geschiedene Schwester verstorben, wer erbt?

  • schwester verstorben, war geschieden, hat angeblich ein testament gemacht und verügt, dass der exmann alles erbt. geht dann gar nichts an die brüder des verstorbenen über? ich weiss nicht, ob das testament beim notar/gericht hinterlegt wurde. danke für eine info

  • Hallo zusammen,
    Nordlicht: So sehe ich es auch.


    Das ist völlig richtig: nur Kinder, Eltern, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, können einen Pflichtteil geltend machen (§ 2303 BGB). Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.


    Beste Grüße,
    Britta

    • Offizieller Beitrag

    Der aus meiner Sicht entscheidendere Paragraph ist §2309 BGB:


    § 2309 BGB - Pflichtteilsrecht der Eltern und von entfernteren Abkömmlingen


    Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt.


    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager