rentenversicherung gekündigt

  • Ich habe eine fondsgebundene Rentenversicherungen gekündigt und dabei Verlust gemacht. Kann ich das steuerlich geltend machen?

  • Diesen Verlust (Rückzahlung ./. eingezahlte Beiträge) erkennen die Finanzämter an. Allerdings nur als Verlust aus Kapitalvermögen. Sie können diesen Verlust daher in der Anlage KAP mit anderen Kapitalerträgen verrechnen und in weitere Jahre vortragen. Mit anderen Einkunftsarten ist er nicht verrechnbar.


    Dies ist die Krux an dem ganzen, denn wenn Sie nicht über dem Sparerpauschbetrag sind bringen Ihnen diese Verluste leider vergleichsweise wenig.


    Dasselbe Prozedere gilt im übrigen auch beim Verkauf der Police hier allerdings mit dem Vorteil, dass keine KapESt beim Verkauf einbehalten wird. bei Kündigung ist das anders, denn selbst im kleinsten Rückkaufswert sind für gewöhnlich ein paar Zinsen drin.