Sperrvermerk Kirchenzugehörigkeit für Minderjährige - Zwang zur Steuererklärung?

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich haben für unseren minderjährigen Sohn ein Tagesgeldkonto eingerichtet. Eigentlich wollte ich für ihn nun auch einen Sperrvermerk über die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Auf den dortigen Internetseiten steht aber nun:

    Zitat

    Der Sperrvermerk verpflichtet [...] den Kirchensteuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung nach § 51a Absatz 2d EStG.


    Bedeutet das, dass ich für den Kleinen in Zukunft jedes Jahr eine eigene Steuererklärung abgeben muss, nur weil ich den Sperrvermerk beantragt habe und er pro Jahr maximal einen zweistelligen Betrag an Zinsen bekommt? Das wäre den Aufwand ja kaum wert...


    Danke für eure Hilfe!