Angebot halbe Bearbeitungsgebühr

  • Hallo liebe Community,
    nach Einschaltung des Ombudsmanns im Dezember 2014, der im Juli dann die zuständige Volksbank angeschrieben hat, wurde uns ein Angebot gemacht, dass wir "die Hälfte der geltend gemachten Bearbeitungsgebühren" erstattet bekommen.
    Die Bank führt an, dass das Bearbeitungsentgelt als Gegenleistung zu einer unbegrenzten Sondertilgung gegolten hat, was nach damaliger gültiger Rechtslage zulässig war.
    Hier wurden wohl schon einige Verfahren beim Amtsgericht geführt. Und dort wurde gütlich immer auf die Hälfte des Bearbeitungsentgeltes geeinigt.


    Was meint ihr dazu ?
    Ich bin der Meinung, dass uns das volle Bearbeitungsentgelt zusteht, könnte aber dazu führen, dass wir dann zu Gericht gehen müssen. Wisst ihr, wie der Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken dazu steht oder habt Ihr Erfahrungen mit dem Ombudsmann-Verfahren ?


    Danke schon mal und viele Grüße,
    Ralf