Hallo liebe Leute vom Finanztipp.
Ich habe jetzt Unterlagen von meiner Bank in der Schweiz erhalten, aus denen zum ersten Mal deutlich hervorgeht,
dass bei einem "ALL-IN-FEE" bis zu 50 % der Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf in den beiden Briefen vom 22.
Dezember 2009 (IV C 1 - S 2252/0(/10004) und vom 9. Okotber 2012 (IV C 1
- 5 - S 2252/10/10013) hin.
Meine
Frage ist, ob ich rückwirkend diese Kosten ab dem Jahr 2009 geltend
machen und so eine Korrektur der vorliegenden Steuerbescheide verlangen
kann?