Pfändungsfreigrenze

  • Meine Ehefrau ist berufstätig. Sie erhält netto ein Gehalt von ca. 1.400,-- €.
    Ich werde ab 1.1.16 eine Altersrente erhalten.
    Meine Ehefrau und ich haben seit Jahren Gütertrennung.
    Ich habe etwas Stress mit dem Finanzamt gehabt - ich keine Steuer hinterzogen! Es ging um die Schließung einer Firma und steuerliche Verluste -
    Es gibt aber keine Pfändung oder andere Zwangsmaßnahmen bisher, da ich kein eigenes Einkommen habe.
    Meine Rente ab 1.1.16 wird bei 1.200,-- € liegen minus Krankenkasse in Höhe von ca. 120,-- €.
    Jetzt meine Frage:
    Wer weiß ob das Einkommen von meiner Ehefrau mit zum pfändbaren Einkommen hinzugerechnet wird.
    Trotz Gütertrennung !!

    Bei meinem Einkommen wäre nichts pfändbar
    Mit dem Einkommen meine Ehefrau zusammen wären ca. 560€ pfändbar.


    Danke für ernstgemeinte Antworten, sehr gern auch mit Hinweisen, wo ich diese nachhaltig überprüfen kann.


    Manfred Meyer