin ich auf den Rest meines Lebens dazu verdonnert?
    Vielen Dank schonmal

  • Dazu müsste man Ihre Trennungsvereinbarung kennen. Und dann die vereinbarten Punkte mit der jüngsten Rechtsprechung der Obergerichte bzw. des BGH abgleichen. Pauschal lässt sich Ihre Frage nicht beantworten.