Entgelt für Ersatzsicherheit / Sicherheitenbearbeitung zurückfordern?

  • Hallo Allerseits!


    Die Möglichkeit der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei privaten Darlehensverträgen hat sich sicherlich herumgesprochen.
    In einem von mir im Jahre 2014 geschlossenen Darlehensvertrag für eine ETW ist das o.g. Entgelt genannt.
    War dies denn korrekt dieses zu verlangen? Die Sicherheit ist schliesslich die ETW selbst, wie absolut üblich.
    Bisher habe ich konkret nichts hierzu gefunden.
    Kann man dieses Entgelt ebenfalls zurück forden?
    Vielen Dank!
    Mario