Steuerbescheide rückwirkend ändern ? Geht das?

  • Hallo liebe Leute vom Finanztipp.


    Ich habe jetzt Unterlagen von meiner Bank in der Schweiz erhalten, aus denen zum ersten Mal deutlich hervorgeht,


    dass bei einem "ALL-IN-FEE" bis zu 50 % der Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.



    Das Bundesfinanzministerium weist darauf in den beiden Briefen vom 22.
    Dezember 2009 (IV C 1 - S 2252/0(/10004) und vom 9. Okotber 2012 (IV C 1
    - 5 - S 2252/10/10013) hin.


    Meine
    Frage ist, ob ich rückwirkend diese Kosten ab dem Jahr 2009 geltend
    machen und so eine Korrektur der vorliegenden Steuerbescheide verlangen
    kann? :D;):)

  • Euer Majestät,


    das geht leider nicht. Wie Sie richtig erwähnt haben kann dieser all in fee oder management fee abgesetzt werden und zwar direkt von den Einnahmen da es Werbungskosten bei Kapitalvermögen ansich nicht mehr gibt.


    Allerdings gibt es diesen Abzug schon immer und nur weil sie davon nichts wussten, können Sie leider nicht bestandskräftige Bescheide ändern. Dies geht nur in sehr engen Grenzen die ich hier im Steuern sparen Forum unter dem Thema "nachträgliche Absetzung" erläutert habe.


    In nicht bestandskräftigen Jahren können Sie noch Einspruch einlegen (4 Wochen nach Bescheiddatum), ansonsten ist die Tür zu.
    Sie könnten jedoch den rürseeligen Brief probieren (habe ich auch dort beschrieben) aber der wird bei Kapitalvermögen in der Schweiz m.E. nicht funktionieren.


    Bedanken Sie sich bei der Bank für den tollen Service dass Sie erst jetzt davon erfahren oder haben Sie die Bank etwa seinerzeit angewiesen Ihnen nichts zuzuschicken weil es sich um "Höneßgelder" handelt :D


    Wieder so ein Fall bei dem sich ein Gang zum Steuerberater definitiv gelohnt hätte...