Griechenland Pauschalreise

  • Vor mehreren Wochen habe ich Griechenland Pauschalreise gebucht. Der zu zahlender Preis für 2 Erwachsene und ein Kind wäre € 2.900.
    Vor einigen Tagen stellte ich fest, dass die gleiche Reise um fast € 700 günstiger geworden ist. Das ärgert mich natürlich sehr.
    Es ist mir klar, dass ich normalerweise nichts dagegen unternehmen kann aber ich denke, dass mein Reisebüro durchaus etwas machen könnte.
    Vielleicht eine Umbuchung oder eine Gutschrift. Hat jemand gleiche Erfahrung gemacht???
    Danke für Infos.

  • Zumindest rechtlich hat der Reisebuchende keinen Anspruch auf Erstattung eines Teil des Reisepreises.


    Es ist halt so, daß im Pauschalreisegeschäft sich die Preise tagesaktuell ändern können. Gültig ist der Preis an dem Tag, an dem die Reise gebucht wird.


    Ist das Buchungsaufkommen für diese Pauschalreise gering, sinkt der Preis. Im umgekehrten Fall, wenn das Buchungsaufkommen hoch ist, steigt der Preis.


    @Threadeinsteller:
    Hand auf's Herz: Hätten Sie aus Kulanz dem Reiseveranstalter noch etwas draufgezahlt, wenn der Preis der Reise nachträglich gestiegen wäre?

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Es ist mir vollkommen klar, dass ich rechtlich gesehen kein Anspruch habe.
    Unter Berücksichtigung dieses Aspekts habe ich auch meine Frage gestellt.
    Es geht auch nicht um Erstattung eines Teils des Reisepreises sondern um einfache Kulanz des Reiseveranstalters,
    vieleicht würde eine Umbuchung das Problem lösen, oder eine kleine Gutschrift.
    Ich bin nämlich der Kunde der sich nächstes mal hundert mal überlegt wo er bucht.


  • Es geht auch nicht um Erstattung eines Teils des Reisepreises sondern um einfache Kulanz des Reiseveranstalters,
    vieleicht würde eine Umbuchung das Problem lösen, oder eine kleine Gutschrift.
    Ich bin nämlich der Kunde der sich nächstes mal hundert mal überlegt wo er bucht.



    Aus diesem Gedankengang ergibt sich folgende Konsequenz:
    Wenn ich morgens zu einem hohen Benzinpreis tanke und der Benzinpreis nachmittags fällt, müßte ich zum Tankstellenpächter gehen und um Zahlung eines Kulanzbetrages bitten. Das nächste mal müßte man sich dann hundert mal überlegen, wo man tankt.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)


  • ich habe um guten Rat und Erfahrungsaustausch und nicht um Kritik gebeten, also halten Sie sich da bitte raus.


    Aus rechtlichet und wirtschaftlicher Sicht habe ich den Sachverhalt analysiert. Ich hoffe, Sie bekommen noch zahlreiche Erfahrungsmitteilungen von anderen Forenteilnehmern aus dem praktischen Leben. Daher melde ich mich jetzt aus diesem Funkkreis ab.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)