Pfändungsfreigrenzen

  • Meine Frage:Wer weiß ob das Einkommen von meiner Ehefrau mit zum pfändbaren Einkommen hinzugerechnet wird.
    Trotz Gütertrennung !!


    Meine Ehefrau ist berufstätig. Sie erhält netto ein Gehalt von ca. 1.400,-- €.
    Ich werde ab 1.1.16 eine Altersrente erhalten.
    Meine Ehefrau und ich haben seit Jahren Gütertrennung.Ich habe etwas Stress mit dem Finanzamt gehabt - ich keine Steuer hinterzogen! Es ging um die Schließung einer Firma und steuerliche Verluste -
    Es gibt aber keine Pfändung oder andere Zwangsmaßnahmen bisher, da ich kein eigenes Einkommen habe.
    Meine Rente ab 1.1.16 wird bei 1.200,-- € liegen minus Krankenkasse in Höhe von ca. 120,-- €.
    Bei meinem Einkommen wäre nichts pfändbar
    Mit dem Einkommen meine Ehefrau zusammen wären ca. 560€ pfändbar.
    Danke für ernstgemeinte Antworten, sehr gern auch mit Hinweisen, wo ich diese nachhaltig überprüfen kann.
    Manfred Meyer