Nach Rentenerhöhung plötzlich freiwillig krankenversichert

  • Mein Vater war sein ganzes langes Erwerbsleben in der AOK versichert, irgendwann dann freiwillig. Meine Mutter hat zu Anfang auch ein bisschen Erwerbsarbeit geleistet, später aber nicht mehr und war dann familienversichert. Sie bekommt eine kleine Rente und neulich flatterte eine Rentenerhöhung ins Haus: 415€. Dazu dann gleichzeitig die Mitteilung, dass sie nicht mehr familienversichert ist, sondern sich selbst versichern muss. Dass damit die Rentenerhöhung mehr als aufgefressen sein würde, war ihr klar.
    Der Schock kam aber dann, als man ihr den Betrag nannte: Da mein Vater freiwillig versichert ist (keine Ahnung, warum), muss sie sich auch freiwillig versichern. Der Betrag für diese freiwillige Versicherung berechnet sich aber nicht als Prozentsatz ihrer Rente, sondern von einer durchschnittlichen Rente von 945€, so dass sie nach Abzug des Zuschusses der Rentenversicherung ca. 140€ zahlen muss! Nachfragen ergaben, dass sie sich nicht freiwillig versichern müsste, wenn mein Vater nicht freiwillig versichert wäre. Beim Eintritt in die Rente ist er so beraten worden: "Es gibt keinen Unterschied, ob Sie freiwillig versichert sind oder nicht."
    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob er diesen Status noch ändern kann. Oder was sonst gegen diese Ungerechtigkeit getan werden kann.

  • Eine Rückfrage:


    Hat Ihre Mutter noch andere Einkünfte außer diese Rente? Denn der Hauptunterschied zwischen der KVdR und der freiwilligen gesetzlichen KV ist, dass in die freiwillige auch noch sonstige Einnahmen wie Mieten und Kapitalvermögen einbezogen werden. Ansonsten wäre auch nur KV auf die Rentenhöhe zu bezahlen.


    Ansonsten bin ich ein wenig verwundert, dass Ihr Vater, wenn er doch sein leben lang GKV versichert war nicht Mitglied der KVdR ist. Denn hierfür spielt es keine Rolle ob man in der maßgeblichen Mindestversicherungszeit Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied war.
    Damit hätte er bei Rentenantragstellung automatisch KVdR Mitglied werden müssen. War er vielleicht Beamter und bezieht ein entsprechendes Ruhegehalt (das wäre z.B. ein Ausschlussgrund für die KVdR).


    Dass es keinen Unterschied zwischen freiwilliger KV und Pflichtmitgliedschaft gibt stimmt nämlich so nicht...

  • Ja, das wundert mich auch, dass mein Vater nicht automatisch Mitglied der KVdR ist. Er sagt, er sei bei Antragstellung gefragt worden, ob er weiterhin freiwillig versichert sein möchte. Und da er bis dahin damit keine Probleme hatte, hat er wahrscheinlich zugesagt. Er war auch niemals Beamter, sondern immer Angestellter.
    Und nein, meine Mutter hat keine weiteren Einkünfte.