Klarna / Mahngebühren

  • Liebe Community,
    leider habe ich auch eine unschöne Erfahrung mit Klarna gemacht: ich habe einen Ratenkauf vereinbart mit einem Zahlungsziel (Datum). Die Raten habe ich monatlich überweisen, manchmal jedoch einige Tage später. Klarna hat daraufhin die monatlichen Raten mit der Begründung erhöht, es seien Zinsen und Mahngebühren angefallen, wobei sie den Zinsatz nicht benannt haben. Ich habe weiterhin die im Vertrag vereinbarten Raten gezahlt und die Zinsen und Mahngebühren ignoriert. Nun hat Klarna den Vertrag gekündigt und verlangt die Restschuld + Zinsen und Mahngebühren, wobei auch hier keine Aufschlüsselung der Zinsen erfolgt. Der Kundenservice ist leider miserabel (lange Wartezeiten, inkompetente Betreuer). Auf meine Anfrage, mir aufzuschlüsseln, wie sich der angebliche Restbetrag(mit den Zinsen und Gebühren) zusammensetzt, wurde nur auf die Monatsrechnungen verwiesen. Meine Frage:. Darf Klarna den Monatsbeitrag gegenüber dem Vertrag erhöhen, weil Zinsen und Mahngebühren angefallen sind? Müssen sie den Zinssatz nicht darlegen? Tritt Verzug ein, wenn Mahngebühren und Zinsen nicht bezahlt werden?

  • Hallo, ich bin gerade auf diesen Beitrag hier gestoßen. Ich habe online bestellt und Klarna als Zahlungsweise ausgewählt. Bestelldatum 24. Juni, click & collect. Am 5. Juli war die Ware endlich im Geschäft. Ich hab aber leider das Bezahlen der Rechnung verschwitzt und erst am 20. Juli überwiesen. Nunja, wenn wir vom 5. Juli ausgehen ist das dann ja noch fast innerhalb der 14 Tage ;) So jetzt habe ich eine Zahlungserinnerung für Mahngebühr von 5 Euro erhalten.


    Ich habe daraufhin an Klarna geschrieben dass ich die Ware ja erst am 5. Juli erhalten habe. Das ist der Dame dort aber egal. Das Zahlungsziel war der 13. Juli (in der Bestätigung auch so angegeben), erhalten haben sie die Zahlung aber erst am 22. Juli.


    Muss ich die Mahngebühren bezahlen? Wenn ich die Ware mit der Rechnung erhalten hätte würe ich ja nichts sagen, das war ja immerhin noch im Juni. Aber so?


    Wer kann mir Auskunft geben?


    Vielen Dank :)

  • Klarna ist überhaupt nicht kulant wir haben es auch schon oft versucht. Über den Email-Weg ist es unmöglich ein Entgegenkommen zu erreichen. Einzig sinnvoll ist die Kunden-Hotline, allerdings ist es sehr schwer hier jemanden zu erreichen

    Tschuss!

  • Wir haben es auf dem Schriftweg versucht und darüber auch eine Antwort erhalten. Dazu kann ich nur raten, da die Kundenhotline langwierig und inkompetent war. Es wäre ein Versuch zu argumentieren, dass aus der Nennung eines Zahlungsziel noch kein Verzug hervorgeht. Ich würde die Mahngebühren nicht zahlen und mal sehen, wie sie reagieren. Gleiches haben wir auch gemacht und seit 4 Wochen habe ich bezüglich der Mahngebühren nichts mehr gehört.

  • Danke für eure Antworten. Ich habe mit der Kundenhotline telefoniert und erklärt, dass ich die Ware ja erst um einiges später erhalten habe. Die Dame hat die Mahngebühren dann freundlicherweise storniert.


    Schöne Grüße

  • Klara nein Danke
    Hier dokumentiere ich einen Auszug aus dem Chatverlauf mit dem Klarna Kundenservice, aus dem sich die negative Bewertung bezogen auf das Mahnverfahren als auch auf die Freundlichkeit des Service selbst erklärt:
    Sie: Guten Tag, am 13.08.17 erhielt ich eine Zahlungserinnerung von Ihnen über den Rechnungsbetrag aus der o.a. Rechnung über 7€ .
    Den Betrag habe ich am 17.08 angewiesen. Er ist am 18.08. gebucht worden und müsste am 19.08. bei Ihnen vorgelegen haben.
    Am 22. 08 erhielt ich von Ihnen per mail eine aktualisierte Zahlungsinformation über 1,20 € Verzugskosten!
    Ich gehe davon aus, dass sich mit dem 18. 08. die Zahlung des Rechnungsbetrags erledigt hat und somit keine nachträglichen Verzugskosten anfallen. Ich bitte um eine Bestätigung!Mit freundlichem Gruß
    Klarna: Willkommen bei unserem Kundenservice.
    Sie: Hallo, mein Anliegen habe ich formuliert
    Klarna: Referenznummer: 1829836530436 Zahlungsziel der Rechnung 1829836530436. Ist der 12.08.2017 gewesen Ihre Zahlung erreicht uns am 22.08.2017. Die Mahngebühr in Höhe von 1,20 EUR ist somit zu zahlen.
    Klarna: Kann ich Ihnen noch eine Frage beantworten?
    Klarna: Sind Sie noch da?
    Sie: das ist für mich nicht nachzuvollziehen
    Klarna: Wie meinen Sie das ?
    Klarna: Zahlungsziele sind bitte einzuhalten.
    Sie: ich hatte darauf hingewiesen. dass der Betrag am 18. 08 gebucht wurde,
    Klarna: Eine Überweisung kann zwischen 2-4 Werktage dauern.
    Klarna: Ja aber das Zahlungsziel war der 12.08.2017
    Klarna: Haben Sie noch ein Anliegen?
    Sie: Ich habe 4 tage nach der Zahlungserinnerung über 7 Euro diesen Betrag angewiesen
    Klarna: Ja am 22.08.2017 ist die Zahlung eingetroffen.
    Sie: mit einer solchen Überschneidung erledigt sich in der Regel eine Zahlungserinnerung mit Mahngebührern
    Klarna: Die se Erinnerung wurde gesendet.
    Klarna: am 13.08.2017 14:49 UHr
    Sie: ich weiss, dass das Zahlungsziel der 12. 08. war und war dankbar für die Erinnerung, die ich ja dann auch innerhalb von 4 tagen erledigt habe
    Klarna: Die Mahnung wurde am 19.08.2017 erstellt.
    Sie: also 2 Tage nachdem ich die Zahlung angewiesen habe
    Klarna: Ja glauge ich 4 Tage nach der Erinnering die Überweisung abgeworfen .
    Sie: das habe ich nicht verstanden
    Klarna: Am Wochenende buchen Banken nicht.
    Klarna: Als war der Betrag am 22.08.2017 bei uns .
    Sie: die Anweisung erfolgte an Donnerstag,die Buchung erfolgte am Freitag
    Klarna: Bitte klären Sie das mit Ihrer Bank.
    Klarna: Kann ich Ihnen noch eine Frage beantworten?
    Klarna: Sind Sie noch da?
    Sie: Wenn das Ihre Geschäftspraxis ist, dass Sie nach Eingang der Buchung Verzugskosten in Rechnung stellen, dann wird es Zeit, das öffentlich zu machen
    Klarna: Bitte gerne.
    Klarna: Kann ich Ihnen noch eine Frage beantworten?
    Sie: In der Regel enthalten kostenpflichtige Mahnungen den Zusatz, dass bei Erledigung der Zahlung die Mahnung hinfällig ist.
    Mario: Ja das tut es bei uns nicht wir möchten pünktlich während der Bestellung für Sie bezahlen und möchten auch pünktlich bezahlt werden.
    Mario: Kann ich Ihnen noch eine Frage beantworten?
    Sie: Das scheint sich erledigt zu haben. Vielen dank!



    Ändern

  • Vielen Dank cleversman für den Beitrag. So ähnlich erging es mir auch mit dem Klarna Kundenservice. Wir streiten nach wie vor über die Zinsen. Lässt sich tatsächlich, das ist nach wie vor meine Frage, ein Verzug daraus ableiten, dass ein Zahlungsziel angegeben ist? Und ist es zulässlich, mit mir als Kunde einen Ratenzahlungsvertrag abzuschließen über einen monatlichen Betrag, auf den Klarna dann die angeblichen Zinsen umlegt, so dass sich die Rate erhöht?

  • Wenn auch spät, aber Mahnungen etc werden von Klarna per E-Mail versendet (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Inzwischen sind die Mahngebühren auf 1,20EUr geschrumpft, jedoch auch nicht gerechtfertigt, da die Mahnungen per E-Mail automatisch versendet werden und somit 0EUR Kosten enstehen. Salbst als Klarna ggf noch per Post versendet hat, sind mehr als 1,20EUR zum damaligen Zeitpunkt nicht drin.
    Man darf jedoch gegenüber Endverbrauchern nur tatsächlich angefallene Kosten in Rechnung stellen, da wäre, Briefumschlag, Porto, Druckkosten, Papier. Was nicht geht sind Personalkosten. Somit sind diese Mahnkosten nicht zu zahlen. Theoretisch wären Verzugszinsen vorhanden, diese müssen jedoch ausgewiesen sein und das ist wiederrum nicht der Fall

  • Ich habe soeben ebenfalls dieselbe Erfahrung hinter mir wie cleversman, hab aber nicht ganz so lange rum diskutiert, möchte aber mein Problem teilen.


    Zum Ablauf: Mein Fälligkeitsdatum war der 26.03, Ich habe den verschlafen (habe Zahlpause genutzt und der Kauf wurde im Januar getätigt) und bekam am 27.03 eine Erinnerung. In dieser Erinnerung stehen 41,73€. Ich habe den Überweisungsträger am nächsten Tag auf der Bank (nachmittags) eingeworfen. Gebucht wurde erst am 29.03, also am Freitag.


    Heute, am 02.04, bekomme Ich eine E-Mail in der nix steht, es existiert nur ein Betreff:
    Zahlungsinformation (aktualisiert) zu deiner Bestellung bei Jacob Elektronik GmbH (fällig am 11.04.2019)


    Ich war erstmal perplex und hab mich gefragt was das nun is. Ich habe direkt bei Klarna geschaut und feststellen dürfen das 1,20€ offen sind. Mein Chat mit dem Kundenservice verlief dann wie folgt





    Mir war das ganze zu doof hier wegen 1,20€ noch weiter zu diskutieren, Ich war aber direkt schon angepisst als der Kundenservice sagte Ich muss die 1,20€ bezahlen. Für mich klingt das ganze vorgehen eigentlich nicht Rechents.


    In der Zahlungserinnerung steht 41,73€... da wird nirgends was von "Bitte denken sie an die 1,20€" geschrieben, dazu kommt das Klarna eine Mahnung schreibt nachdem der Betrag eingegangen ist. Auf meiner Mahnung steht sogar "getätigte Zahlung: 41,73€".


    Das is schon echt der Hammer!

  • Ich habe soeben ebenfalls dieselbe Erfahrung hinter mir wie cleversman, hab aber nicht ganz so lange rum diskutiert, möchte aber mein Problem teilen.

    Belies' dich mal zu den Grundsätzen zu Mahngebühren und dem Mahnwesehen, beispielsweise hier:
    https://anwaltauskunft.de/maga…uerfen-mahngebuehren-sein
    Oder auch http://www.spiegel.de/wirtscha…-mahnungen-a-1009614.html


    Fazit: Du kannst schon im Zahlungsverzug gewesen sein, wodurch Mahngebühren rechtens sind. Das muss dann allerdings bei der Rechnung so geschrieben sein - was vermutlich bei Klarna der Fall ist, da das ja deren Geschäftsmodell ist.

  • Das ist schon richtig, ändert aber nichts an der Tatsache das eben nur tatsächlich anfallende Kosten berechnet werden dürfen und das ist bei einer E-Mail Mahnung 0.00EUR. Die 1.20 sind eigentlich für Porto, Briefumschlag, Papier und Druckkosten gedacht. Fallen ja bei ner E-Mail nicht an!!

  • Das ist schon richtig, ändert aber nichts an der Tatsache das eben nur tatsächlich anfallende Kosten berechnet werden dürfen und das ist bei einer E-Mail Mahnung 0.00EUR. Die 1.20 sind eigentlich für Porto, Briefumschlag, Papier und Druckkosten gedacht. Fallen ja bei ner E-Mail nicht an!!

    Das ist eine (zudem falsche) Milchmädchenrechnung. Selbstverständlich fallen für den Versand einer E-Mail (und den Prozess dahinter) Kosten auch - auch wenn man für eine E-Mail keine Briefmarke kaufen muss.

  • Ich habe vor Weihnachten ebenfalls schlechte Erfahrungen mit Klarna gemacht.
    Nach einer Zahlungserinnerung habe ich den Betrag innerhalb einer Woche überwiesen,
    einen Tag, bevor ich von Klarna die erste Mahnung mit einer Gebühr von 1,20 € erhielt.


    Ich habe daraufhin in vier Anläufen mit verschiedenen Mitarbeitern des Kundenservices gechattet, die am Ende der Meinung waren, dass sie mir gegenüber nicht kulant sein wollen und die Mahngebühren nicht fallen lassen
    werden.


    Als ich mich daraufhin auf das BGB §362, Abschnitt 1 berief: "Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird" ging es ganz schnell. Zack - "Wir streichen die Mahngebühren".


    Ich habe die betreffende Stelle im BGB so verstanden, dass alleine das Bewirkens der Leistung (in diesem Fall die getätigte Geldüberweisung, die nicht zwangsläufig schon bei Klarna angekommen sein muss), ausreiche, um weiteren Forderungen die Rechtsgrundlage zu nehmen.

  • Das ist eine (zudem falsche) Milchmädchenrechnung. Selbstverständlich fallen für den Versand einer E-Mail (und den Prozess dahinter) Kosten auch - auch wenn man für eine E-Mail keine Briefmarke kaufen muss.

    Das ist relative egal, denn alles was zu einer Normalen Buchhaltung gehört ist nict erstattungsfähig und dazu gehört z.B. auch Arbeitszeit (was am teuersten wäre). Nun wenn man nun mal hochrechnet wieviel Zeit und resourcen eine automatisierte Mahnung kostet wird man im ct Bereich liegen. Bei uns dauert ne Erstellung ne Mahnung 200ms und bei den heutigen Kosten für die Anbindung wird ne E-Mail nicht mehr wie 2ct Kosten. Die 1,20 hatte Klarna eingeführt weil es früher mal viel mehr gekostet hat, als die es noch per Brief versendet hatten. Nachdem Klarna vor Gericht ein dämpfer bekommen hatte und ein Gericht 1,20 als angemessen für eine postalische Mahnung angesehen hatte, hatte Klarna das geändert. Die 1,20 gelten jedoch nicht für E-Mail Mahnungen. Das nächste Thema wird dann noch sein, das Klarna die Zustellung auch nachweisen müsste. In Zahlungsverzug ist man dann wenn man auf die folgen der Kosten in einer Mahnung oder Rechnung hingewiesen wurde, mit einer definitiven Datum. So weit so gut. Ändert jedoch nichts daran das nur wirklich anfallende Kosten zu verlangen sind und das ist bei einer E-Mail Mahnung definitiv nicht 1,20.